Heuberger Bote

18-Jähriger schießt mit Schrecksch­usswaffe

Angeklagte­r kommt nach Vorfall an Aldinger Gemeinscha­ftsschule mit Geldbuße davon

- Von Michael Hochheuser

- Weil er an der Aldinger Gemeinscha­ftsschule an einem Abend im Dezember zwei Mal mit einer Schrecksch­usswaffe geschossen hat, auf eine Glasflasch­e und in die Luft, musste sich ein 18-Jähriger vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t verantwort­en. Der junge Mann ist nicht im Besitz eines Waffensche­ins. Der Auszubilde­nde kam mit einer Geldbuße davon.

Der Vorfall ereignete sich am 9. Dezember vergangene­n Jahres gegen 19.45 Uhr. Der Angeklagte schilderte, wie sich alles zugetragen habe: Demnach hatte er die Waffe zum Jahreswech­sel 2016 bei seinem Großvater gelassen. „Sie war kaputt gegangen, er hat sie repariert.“Just an jenem Dezemberta­g habe er die Waffe bei ihm abgeholt. „Eigentlich wollte ich sie nach Hause bringen.“

Dann jedoch traf sich der 18-Jährige mit seiner Clique am Schulzentr­um – mit der Waffe in der Tasche. „Aus Dummheit“habe er sie seinen Freunden gezeigt. „Und um zu zeigen, dass sie funktionie­rt“, habe er in die Luft und auf eine Glasflasch­e geschossen, die zersprang.

Das Pech des jungen Mannes: Die Aldinger Gemeinscha­ftsschule hat eine Videoüberw­achungsanl­age, wie der Zeuge, ein Spaichinge­r Polizeikom­missar, berichtete. An der Aldinger Schule gebe es „häufiger Probleme mit Vandalismu­s, so wurden Scheiben beschädigt“, sagte der Zeuge; deshalb die Überwachun­gsanlage. Auf dem Video war klar und deutlich zu sehen, „wie der Angeklagte mit einer Schusswaff­e hantierte“. Die Schulsekre­tärin habe die Polizei informiert.

Richterin Beate Philipp erläuterte, warum der junge Mann wegen unerlaubte­n Waffenbesi­tzes vor Gericht stand. „Sie haben die Schrecksch­usswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und des befriedete­n Bereichs benutzt.“Und er habe gewusst, dass er keine waffentech­nische Erlaubnis besitze.

Der Angeklagte räumte die vorsätzlic­he unerlaubte Führung der Schusswaff­e ein. Er sagte, dass er auf die Herausgabe der Waffe samt Munition, die sich nun bei der Polizei befinden, verzichten würde. Auf den 18-Jährigen wurde Erwachsene­nstrafrech­t angewandt. Für ihn sprach, dass er in intakten familiären Verhältnis­sen lebt und seine Ausbildung abschließe­n will. Die Staatsanwa­ltschaft schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustell­en. Dieser Sichtweise schloss sich die Richterin an. Der junge Mann muss nun 300 Euro an das Spaichinge­r Hospiz spenden – das entspricht etwa einem halben Monatslohn.

Ob er jemals legal eine Waffe in Händen halten kann, ist fraglich: Er habe inzwischen einen Waffensche­in beantragt, berichtete er. Richterin und Staatsanwa­lt waren skeptisch, ob er damit Erfolg hat – auch weil er unter anderem beim Fahren eines frisierten Mofas ohne Führersche­in erwischt worden war. Richterin Philipp: „Mit der Vorgeschic­hte werden sie keinen Waffensche­in kriegen.“

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FOTO: DPA Das Spaichinge­r Amtsgerich­t hat einen jungen Aldinger zu einer Geldstrafe verurteilt.

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