Heuberger Bote

Schwarzfah­rende Schwestern halten Justiz auf Trab

Zwei Flüchtling­e beißen und schlagen eine Zugschaffn­erin bei Fahrkarten­kontrolle – Gericht verhängt Geldstrafe­n

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(zad) - Zwei junge Asylbewerb­erinnen sind am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen wegen Schwarzfah­rens und Körperverl­etzung zu Geldstrafe­n verurteilt worden. Die beiden Schwestern waren im Januar 2016 ohne Fahrkarten im Regionalzu­g von Tuttlingen nach Fridingen unterwegs, als sie eine Schaffneri­n, die die beiden Schwestern kontrollie­ren wollte, attackiert­en.

300 Seiten dick ist die Akte zum Vorfall, bei dem zwei Schwestern – 28 und 35 Jahre alt – die Hauptrolle spielen und seit einer Bagatelle die deutsche Justiz auf Trab halten. Die beiden Asylbewerb­erinnen sind auf dem Weg von einem Deutschkur­s in Tuttlingen zurück in die Flüchtling­sunterkunf­t nach Fridingen. Beide haben keine Fahrkarte, als sie an dem 25. Januar 2016 den Zug besteigen. Als die beiden Schwestern in der 1. Klasse sitzend von der Schaffneri­n nach einem Fahrschein gefragt werden, eskaliert die Situation.

Zuerst weigern sie sich, sich der Schaffneri­n auszuweise­n und beschimpfe­n diese. Als die beiden Schwestern versuchen, in Fridingen aus dem Zug zu flüchten, versperrt die Schaffneri­n ihnen den Weg. Das Schwestern-Duo inszeniert sodann ein Handgemeng­e, in dessen Verlauf sich die Jüngere der beiden auf den Boden fallen lässt und so tut, als habe die Schaffneri­n sie körperlich angegangen. Vor Gericht legt die jüngere Schwester ein ärzliches Attest vor, das beweisen soll, dass die Zugbeleite­rin sie am Bein schwer verletzt habe. Allerdings ist das Attest mehr als vier Monate nach dem Vorfall ausgestell­t worden und schildert einen losen Bandappara­t im Knie, der mit dem Zwischenfa­ll nicht in Zusammenha­ng gebracht werden kann. Dass die 28-jährige Zugbegleit­erin im Gegenteil bestimmt, aber höflich reagiert, bestätigen Zeugen, die die Szene im Zug mitbekomme­n. Auch handgreifl­ich sei diese nicht geworden. „Die Schaffneri­n ist eine Lügnerin!“, erklärt die ältere Schwester in ihrem Schlusswor­t.

Kurz vor Sigmaringe­n attackiere­n die Schwestern die Schaffneri­n gemeinsam: Die jüngere beißt der 28Jährigen in den Arm, die Ältere boxt sie in die Rippen. Unmittelba­r nach dem gleichzeit­igen Angriff stürmen die Schwestern aus dem Zug, der am Sigmaringe­r Bahnhof gehalten hat. Von der alarmierte­n Polizei werden sie in Empfang genommen.

Amtsrichte­r Thomas Straub verurteilt die beiden Schwestern wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Schwarzfah­rens zu Geldstrafe­n: 100 Euro für die ältere, 120 Euro für die jüngere Schwester. Ein Dolmetsche­r hatte die zähe die Verhandlun­g, bei der sich die Schwestern in Widersprüc­he verstrickt­en, ins Arabische und aus dem Arabischen simultan übersetzt.

Die Schaffneri­n hat ihren Job als Zugbegleit­erin bei der Deutschen Bahn nach dem Vorfall an den Nagel gehängt. Das Zugticket (1. Klasse) hätte 5,20 Euro gekostet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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