Für einen Ferienjob wird es höchste Zeit
Arbeitsagentur rät, sich jetzt um Beschäftigung als Aushilfe im Sommer zu kümmern
- Die Pfingstferien stehen vor der Tür und viele Schüler sehnen sich nur nach Erholung vom Schul- und Prüfungsstress. Wer sich im Sommer ein paar Euro mit einem Ferienjob dazu verdienen möchte, sollte sich aber besser nicht auf die faule Haut legen. „Es wird höchste Zeit“, sagte Klaus Helm, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen.
Unternehmen würden bei den Aushilfen eher auf Schüler zurückgreifen, die sie schon kennen, meint Helm. Für Jugendliche, die jetzt einen Ferienjob übernehmen wollen, ist die Lage aber nicht aussichtslos. „Es gibt 1000 Möglichkeiten. Aber es ist Fantasie gefragt“, sagt der Mitarbeiter der Arbeitsagentur. Der wohl erfolgreichste Weg zu einem Ferienjob ist, sein „Vitamin B“– also Beziehungen – zu nutzen, meint Helm. Kontakte von eigenen Praktika, durch die Eltern oder Bekannte könnten Türen öffnen.
Falls es an einem guten Draht in die Unternehmen mangelt, rät Helm den Schülern, selbst bei den Firmen vorstellig zu werden. „Schaut in die Gelben Seiten, geht in Gewerbegebiete. Und da, wo es nett aussieht, klopft an, und fragt, ob Ferienjobs angeboten und Aushilfen gesucht werden.“ Die Situation auf dem Arbeitsmarkt – die Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent im Landkreis Tuttlingen bedeutet Vollbeschäftigung – schmälert die Aussichten der Schüleraushilfen nicht. „Wenn die Wirtschaft boomt, ist die Bereitschaft der Unternehmen höher, auch Ferienjobber einzustellen. Bei Hochkonjunktur lassen die Firmen ihre Mitarbeiter gerne in die Ferien gehen.“
Aus Sicht von Helm sollte aber nicht nur das Geldverdienen bei einem Ferienjob im Vordergrund stehen. Die Schüler hätten zusätzlich die Möglichkeit, sich für die spätere Berufswahl zu orientieren. „Beim Ferienjob lernen sie das wirkliche Arbeitsleben schon einmal kennen“, meint der Sprecher der Arbeitsagentur. Deshalb sollten handwerklich begabte und begeisterte Jugendliche auch bei Handwerksbetrieben um einen Aushilfsjob nachfragen. So könnten die Mädchen und Jungen schon einmal einen „interessanten Betrieb für die Ausbildung kennenlernen.“
Für die Beschäftigung eines Jugendlichen gibt es strikte Grenzen. Grundsätzlich dürfen Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind, nicht arbeiten. Es gibt aber Ausnahmen (siehe Infokasten). Eine Beschäftigung von unter 18-Jährigen im Schichtdienst ist ausgeschlossen. Welche Aufgaben übernommen werden können, beispielsweise im Baugewerbe, liegt im Ermessen des Schülers und des Betriebs. „Wenn der Jugendliche sich das körperlich zutraut, ist das möglich. Allerdings hat der Betrieb eine Fürsorgepflicht und wird die Arbeiten mit der Aushilfe besprechen.“Unzweifelhaft ist: Der Mindestlohn sollte den Ferienjobbern gezahlt werden, sagt Helm.