Mahlstetten erlässt neue Hallenordnung
Erste Änderung der Gebührenordnung seit 1998 – Abrechnungssystem vereinfacht
(pm) - Der Gemeinderat von Mahlstetten hat eine Neufassung der Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle beschlossen. So ist unter anderem die Grundgebühr jetzt nicht mehr abhängig vom Umsatz, und die Nebenkosten werden pauschal abgerechnet.
Die Benutzungsgebührenordnung der Mehrzweckhalle ist schon seit 1998 unverändert. Deshalb stand wieder einmal eine Überarbeitung an. Hierbei wurde angestrebt, dass mit den Gebühreneinnahmen etwa 15 Prozent der Kosten erwirtschaftet werden. Das heißt, 85 Prozent der Kosten der Mehrzweckhalle trägt die Gemeinde aus allgemeinen Steuermitteln.
„Damit werden im Prinzip alle Veranstaltungen ein Stück mitfinanziert“, so Bürgermeister Helmut Götz, „dies ist aber auch richtig, weil die Halle ein wichtiger Teil der örtlichen Infrastruktur ist.“So dient sie unter anderem dem Sportbetrieb ebenso wie kulturellen Veranstaltungen, gleichfalls mehreren Vereinen, Gruppen und dem Jugendtreff.
Allerdings werden Privatveranstaltungen mit einer höheren Gebühr belegt als Vereine, und für Auswärtige gilt ein Zuschlag.
Die Überarbeitung der Gebühren wurde zum Anlass genommen, das Abrechnungssystem zu vereinfachen, in dem die Nebenkosten als Pauschale festgesetzt wurden. Damit können die aufwendige Ablesung von Wasser, Strom und Gas vor und nach der Veranstaltung und die in der Folge notwendige Berechnung der Kosten entfallen.
Außerdem sind die Grundgebühren künftig nicht mehr abhängig vom Umsatz beziehungsweise vom Erlös, sondern feste Beträge. In Einzelfällen habe dies bisher zu Ungleichbehandlungen geführt.