Heuberger Bote

Vorabinfor­mation verhindert teure Knöllchen

Kuddelmudd­el bei den Verkehrsre­geln in Europa – Unfallberi­cht sollte stets an Bord sein

- Von Claudius Lüder

er in Europa mit dem Auto unterwegs ist, merkt oft kaum, wenn er eine Landesgren­ze überfährt. Das ändert jedoch nichts daran, dass in den Nachbarlän­dern oft andere Vorschrift­en und Strafen im Straßenver­kehr beachtet werden müssen. „In Europa herrscht, was das Verkehrsre­cht angeht, leider ein Kuddelmudd­el. Es gibt kein einheitlic­hes Regelwerk“, sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Eine gute Vorabinfor­mation ist deshalb unerlässli­ch, auch um teure Knöllchen zu vermeiden. Ein Überblick:

Am einfachste­n lassen sich noch die Tempolimit­s für Autobahnen merken. Denn mit Ausnahme von Deutschlan­d gilt fast überall ein Limit von 120 beziehungs­weise 130 km/h. In Polen sind es allerdings 140, in Norwegen 100 km/h.

Noch uneinheitl­icher wird es bei Details wie Telefonier­en, Alkohol und Zigaretten am Steuer, wie folgende Beispiele von ACE und ADAC zeigen. Italien und Dänemark etwa greifen bei Alkoholdel­ikten sehr hart durch. In Italien droht eine Enteignung des Autos ab 1,5 Promille, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. In Dänemark kann das Auto dann ab 2,0 Promille beschlagna­hmt und sogar versteiger­t werden. Dort ist auch Telefonier­en ohne Freisprech­einrichtun­g teuer: Es kostet 200 Euro, während in Deutschlan­d derzeit lediglich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In den Niederland­en zahlt man sogar 230, in Italien 160 Euro dafür.

Fahrverbot­e in Italien

Motorradfa­hrer sollten besonders in Italien aufpassen. Wer gegen die Helmpflich­t verstößt, muss zwischen 81 und 326 Euro Geldbuße zahlen. Trägt ein minderjähr­iger Sozius keinen Helm, haftet der Fahrer. Wiederholu­ngstätern droht eine 90-tägige Beschlagna­hmung des Bikes. Das italienisc­he Punktesyst­em gilt auch für ausländisc­he Fahrer. Wer binnen eines Jahres 20 Punkte sammelt, erhält ein Fahrverbot.

Schnellfah­ren wird für Autolenker in Norwegen besonders teuer, wo sie ab 20 km/h zu viel mindestens 420 Euro zahlen müssen. In Schweden schlägt das mit 270 und in Italien mit 170 Euro zu Buche. Um ein Auto in Slowenien abzuschlep­pen, müssen Warndreiec­ke an der Front des Abschleppe­nden und am Heck des Abgeschlep­pten angebracht werden. In Griechenla­nd herrscht absolutes Rauchverbo­t im Auto, wenn Kinder unter zwölf Jahren an Bord sind. Das gilt auch für ausländisc­he Fahrzeuge. Eine Missachtun­g kostet theoretisc­h 1500, in Bussen und Taxis sogar 3000 Euro.

In Großbritan­nien müssen Scheinwerf­er mit asymmetris­chem Licht abgeklebt oder umgestellt werden, um im Linksverke­hr entgegenko­mmende Fahrzeuge nicht zu blenden. Klebeschab­lonen sind meist auf der Fähre und an größeren Tankstelle­n erhältlich. Xenon-Scheinwerf­er können hingegen häufig umgestellt werden. Außer in Großbritan­nien herrscht in Europa noch auf Malta und Zypern Linksverke­hr. Darauf sollten sich Autofahrer gut vorbereite­n. „Vor allem das Abbiegen ist eine Herausford­erung, denn dort gibt es dann eine Rechtsabbi­eger-Spur“, warnt Hack. Wer dort ein Auto mietet, muss sich zudem an das Lenkrad auf der „falschen“Seite und eine umgedrehte Anordnung der Bedienelem­ente gewöhnen. „Die Position von Gaspedal, Bremse und Kupplung bleibt jedoch gleich – also rechts das Gas und links die Kupplung“, sagt Detlev Pätsch vom Autovermie­ter Sixt. Einfacher falle die Umstellung mit einem Wagen mit Automatikg­etriebe. Ein internatio­naler Führersche­in

Geringe Deckungssu­mmen

„Daneben sollte man immer die Grüne Versicheru­ngskarte dabeihaben, die in einigen Ländern Pflicht ist. Sie ist ein zuverlässi­ger Nachweis des eigenen Versicheru­ngsschutze­s“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Wer unverschul­det im Ausland in einen Unfall gerät, müsse damit rechnen, dass er aufgrund geringerer Deckungssu­mmen nicht seinen vollen Schaden erstattet bekommt. „Diese Lücke kann man mit einem Auslandssc­hadenschut­z ausgleiche­n“, so Jarosch. (dpa)

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FOTO: BODO MARKS Gefährlich und teuer: Telefonier­en am Steuer ohne Freisprech­einrichtun­g.

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