Wenn sich zwei mit der Stoppuhr streiten
Gemeinderat Gerhard Störk sieht sich zu früh in seinem Redefluss gestoppt, der Bürgermeister widerspricht
- Als Reaktion auf unsere Berichterstattung erklärte Gemeinderat Gerhard Störk (Die Liste), warum er sich während der Gemeinderatssitzung am Montag in seinem Redefluss nicht von Bürgermeister Joachim Löffler unterbrechen ließ.
Es habe sich um seinen zweiten Diskussionsbeitrag gehalten, wofür ihm laut Geschäftsordnung des Gemeinderats eine Minute zugestanden hätte.
„Nach meiner eigenen Uhrzeitnahme während der Sitzung hat mich der Bürgermeister schon vor Ablauf der 60 Sekunden auf den Ablauf hingewiesen und dadurch meinen Redefluss und die Sitzungsruhe gestört. Hätte er dies nicht getan, wäre meine Wortmeldung innerhalb der 60 Sekunden geleistet gewesen, zumal es nur noch darum ging, einen bereits begonnenen Gedanken zu Ende zuführen“, schreibt Störk in einer Stellungnahme.
Es liege im Interesse einer „sachgerechten Sitzungsleitung“, die Teilnehmer ihre Gedanken zu Ende führen zu lassen, anderenfalls drohe die Sitzung zu einer reinen „Diskussionsverwalterei“zu verkommen. „Der Bürgermeister sollte bedenken, dass eine fallbezogene und rigoros enge Handhabung der Redezeit eine Einschränkung des Rederechts darstellen kann und der betroffene Redner dadurch in der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit behindert wird, was letztlich einer Pflichtverletzung durch den Vorsitzenden gleichkäme“, schreibt Störk. Das Verhalten des Bürgermeisters, den Saal türschlagend zu verlassen, empfinde er als unangemessen und wenig souverän. Bürgermeister Löffler widersprach Störk auf Anfrage unserer Zeitung. Er habe ganz bewusst erst nach Ablauf der Minute Redezeit eingegriffen, auch, weil er zuvor schon anderen Gemeinderäten eine kurze Überschreitung der Redezeit zugestanden habe (Gerhard Störk spricht von „großzügigen Redezeitüberschreitungen). Den Saal habe er erst verlassen, nachdem Gerhard Störk schon länger als zweieinhalb Minuten geredet habe und er weitere zwei Mal vergeblich versucht habe, dessen Redefluss zu stoppen. Dies sei ohne weiteres anhand des Mitschnitts der Gemeinderatsitzung nachzuvollziehen.
Gemeinderatssitzungen werden aufgezeichnet
Er habe sich diesen Mitschnitt noch einmal mit der Stoppuhr angehört: Seine Versuche, Störk zu unterbrechen, hätten nach einer Minute und acht Sekunden, einer Minute und 44 Sekunden sowie nach zwei Minuten und neun Sekunden stattgefunden. Nach zwei Minuten und 34 Sekunden habe er den Saal schließlich verlassen. Er hätte im Übrigen auch zu einem schärferen Mittel greifen können, und Gerhard Störk der Sitzung verweisen können, so Löffler. Darauf habe er aber bewusst verzichtet.
Die Sitzungen des Gemeinderats – egal ob öffentlich oder nichtöffentlich – würden schon seit geraumer Zeit für die Erstellung der Protokolle mitgeschnitten, erklärte Löffler auf Nachfrage unserer Zeitung. Sobald die Protokolle von den Räten abgezeichnet sind, werde die Aufzeichnung wieder gelöscht. Die Gemeinderäte seien darüber selbstverständlich informiert.