Firma kündigt Mitarbeiter nach Streit mit Kollegen
Arbeitsgericht entscheidet, dass Kündigungsfrist verlängert wird zwecks besserer Chancen bei Bewerbungen
- Als der Mitarbeiter dem Arbeitgeber, einem Unternehmen auf dem Heuberg, nach einem Streit sagte, er wolle nicht mehr mit einem bestimmten Kollegen in einer Abteilung zusammen arbeiten, war das Maß voll. Dem Mitarbeiter wurde gekündigt. Die Parteien trafen sich nun vor dem Arbeitsgericht Villingen.
Zum Hintergrund: Es gab Zwist in dem mittleren Unternehmen der Metallbranche. Zwei Mitarbeiter gerieten aneinander und einer von ihnen sagte der Geschäftsleitung, er wolle mit dem anderen Mitarbeiter nicht mehr in einer Abteilung zusammen arbeiten. Da es anscheinend schon häufiger Streit mit diesem Mitarbeiter gegeben hatte, wurde es dem Chef zu viel. Er kündigte ihm und so traf man sich vor dem Arbeitsgericht Villingen.
Der beklagte Arbeitgeber meinte, dieser Streit hätte wohl das Fass zum Überlaufen gebracht. Nicht der einzelne Streit sei Kündigungsgrund gewesen, sondern die Summe von Streitereien in der Vergangenheit.
Der Richter meinte, es ginge nicht an, dass auf die Forderung um Versetzung einfach eine Kündigung folge. Man könne die beiden Streitenden in verschiedene Abteilungen versetzen. Dagegen meinte der beklagte Unternehmer, dass dies nicht gut ginge, weil die Arbeitsgebiete der beiden Streitenden ineinander griffen. Nur den einen Mitarbeiter zu versetzen ginge auch nicht, weil kein entsprechender Arbeitsplatz frei gewesen sei. Man wolle einfach „kein zurück mehr“mit diesem Mitarbeiter, so der Arbeitgeber.
Daraufhin ging es um die Bedingungen für die Trennung. Ursprünglich wollte der Kläger eine Verlängerung seiner Kündigungsfrist.
Grund war, dass er, zur Zeit noch ohne neue Arbeitsstelle, so noch länger Zeit hätte, um sich zu bewerben. Auch hätte er mehr Chancen, wenn er sich aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis irgendwo bewerben könne.
Mit der Verlängerung der Kündigungsfrist um einen Monat war das Unternehmen einverstanden. Es zahlt dem ehemaligen, frei gestellten Mitarbeiter freiwillig einen Monatslohn.
So erhält der Kläger einen Monat länger Zeit, um sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Sollte er aber vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, zahlt ihm der ehemalige Arbeitgeber für jeden vorzeitigen Austritt einen Monatslohn als Abfindung. Damit waren beide Seiten einverstanden.