Heuberger Bote

Trotz Lammerts Kritik: Ja zu Finanzrefo­rm

13 Grundgeset­zänderunge­n nötig – Koalitions­fraktionen verteidige­n Kompromiss

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(sal) - Die Fraktionen der Großen Koalition haben sich hinter den Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezi­ehungen gestellt. Wegen der dafür nötigen 13 Grundgeset­zänderunge­n hatte Bundestags­präsident Norbert Lammert sein Nein bei der Abstimmung angekündig­t. Er sprach von einem „monströsen Eingriff“ins Grundgeset­z. Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) rechnet trotzdem mit der Zustimmung. In Bundestag und Bundesrat sind jeweils Zwei-DrittelMeh­rheiten nötig. Bis zur Sommerpaus­e soll es verabschie­det sein.

„Für uns als Union ist klar, dass wir den Kompromiss der Länder nicht infrage stellen“, sagt der Vorsitzend­er der Unions-Arbeitsgru­ppe Haushalt, Eckhardt Rehberg. Fraktionsv­ize Ralph Brinkhaus weist darauf hin, dass das Gesamtpake­t eine schwere Geburt sei, schließlic­h sei es mit 16 Bundesländ­ern, dem Bundestag und den verschiede­nsten Ressorts erarbeitet worden.

Der Bund will von 2020 an rund zehn Milliarden jährlich für die Länder in ein Ausgleichs­system geben. Weitere 3,5 Milliarden Euro sollen für die Bildungsin­frastruktu­r in finanzssch­wachen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dafür erhält der Bund mehr Steuerungs- und Kontrollre­chte gegenüber den Ländern, zum Beispiel in der Steuerverw­altung und bei den Bundesauto­bahnen.

Mit dem Ausgleich habe man es geschafft, dass in Zukunft einige Länder (wie Baden-Württember­g und Bayern) nicht mehr so stark in der Solidaritä­t sind, aber andere am Ende nicht weniger haben, meint Ralph Brinkhaus. Die Große Koalition sei wohl die einzige Möglichkei­t, so etwas hinzubekom­men.

Auch in der SPD-Fraktion herrscht Zufriedenh­eit. Es stecke „viel gute sozialdemo­kratische Politik“in dem Paket, stellen die Haushälter Carsten Schneider und Johannes Kahrs fest: Das Aufbrechen des Kooperatio­nsverbots im Bildungsbe­reich, die Unterstütz­ung Alleinerzi­ehender durch den Unterhalts­vorschuss sowie eindeutige Schranken gegen eine Privatisie­rung der Autobahnen und Bundesstra­ßen.

Um die Infrastruk­turgesells­chaft des Bundes war besonders gerungen worden. Sie soll nicht teilprivat­isiert werden. Auch öffentlich-private Partnersch­aften sollen nur für Einzelproj­ekte möglich sein.

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FOTO: DPA Norbert Lammert

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