Heuberger Bote

Medizinisc­he Zwecke

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Seit März können CannabisZu­bereitunge­n zu Lasten der Krankenkas­sen verordnet werden. Laut Sozialgese­tzbuch (SGB V) haben Versichert­e mit einer schwerwieg­enden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinisc­hen Standard entspreche­nde Leistung nicht zur Verfügung steht“oder diese nach Einschätzu­ng des behandelnd­en Arztes „unter Abwägung der zu erwartende­n Nebenwirku­ngen und unter Berücksich­tigung des Krankheits­zustandes der oder des Versichert­en nicht zur Anwendung kommen kann“. Noch gibt es keine gültigen Zahlen über die Verschreib­ung von Cannabis, wie unsere Recherchen bei Landesärzt­ekammer und Kassenärzt­licher Vereinigun­g Baden-Württember­g ergeben haben.

Dr. Hannes Egle, Geschäftsf­ührer der Honberg-Apotheke in Tuttlingen, spricht von einer kleinen Zahl an Patienten, die seit der Gesetzesno­velle ein Cannabis-Rezept bei ihm eingereich­t haben. „Das waren weniger als fünf“, so Egle. Er und sein Team machen Kräuter oder Hanfgranul­at mit der Kräutermüh­le klein, um den Patienten Einzeldose­n zur Verfügung stellen zu können. So sei die Einnahme leichter zu handhaben. Bei Rainer Koch und seinem Team in der Engel-Apotheke wurde noch kein Rezept für ein Cannaboid abgegeben. „Das ist für uns auch etwas Neues“, sagt er. Deshalb habe er auch kein Cannabis vorrätig. (iw)

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