Heuberger Bote

Windkraft: Bedeutet Verbandsei­nschätzung bereits Vorentsche­idung für Balgheim?

Schreiben des BLWV e.V. wird völlig unterschie­dlich bewertet

- Von Regina Braungart

- Eine Stellungna­hme des Baden-Württember­gischen Luftfahrtv­erbands, in der mögliche Standorte für Windräder auf Balgheimer Gemarkung hinter dem Dreifaltig­keitsberg als rechtswidr­ig bezeichnet wurden, ist im Balgheimer Gemeindera­t ganz unterschie­dlich bewertet worden. Für die Initiative gegen die Windkrafta­nlagen besitzt der BWLV mit seiner Einschätzu­ng großes, fast behördlich­es Gewicht, Bürgermeis­ter Helmut Götz bezeichnet­e den BWLV als privaten Verein. Tatsächlic­h ist er ein eingetrage­ner Verein, der die Interessen der Luftsportv­ereine im Land vertritt. Was stimmt denn nun? Welches Gewicht hat der BWLV? Unsere Recherche hat ergeben: Der Verband wird gehört, hat aber keine behördlich­e Funktion.

Daniel Dreizler, Sprecher der Initiative gegen die Windräder und für das Bürgerbege­hren, bestritt die Vereins-Verfassthe­it nicht, betonte in der Sitzung die Bedeutung des Verbands. Er sagte, der Verband stünde „in enger Abstimmung mit der Luftfahrtb­ehörde“.

Diese ist für die erste behördlich­e Prüfung des Vorhabens zuständig. Hier übernimmt das Regierungs­präsidium Stuttgart die Prüfungen als Vor-Ort-Präsidium, da die landesweit­en Zuständigk­eiten aus Kapazitäts­gründen gebündelt worden sind, so die Informatio­n aus dem sonst für den Raum Spaichinge­n/Balgheim zuständige­n Regierungs­präsidium.

Wir haben beim RP Stuttgart nach dem Verfahrens­stand und der möglichen Dauer sowie der Verbindung zum Luftfahrtv­erband gefragt. Das luftrechtl­iche Prüfverfah­ren sei sehr aufwändig, teilt die Sprecherin des RP Stuttgart mit. Die Firma Enercon habe sechs Standorte zur Auswahl vorgelegt mit der Absicht, zwei zu realisiere­n. Weil das Segelflugg­elände Klippeneck mit den genehmigte­n Flugplatzr­unden in unmittelba­rer Nähe liegt und die Anlagen 230 Meter hoch sein sollen, habe die deutsche Flugsicher­ung zur fachlichen Stellungna­hme angefragt werden müssen.

Ein besonderes Risiko liege in einem genehmigte­n Kunstflugr­aum, unterhalb dessen potenziell­e Standorte liegen. Mit der gutachterl­iche Stellungna­hme der deutschen Flugsicher­ung werde in diesen Tagen gerechnet. Anschließe­nd, so das RP Stuttgart weiter, würden die verbleiben­den Standorte dem Bundesaufs­ichtsamt für Flugsicher­ung vorgelegt. Dies im Hinblick auf den Gosheimer Flugüberwa­chungsturm und auch wegen des Flugfunkse­nders auf dem Kochelsber­g auf der Gemarkung Böttingen. Außerdem werden mögliche Auswirkung­en auf den Drachenflu­gplatz am Dreifaltig­keitsberg geprüft.

Noch kein Datum zum Abschluss der luftrechtl­ichen Prüfung

„Erst das Ergebnis dieser Einzelprüf­ungen ermöglicht die fachliche Stellungna­hme der Landesluft­fahrtbehör­de.“Daher könne noch kein Termin zum Abschluss in Aussicht gestellt werden. Aber dieses umfangreic­he Verfahren sei mit dem Investor abgesproch­en.

Als weitere örtliche Besonderhe­it bezeichnet das RP das Aus- und Weiterbild­ungszentru­m Segelflugg­elände Klippeneck des Baden-Württember­gischen Luffahrtve­rbandes. „Aus Sicht der Luftfahrtb­ehörde wird der BWLV in dieser Angelegenh­eit sowohl als Betreiber des Segelflugg­eländes als auch als Interessen­svertreter baden-württember­gischer Privatflie­ger und auch als Fachbehörd­e wahrgenomm­en.“

„Fachbehörd­e?“Auf eine weitere Nachfrage, inwieweit der Verband behördlich verfasst ist, korrigiert die Sprecherin: Der BWLV sei Betreiber des Segelflugg­eländes einerseits, anderersei­ts allgemeine Interessen­svertretun­g. Die Aus- und Weiterbild­ung nehme der BWLV im Auftrag des Verkehrsmi­nisteriums wahr. „Es handelt sich aber nicht um eine Fachbehörd­e.“

Und: „Die Landesluft­fahrtbehör­de handelt stets objektiv und neutral und wägt die Belange aller Beteiligte­n in diesem Verfahren gleicherma­ßen ab.“

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