Pflegereform lässt Kosten für „Hilfe zur Pflege“steigen
Ausgaben des Landkreises binnen fünf Jahren von 3,8 auf 4,9 Millionen gestiegen – Defizite bei Kurzzeitpflege
(zad) - Bei seinem Sachstandbericht zur Umsetzung der Pflegereform hat Bernd Mager, Sozialdezernent des Landkreises Tuttlingen, dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit dargelegt, dass die Pflegekosten durch die erweiterten Leistungsansprüche „enorm angestiegen“seien.
Mit der Abschaffung der Pflegestufen und der Einführung der Pflegegrade komme es zu deutlich mehr Fallzahlen. Auch hätten sich die Kosten für die Pflege in einem der 13 Pflegeheime des Kreises (ein neues entsteht 2018 in Tuttlingen) verschoben: Mussten vor der Pflegereform 1800 Euro (Pflegestufe 1) für die Unterbringung in einem Pflegeheim selbst gezahlt werden, so ist der Stand heute durchschnittlich bei 2200 Euro. Zum Vergleich: Pflegestufe 3 kostete vormals durchschnittlich 2400 Euro.
Nicht alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige im Landkreis können sich die stationäre oder ambulante leisten. In diesen Fällen greift über die Sozialhilfe des Landkreises die „Hilfe zur Pflege“, die die Gesamtkosten trägt. Für 2017 hat der Kreis 5,2 Millionen Euro für die Ausgaben für die „Hilfe zur Pflege“veranschlagt. In diesem Ausgabenbereich sind die Kosten binnen der vergangenen fünf Jahre von 3,8 auf 4,9 Millionen Euro (30 Prozent) gestiegen. „Stoppen werden wir die demografische Entwicklung nicht“, so Mager. Mager betitelte die Situation der Pflegeversorgung im Landkreis Tuttlingen als „sehr zufriedenstellend“, auch wenn es ein Defizit bei der Kurzzeitpflege gebe.
Hans Trümper (CDU) aus Trossingen: „Wir wollen die ambulante Pflege, aber es gibt trotzdem immer mehr Pflegeheimbewohner. Wir dürfen die Kurzzeitpflege nicht aus den Augen verlieren.“Ins selbe Horn stießen Georg Sattler (SPD) aus Wurmlingen, Bernhard Schnee (CDU) aus Denkingen und Wolfgang Wuchner (CDU) aus Tuttlingen: „Wir müssen die pflegenden Angehörigen im Auge haben. Es drängt mit der Kurzzeitpflege!“