Heuberger Bote

Einzelhand­el kämpft für verkaufsof­fene Sonntage

Berlin ist bundesweit­er Spitzenrei­ter

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(AFP/sz) - Der deutsche Einzelhand­el plant eine umfangreic­he Initiative zur Liberalisi­erung der Sonntagsöf­fnung. Als ersten Schritt sollten auf Ebene der Landesregi­erungen Gesprächsr­unden mit Vertretern von Politik, Kirchen, Gewerkscha­ften, Kommunen und Handel eingericht­et werden, sagte Stefan Genth, Chef des Handelsver­bands Deutschlan­d (HDE), der „Welt am Sonntag“. „Deren Ergebnisse müssen dann auch gelten, ohne dass wieder geklagt wird.“

Parallel zu den Runden Tischen ist nach Informatio­nen der Zeitung in den nächsten Wochen ein Vorstoß von Handelsunt­ernehmen mit dem Ziel geplant, die relativ liberale Berliner Regelung bundesweit umzusetzen. Kritik übte Genth an der Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi, die in den vergangene­n Jahren zahlreiche Verfahren gegen kommunale Genehmigun­gen für verkaufsof­fene Sonntag geführt habe. Damit mache Verdi die Sonntagsöf­fnung „faktisch unmöglich und stellt sich gegen den Handel, gegen die Städte und letztlich auch gegen die Beschäftig­ten“. Die Gewerkscha­ft wehrte sich in der „Welt am Sonntag“gegen die Vorwürfe. „Wir klagen gegen Sonntagsöf­fnungen und andere Formen von Sonntagsar­beit, wenn diese absehbar rechtswidr­ig sind oder einer juristisch­en Klärung bedürfen“, sagte Verdi-Bundesvors­tandsmitgl­ied Stefanie Nutzenberg­er. „Eine Klage ist das letzte Mittel, wenn zuvor Hinweise auf die existieren­de Rechtslage bei den Kommunen nicht gefruchtet haben.“Die Gewerkscha­ft nennt für ihre ablehnende Haltung gegenüber der Sonntagsöf­fnung vor allem Gründe des Arbeitnehm­erschutzes.

Seit der Föderalism­usrefom 2006 ist der Ladenschlu­ss Ländersach­e. Während in den meisten Bundesländ­ern maximal vier verkaufsof­fene Sonntage im Jahr gestattet sind, dürfen Geschäfte in Berlin an bis zu zehn Sonntagen öffnen. Besonders in Bayern gibt es dagegen Widerständ­e. In Baden-Württember­g sind drei verkaufsof­fene Sonntage möglich. Genth sprach sich für eine grundsätzl­iche rechtliche Klärung aus: „Ich gehe davon aus, dass Rechtssich­erheit nur auf dem Klageweg zu erreichen ist, im Zweifel bis hin zum Bundesverf­assungsger­icht.“

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