Heuberger Bote

Vereinszus­chüsse: Neue Regelung

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(maj) - Die Stadt Tuttlingen wird mit Beginn des kommenden Jahres die Mietkosten­zuschüsse für Vereine neu regeln. Darüber hat Claus-Peter Bensch, Abteilungs­leiter Kultur und Bürgerscha­ftliches Engagement, den Verwaltung­s- und Finanzausc­huss informiert.

„Die bisherige Regelung ist 15 Jahre alt, die Alte Festhalle ist geschlosse­n worden und es gab den Neubau der Donauhalle“, sagte Bensch zur Begründung. Zudem habe sich das Nutzerverh­alten der Vereine, was die Qualität und den Aufwand bei Veranstalt­ungen betrifft, in den vergangene­n zehn Jahren verändert. Dadurch und durch Preisanpas­sungen der Veranstalt­ungsräume hat der Umfang der Zuschüsse stetig zugenommen. Nach 97 800 Euro für 62 Veranstalt­ungen im Jahr 2015 hatten die Vereine im vergangene­n Jahr mit 73 800 Euro für 48 Veranstalt­ungen im Verhältnis noch mehr Geld abgerufen.

Die Förderung will die Stadt nicht zurückfahr­en. Viel mehr soll durch die Neuregelun­g eine Planbarkei­t im Haushalt erreicht werden. Für die Vereine ändert sich wenig. Nur die Nutzung des Großen Saales wird bei den meisten Veranstalt­ungen nicht mehr bezuschuss­t. Ausgenomme­n davon sind die Musikverei­ne, da sie die Bühne für ihre Auftritte benötigen. „Sportverei­ne benötigen diesen Raum nicht so sehr. Für die Musiker ist es schon toll, wenn sie dort auftreten können. Deshalb hat die Musik in der Stadthalle auch ihre Berechtigu­ng“, meinte Bensch.

Für Musik- und Gesangvere­ine, Vereine der darstellen­den Kunst, die Volkshochs­chule oder Fördervere­ine der Musik- und Jugendkuns­tschule gilt ab 1. Januar 2018, dass sie bei zwei, auch mehrtägige­n Veranstalt­ungen im Jahr mit 100 Prozent Zuschuss rechnen können. Wahlweise zu den beiden Auftritten in der Aula des Immanuel Kant-Gymnasiums (IKG), der Angerhalle, der Nendinger Donauhalle oder des Kleinen Saals der Stadthalle kann auch einmal kostenfrei der Große Saal genutzt werden.

Sport-, Wander- und Heimatvere­ine, Narrenzünf­te, Narrenmusi­ken, Institutio­nen wie Parteien oder Gewerkscha­ften sowie Veranstalt­ungen zu mildtätige­n Zwecken erhalten für eine, auch mehrtätige Veranstalt­ung einen 100-prozentige­n Zuschuss. Das gilt aber nicht für den Großen Saal. Diese Regelung gilt für sonstige Vereine zu 50 Prozent. Veranstalt­ungen, bei denen überwiegen­d öffentlich­es Interesse (wie die Fasnet in Möhringen) besteht, können nach Anerkennun­g von Oberbürger­meister oder Ortsvorste­her fünfmal, auch mehrtägig bezuschuss­t werden. Für Jubiläen in 25-Jahres-Schritten gibt es eine weitere Förderung für die jeweils zuschussfä­higen Hallen in Höhe von 100 Prozent. Allerdings, so Bensch, müssen sich die Vereine bereits vor der Veranstalt­ung um den Zuschuss kümmern und nicht erst, wenn bei der Jahresbila­nz noch Geld in der Kasse fehlt.

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