Vereinszuschüsse: Neue Regelung
(maj) - Die Stadt Tuttlingen wird mit Beginn des kommenden Jahres die Mietkostenzuschüsse für Vereine neu regeln. Darüber hat Claus-Peter Bensch, Abteilungsleiter Kultur und Bürgerschaftliches Engagement, den Verwaltungs- und Finanzauschuss informiert.
„Die bisherige Regelung ist 15 Jahre alt, die Alte Festhalle ist geschlossen worden und es gab den Neubau der Donauhalle“, sagte Bensch zur Begründung. Zudem habe sich das Nutzerverhalten der Vereine, was die Qualität und den Aufwand bei Veranstaltungen betrifft, in den vergangenen zehn Jahren verändert. Dadurch und durch Preisanpassungen der Veranstaltungsräume hat der Umfang der Zuschüsse stetig zugenommen. Nach 97 800 Euro für 62 Veranstaltungen im Jahr 2015 hatten die Vereine im vergangenen Jahr mit 73 800 Euro für 48 Veranstaltungen im Verhältnis noch mehr Geld abgerufen.
Die Förderung will die Stadt nicht zurückfahren. Viel mehr soll durch die Neuregelung eine Planbarkeit im Haushalt erreicht werden. Für die Vereine ändert sich wenig. Nur die Nutzung des Großen Saales wird bei den meisten Veranstaltungen nicht mehr bezuschusst. Ausgenommen davon sind die Musikvereine, da sie die Bühne für ihre Auftritte benötigen. „Sportvereine benötigen diesen Raum nicht so sehr. Für die Musiker ist es schon toll, wenn sie dort auftreten können. Deshalb hat die Musik in der Stadthalle auch ihre Berechtigung“, meinte Bensch.
Für Musik- und Gesangvereine, Vereine der darstellenden Kunst, die Volkshochschule oder Fördervereine der Musik- und Jugendkunstschule gilt ab 1. Januar 2018, dass sie bei zwei, auch mehrtägigen Veranstaltungen im Jahr mit 100 Prozent Zuschuss rechnen können. Wahlweise zu den beiden Auftritten in der Aula des Immanuel Kant-Gymnasiums (IKG), der Angerhalle, der Nendinger Donauhalle oder des Kleinen Saals der Stadthalle kann auch einmal kostenfrei der Große Saal genutzt werden.
Sport-, Wander- und Heimatvereine, Narrenzünfte, Narrenmusiken, Institutionen wie Parteien oder Gewerkschaften sowie Veranstaltungen zu mildtätigen Zwecken erhalten für eine, auch mehrtätige Veranstaltung einen 100-prozentigen Zuschuss. Das gilt aber nicht für den Großen Saal. Diese Regelung gilt für sonstige Vereine zu 50 Prozent. Veranstaltungen, bei denen überwiegend öffentliches Interesse (wie die Fasnet in Möhringen) besteht, können nach Anerkennung von Oberbürgermeister oder Ortsvorsteher fünfmal, auch mehrtägig bezuschusst werden. Für Jubiläen in 25-Jahres-Schritten gibt es eine weitere Förderung für die jeweils zuschussfähigen Hallen in Höhe von 100 Prozent. Allerdings, so Bensch, müssen sich die Vereine bereits vor der Veranstaltung um den Zuschuss kümmern und nicht erst, wenn bei der Jahresbilanz noch Geld in der Kasse fehlt.