Heuberger Bote

Wenn sich zwei mit der Stoppuhr streiten

Gemeindera­t Gerhard Störk sieht sich zu früh in seinem Redefluss gestoppt, der Bürgermeis­ter widerspric­ht

- Von Katja Mielcarek

- Als Reaktion auf unsere Berichters­tattung erklärte Gemeindera­t Gerhard Störk (Die Liste), warum er sich während der Gemeindera­tssitzung am Montag in seinem Redefluss nicht von Bürgermeis­ter Joachim Löffler unterbrech­en ließ.

Es habe sich um seinen zweiten Diskussion­sbeitrag gehalten, wofür ihm laut Geschäftso­rdnung des Gemeindera­ts eine Minute zugestande­n hätte.

„Nach meiner eigenen Uhrzeitnah­me während der Sitzung hat mich der Bürgermeis­ter schon vor Ablauf der 60 Sekunden auf den Ablauf hingewiese­n und dadurch meinen Redefluss und die Sitzungsru­he gestört. Hätte er dies nicht getan, wäre meine Wortmeldun­g innerhalb der 60 Sekunden geleistet gewesen, zumal es nur noch darum ging, einen bereits begonnenen Gedanken zu Ende zuführen“, schreibt Störk in einer Stellungna­hme.

Es liege im Interesse einer „sachgerech­ten Sitzungsle­itung“, die Teilnehmer ihre Gedanken zu Ende führen zu lassen, anderenfal­ls drohe die Sitzung zu einer reinen „Diskussion­sverwalter­ei“zu verkommen. „Der Bürgermeis­ter sollte bedenken, dass eine fallbezoge­ne und rigoros enge Handhabung der Redezeit eine Einschränk­ung des Rederechts darstellen kann und der betroffene Redner dadurch in der Ausübung seiner ehrenamtli­chen Tätigkeit behindert wird, was letztlich einer Pflichtver­letzung durch den Vorsitzend­en gleichkäme“, schreibt Störk. Das Verhalten des Bürgermeis­ters, den Saal türschlage­nd zu verlassen, empfinde er als unangemess­en und wenig souverän. Bürgermeis­ter Löffler widersprac­h Störk auf Anfrage unserer Zeitung. Er habe ganz bewusst erst nach Ablauf der Minute Redezeit eingegriff­en, auch, weil er zuvor schon anderen Gemeinderä­ten eine kurze Überschrei­tung der Redezeit zugestande­n habe (Gerhard Störk spricht von „großzügige­n Redezeitüb­erschreitu­ngen). Den Saal habe er erst verlassen, nachdem Gerhard Störk schon länger als zweieinhal­b Minuten geredet habe und er weitere zwei Mal vergeblich versucht habe, dessen Redefluss zu stoppen. Dies sei ohne weiteres anhand des Mitschnitt­s der Gemeindera­tsitzung nachzuvoll­ziehen.

Gemeindera­tssitzunge­n werden aufgezeich­net

Er habe sich diesen Mitschnitt noch einmal mit der Stoppuhr angehört: Seine Versuche, Störk zu unterbrech­en, hätten nach einer Minute und acht Sekunden, einer Minute und 44 Sekunden sowie nach zwei Minuten und neun Sekunden stattgefun­den. Nach zwei Minuten und 34 Sekunden habe er den Saal schließlic­h verlassen. Er hätte im Übrigen auch zu einem schärferen Mittel greifen können, und Gerhard Störk der Sitzung verweisen können, so Löffler. Darauf habe er aber bewusst verzichtet.

Die Sitzungen des Gemeindera­ts – egal ob öffentlich oder nichtöffen­tlich – würden schon seit geraumer Zeit für die Erstellung der Protokolle mitgeschni­tten, erklärte Löffler auf Nachfrage unserer Zeitung. Sobald die Protokolle von den Räten abgezeichn­et sind, werde die Aufzeichnu­ng wieder gelöscht. Die Gemeinderä­te seien darüber selbstvers­tändlich informiert.

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