Windkraft: Bedeutet Verbandseinschätzung bereits Vorentscheidung für Balgheim?
Schreiben des BLWV e.V. wird völlig unterschiedlich bewertet
- Eine Stellungnahme des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbands, in der mögliche Standorte für Windräder auf Balgheimer Gemarkung hinter dem Dreifaltigkeitsberg als rechtswidrig bezeichnet wurden, ist im Balgheimer Gemeinderat ganz unterschiedlich bewertet worden. Für die Initiative gegen die Windkraftanlagen besitzt der BWLV mit seiner Einschätzung großes, fast behördliches Gewicht, Bürgermeister Helmut Götz bezeichnete den BWLV als privaten Verein. Tatsächlich ist er ein eingetragener Verein, der die Interessen der Luftsportvereine im Land vertritt. Was stimmt denn nun? Welches Gewicht hat der BWLV? Unsere Recherche hat ergeben: Der Verband wird gehört, hat aber keine behördliche Funktion.
Daniel Dreizler, Sprecher der Initiative gegen die Windräder und für das Bürgerbegehren, bestritt die Vereins-Verfasstheit nicht, betonte in der Sitzung die Bedeutung des Verbands. Er sagte, der Verband stünde „in enger Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde“.
Diese ist für die erste behördliche Prüfung des Vorhabens zuständig. Hier übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart die Prüfungen als Vor-Ort-Präsidium, da die landesweiten Zuständigkeiten aus Kapazitätsgründen gebündelt worden sind, so die Information aus dem sonst für den Raum Spaichingen/Balgheim zuständigen Regierungspräsidium.
Wir haben beim RP Stuttgart nach dem Verfahrensstand und der möglichen Dauer sowie der Verbindung zum Luftfahrtverband gefragt. Das luftrechtliche Prüfverfahren sei sehr aufwändig, teilt die Sprecherin des RP Stuttgart mit. Die Firma Enercon habe sechs Standorte zur Auswahl vorgelegt mit der Absicht, zwei zu realisieren. Weil das Segelfluggelände Klippeneck mit den genehmigten Flugplatzrunden in unmittelbarer Nähe liegt und die Anlagen 230 Meter hoch sein sollen, habe die deutsche Flugsicherung zur fachlichen Stellungnahme angefragt werden müssen.
Ein besonderes Risiko liege in einem genehmigten Kunstflugraum, unterhalb dessen potenzielle Standorte liegen. Mit der gutachterliche Stellungnahme der deutschen Flugsicherung werde in diesen Tagen gerechnet. Anschließend, so das RP Stuttgart weiter, würden die verbleibenden Standorte dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vorgelegt. Dies im Hinblick auf den Gosheimer Flugüberwachungsturm und auch wegen des Flugfunksenders auf dem Kochelsberg auf der Gemarkung Böttingen. Außerdem werden mögliche Auswirkungen auf den Drachenflugplatz am Dreifaltigkeitsberg geprüft.
Noch kein Datum zum Abschluss der luftrechtlichen Prüfung
„Erst das Ergebnis dieser Einzelprüfungen ermöglicht die fachliche Stellungnahme der Landesluftfahrtbehörde.“Daher könne noch kein Termin zum Abschluss in Aussicht gestellt werden. Aber dieses umfangreiche Verfahren sei mit dem Investor abgesprochen.
Als weitere örtliche Besonderheit bezeichnet das RP das Aus- und Weiterbildungszentrum Segelfluggelände Klippeneck des Baden-Württembergischen Luffahrtverbandes. „Aus Sicht der Luftfahrtbehörde wird der BWLV in dieser Angelegenheit sowohl als Betreiber des Segelfluggeländes als auch als Interessensvertreter baden-württembergischer Privatflieger und auch als Fachbehörde wahrgenommen.“
„Fachbehörde?“Auf eine weitere Nachfrage, inwieweit der Verband behördlich verfasst ist, korrigiert die Sprecherin: Der BWLV sei Betreiber des Segelfluggeländes einerseits, andererseits allgemeine Interessensvertretung. Die Aus- und Weiterbildung nehme der BWLV im Auftrag des Verkehrsministeriums wahr. „Es handelt sich aber nicht um eine Fachbehörde.“
Und: „Die Landesluftfahrtbehörde handelt stets objektiv und neutral und wägt die Belange aller Beteiligten in diesem Verfahren gleichermaßen ab.“