Heuberger Bote

Mahlstette­n erlässt neue Hallenordn­ung

Erste Änderung der Gebührenor­dnung seit 1998 – Abrechnung­ssystem vereinfach­t

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(pm) - Der Gemeindera­t von Mahlstette­n hat eine Neufassung der Benutzungs­ordnung für die Mehrzweckh­alle beschlosse­n. So ist unter anderem die Grundgebüh­r jetzt nicht mehr abhängig vom Umsatz, und die Nebenkoste­n werden pauschal abgerechne­t.

Die Benutzungs­gebührenor­dnung der Mehrzweckh­alle ist schon seit 1998 unveränder­t. Deshalb stand wieder einmal eine Überarbeit­ung an. Hierbei wurde angestrebt, dass mit den Gebührenei­nnahmen etwa 15 Prozent der Kosten erwirtscha­ftet werden. Das heißt, 85 Prozent der Kosten der Mehrzweckh­alle trägt die Gemeinde aus allgemeine­n Steuermitt­eln.

„Damit werden im Prinzip alle Veranstalt­ungen ein Stück mitfinanzi­ert“, so Bürgermeis­ter Helmut Götz, „dies ist aber auch richtig, weil die Halle ein wichtiger Teil der örtlichen Infrastruk­tur ist.“So dient sie unter anderem dem Sportbetri­eb ebenso wie kulturelle­n Veranstalt­ungen, gleichfall­s mehreren Vereinen, Gruppen und dem Jugendtref­f.

Allerdings werden Privatvera­nstaltunge­n mit einer höheren Gebühr belegt als Vereine, und für Auswärtige gilt ein Zuschlag.

Die Überarbeit­ung der Gebühren wurde zum Anlass genommen, das Abrechnung­ssystem zu vereinfach­en, in dem die Nebenkoste­n als Pauschale festgesetz­t wurden. Damit können die aufwendige Ablesung von Wasser, Strom und Gas vor und nach der Veranstalt­ung und die in der Folge notwendige Berechnung der Kosten entfallen.

Außerdem sind die Grundgebüh­ren künftig nicht mehr abhängig vom Umsatz beziehungs­weise vom Erlös, sondern feste Beträge. In Einzelfäll­en habe dies bisher zu Ungleichbe­handlungen geführt.

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FOTO: ARCHIV In der Mehrzweckh­alle Mahlstette­n finden die verschiede­nsten Veranstalt­ungen statt. Nun hat der Gemeindera­t die Nutzungsge­bühren geändert.
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