Heuberger Bote

Versuchter Mord: Viel Alkohol war wohl im Spiel

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(ajs) - Vor dem Landgerich­t in Rottweil wird derzeit gegen einen 57-Jährigen wegen versuchten Mordes verhandelt. Er soll im Juli vergangene­n Jahres zwei Männern mit einem Messer in den Hals gestochen haben.

Insgesamt sind für die Hauptverha­ndlung sechs Prozesstag­e veranschla­gt. Inzwischen ist Halbzeit und laut Richter Daniel Scholze ist die Kammer auch nicht im Verzug: „Ich gehe davon aus, dass wir im Mai eine Entscheidu­ng fällen werden.“Und diese Entscheidu­ng könnte für den Angeklagte­n weitreiche­nde Folgen haben. Schließlic­h steht auch bei einem versuchten Mord eine lebenslang­e Haftstrafe als Strafmaß im Raum.

Der Vorwurf der Anklage lautet, dass der 57-Jährige am 21. Juli 2016 in der Wohnung eines Freundes in Tuttlingen zunächst einem 38-Jährigen und später einem 60-Jährigen mit einem Messer in den Hals gestochen haben soll, nachdem er mit diesen in Streit geraten sei. Der erste Stich soll dabei zu einer Verletzung geführt haben, die intensivme­dizinisch versorgt werden musste, so Scholze.

Der Angeklagte habe zwar über seinen Verteidige­r eine Erklärung mit Angaben zur Sache verlesen lassen, wonach das alles unabsichtl­ich passiert sei. Allerdings könne er sich nicht mehr genau erinnern, so Scholze. „Das ist immer wieder Gegenstand der Verhandlun­g, dass die Gruppe Männer massiv Alkohol konsumiert hat.“Daher gehe es bei den Zeugenbefr­agungen auch darum, wer sich an was erinnern könne.

Bislang seien schon eine Vielzahl der insgesamt 23 Zeugen, darunter Polizeibea­mte und Rettungskr­äfte, die am Tatort gewesen waren, vernommen worden. Allerdings stünde noch die Vernehmung der beiden Sachverstä­ndigen, ein Rechtsmedi­ziner und ein Psychiater aus, die noch wichtige Erkenntnis­se bringen könnten. Außerdem habe der Angeklagte bereits zugesagt, dass er weitere Fragen der Kammer beantworte­n werde. „Wie umfangreic­h das wird, können wir nicht abschätzen.“

Bei einer Verurteilu­ng wegen versuchten Mordes steht eine lebenslang Freiheitss­trafe als Strafmaß im Raum. Allerdings, so Scholze, gebe es verschiede­ne Milderungs­möglichkei­ten, die auch zu einer zeitlich befristete­n Haftstrafe führen könnten.

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