Rundfunkbeiträge können nicht bar gezahlt werden
(dpa) - Verbraucher haben keinen Anspruch darauf, ihren Rundfunkbeitrag bar zu bezahlen. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Denn der bargeldlose Zahlungsverkehr vereinfache die Verwaltung – ähnlich wie im Steuerrecht. Da auf diese Weise auch die Kosten minimiert werden, liege diese Vorgehensweise auch im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers.