18-Jähriger schießt mit Schreckschusswaffe
Angeklagter kommt nach Vorfall an Aldinger Gemeinschaftsschule mit Geldbuße davon
- Weil er an der Aldinger Gemeinschaftsschule an einem Abend im Dezember zwei Mal mit einer Schreckschusswaffe geschossen hat, auf eine Glasflasche und in die Luft, musste sich ein 18-Jähriger vor dem Spaichinger Amtsgericht verantworten. Der junge Mann ist nicht im Besitz eines Waffenscheins. Der Auszubildende kam mit einer Geldbuße davon.
Der Vorfall ereignete sich am 9. Dezember vergangenen Jahres gegen 19.45 Uhr. Der Angeklagte schilderte, wie sich alles zugetragen habe: Demnach hatte er die Waffe zum Jahreswechsel 2016 bei seinem Großvater gelassen. „Sie war kaputt gegangen, er hat sie repariert.“Just an jenem Dezembertag habe er die Waffe bei ihm abgeholt. „Eigentlich wollte ich sie nach Hause bringen.“
Dann jedoch traf sich der 18-Jährige mit seiner Clique am Schulzentrum – mit der Waffe in der Tasche. „Aus Dummheit“habe er sie seinen Freunden gezeigt. „Und um zu zeigen, dass sie funktioniert“, habe er in die Luft und auf eine Glasflasche geschossen, die zersprang.
Das Pech des jungen Mannes: Die Aldinger Gemeinschaftsschule hat eine Videoüberwachungsanlage, wie der Zeuge, ein Spaichinger Polizeikommissar, berichtete. An der Aldinger Schule gebe es „häufiger Probleme mit Vandalismus, so wurden Scheiben beschädigt“, sagte der Zeuge; deshalb die Überwachungsanlage. Auf dem Video war klar und deutlich zu sehen, „wie der Angeklagte mit einer Schusswaffe hantierte“. Die Schulsekretärin habe die Polizei informiert.
Richterin Beate Philipp erläuterte, warum der junge Mann wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor Gericht stand. „Sie haben die Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und des befriedeten Bereichs benutzt.“Und er habe gewusst, dass er keine waffentechnische Erlaubnis besitze.
Der Angeklagte räumte die vorsätzliche unerlaubte Führung der Schusswaffe ein. Er sagte, dass er auf die Herausgabe der Waffe samt Munition, die sich nun bei der Polizei befinden, verzichten würde. Auf den 18-Jährigen wurde Erwachsenenstrafrecht angewandt. Für ihn sprach, dass er in intakten familiären Verhältnissen lebt und seine Ausbildung abschließen will. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Dieser Sichtweise schloss sich die Richterin an. Der junge Mann muss nun 300 Euro an das Spaichinger Hospiz spenden – das entspricht etwa einem halben Monatslohn.
Ob er jemals legal eine Waffe in Händen halten kann, ist fraglich: Er habe inzwischen einen Waffenschein beantragt, berichtete er. Richterin und Staatsanwalt waren skeptisch, ob er damit Erfolg hat – auch weil er unter anderem beim Fahren eines frisierten Mofas ohne Führerschein erwischt worden war. Richterin Philipp: „Mit der Vorgeschichte werden sie keinen Waffenschein kriegen.“