Landratsamt wartet auf endgültige Entscheidung zur Bürgermeister-Entlassung
Erster Landesbeamter: Wichtig ist, dass das Gericht das Hauptsacheverfahren offen gelassen hat
(abra) - Die Gemeinde Frittlingen und das Landratsamt Tuttlingen akzeptieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, die sofortige Entlassung des amtierenden Frittlinger Bürgermeisters wegen Dienstunfähigkeit für nicht rechtmäßig zu erklären (wir haben berichtet).
Das bedeutet, dass die Gemeinde das A15-Gehalt ab April wieder bezahlen wird und abwartet, wie das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden wird. Denn im Moment hat das Gericht ja nur über einen Eilantrag zur sofortigen Wirkung der Entlassung entschieden.
Maier hatte nämlich gegen seine Entlassung geklagt (Hauptsacheverfahren). Eine solche Klage schiebt den Vollzug in der Regel so lange auf, bis das Gericht die Rechtmäßigkeit der Entlassung selbst feststellt. Oder der Verwaltungsgerichtshof in der nächsten Instanz.
„Man kann mit dem jetzigen Urteil leben“, sagte auf unsere Anfrage der Erste Landesbeamte Stefan Helbig.
Wichtig sei, dass das Gericht keine Tendenz für das Hauptsacheverfahren habe erkennen lassen. (Zitat aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Das Gericht halte es zwar durchaus für möglich, dass sich die angegriffene Entlassungsverfügung im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen werde. Die Dienstfähigkeit des amtierenden Bürgermeisters könne aber nach Aktenlage im Eilverfahren ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht verlässlich beurteilt werden.“)
Es gehe, so Helbig, darum zu entscheiden, ob die Prognose vom März, dass Maier voraussichtlich in den darauffolgenden sechs Monaten nicht gesund sein und daher dauerhaft dienstunfähig sein wird. Immerhin habe es seit zwei Jahren kein Anzeichen gegeben, dass Maier wieder ins Rathaus zurück kehren könne.
Zwar wisse das Gericht ob der Dringlichkeit für Frittlingen, dass die Sache aber sehr schnell verhandelt werden würde. Dafür machte der Sprecher des Gerichts gegenüber dieser Zeitung nicht allzu viele Hoffnungen: Immerhin könne es sein, dass das Gericht noch ein Sachverständigengutachten einholen müsse.