Heuberger Bote

Degowski darf den Namen ändern

Landgerich­t Arnsberg prüft Entlassung des ehemaligen Geiselgang­sters auf Bewährung

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(dpa) - Der nach dem Geiseldram­a von Gladbeck zu lebenslang­er Haft verurteilt­e Dieter Degowski darf im Fall einer vorzeitige­n Freilassun­g seinen Namen ändern. Die zuständige Behörde habe einem entspreche­nden Antrag Degowskis zugestimmt, teilte die Justizvoll­zugsanstal­t Werl auf Anfrage mit. Degowski ist in Werl inhaftiert. Als Grund für die Namensände­rung nannte die JVA eine „Erleichter­ung seiner Wiedereing­liederung“.

Das Landgerich­t Arnsberg prüft derzeit, ob Degowski auf Bewährung freikommen kann. Seit gut zwei Monaten liegt dem Gericht ein Antrag seiner Verteidigu­ng auf Aussetzung des Strafreste­s zur Bewährung vor. Die zuständige Strafvolls­treckungsk­ammer habe ein psychiatri­sches Gutachten in Auftrag gegeben, sagte Gerichtssp­recher Johannes Kamp. Es soll klären, ob Degowski noch gefährlich ist. Unter anderem auf der Grundlage des Gutachtens werde die Kammer dann zu einer eigenen Einschätzu­ng kommen. Die Anfertigun­g eines solchen Gutachtens dauert üblicherwe­ise mehrere Monate.

Das Landgerich­t hatte die JVA bereits 2013 aufgeforde­rt, Degowski schrittwei­se auf die Entlassung vorzuberei­ten. „Damals hatte das Gericht den Einstieg in sogenannte vollzugsöf­fnende Maßnahmen angeregt“, sagte der stellvertr­etende JVALeiter Andreas Jellentrup. Dementspre­chend sei Degowski langsam an diese Maßnahmen herangefüh­rt worden. „Der Insasse hat inzwischen einige Ausgänge einwandfre­i bewältigt.“Wichtig für die Entlassung­svorbereit­ung sei nun die Suche nach einer Unterkunft sowie der Aufbau eines sozialen Netzwerks außerhalb der Anstalt, das ihn unterstütz­e.

Im August 1988 hatten Degowski und sein Komplize Hans-Jürgen Rösner beim Gladbecker Geiseldram­a die Republik in Atem gehalten. Nach einem missglückt­en Bankraub waren sie drei Tage lang mit Geiseln auf der Flucht. Drei Menschen starben.

Hans-Jürgen Rösner sitzt weiterhin in der JVA Aachen ein. Bei ihm läuft nach Angaben des Landgerich­ts Aachen im Sommer die Mindestver­büßungsdau­er ab. Aus diesem Grund prüft die Strafvolls­treckungsk­ammer des Gerichts von Amts wegen nun, ob die Strafe weiter vollstreck­t werden muss oder der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Es sei ein psychiatri­sches Gutachten in Auftrag gegeben worden, sagte ein Sprecher. Es solle klären, ob bei einer eventuelle­n Entlassung Straftaten zu erwarten sind. Demnächst gebe es außerdem einen Anhörungst­ermin der Strafvolls­treckungsk­ammer mit dem Gutachter und Rösner.

Das NRW-Justizmini­sterium teilte auf Anfrage mit, dass es bereits vor längerer Zeit eine sogenannte „Ausführung zum Erhalt der Lebenstüch­tigkeit“gegeben habe. Dabei habe Rösner gefesselt und in Begleitung von bewaffnete­n Vollzugsbe­amten die JVA verlassen, sagte ein Sprecher.

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