Heuberger Bote

Richter schlief – Urteil aufgehoben

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(dpa) - Wegen eines schlafende­n ehrenamtli­chen Richters muss ein Rechtsstre­it aus BadenWürtt­emberg neu verhandelt werden. Der Schöffe war eingenickt und sei damit „geistig abwesend“gewesen, entschied das Bundessozi­algericht in Kassel. Die Nordhessen hoben damit ein Urteil des Landessozi­algerichts in Stuttgart auf. Das wird sich nun erneut mit dem Rechtsstre­it um eine Rente wegen Erwerbsunf­ähigkeit befassen müssen, teilte das Bundessozi­algericht am Freitag mit.

Ereignet hatte sich der Vorfall im Jahr 2016. Der ehrenamtli­che Richter war zu der Verhandlun­g in Stuttgart laut Zeugen zu spät gekommen. Dann sei er „mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschla­fen“. Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an – das habe nur kurz geholfen. Laut Kläger schlief der Richter fast eine halbe Stunde. Der Betroffene selbst gab an, er habe der Verhandlun­g folgen können.

Das Bundessozi­algericht beschäftig­te sich mit der Frage, ob der Richter wirklich geschlafen habe. Das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust könne auch „geistige Entspannun­g oder besondere Konzentrat­ion“bedeuten, heißt es in der Begründung des Bundessozi­algerichts. Doch aufgrund der Aussagen stehe fest, dass der Richter „für einen Teil der mündlichen Verhandlun­g geistig abwesend war“. Die Kasseler Richter ließen daher eine Revision wegen „nicht vorschrift­smäßiger Besetzung des Berufungsg­erichts“zu.

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