Heuberger Bote

Einbrecher gehen fünf Jahre in den Bau

Männer suchen den Landkreis Tuttlingen heim – Auto-Kennzeiche­n fällt der Polizei auf

- Von Lothar Häring

- Haben die Serien-Einbrecher, die im vergangene­n Herbst vor allem den Kreis Tuttlingen heimgesuch­t haben, Hintermänn­er aus der organisier­ten Kriminalit­ät? Diese Frage konnte die Erste Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Rottweil auch nach fünf Verhandlun­gstagen und der Vernehmung zahlreiche­r Zeugen nicht klären. Es gebe Hinweise, aber keine Beweise, sagte Karlheinz Münzer am Freitag in seiner Urteilsbeg­ründung.

Das Gericht verurteilt­e die Täter wegen zehn Wohnungsei­nbrüchen zwischen Neuhausen ob Eck und Hardt (Kreis Rottweil) zu jeweils fünf Jahren Haft. Sie erbeuteten nach Feststellu­ng der Strafkamme­r Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 220 000 Euro und richteten einen Schaden von etwa 44 000 Euro an. Im Vorfeld hatten die beiden Männer im Alter von 31 und 46 Jahren ein Geständnis abgelegt und damit den Weg frei gemacht zu einer Verständig­ung. Das Gericht, der Staatsanwa­lt und die beiden Verteidige­r einigten sich auf eine Haftstrafe zwischen vier und fünf Jahren.

In diesem Fall habe sich die Strafkamme­r – entgegen sonstigen Gepflogenh­eiten – für den oberen Strafrahme­n entschiede­n, sagte Münzer. Grund seien unter anderem die zögerliche­n und nicht immer glaubhafte­n Geständnis­se gewesen, sagte der Vorsitzend­e Richter und betonte: „Sie können uns vieles erzählen, aber wir müssen nicht alles glauben.“

Vieles spricht für Hintermänn­er

Das betreffe vor allem die Tatumständ­e. Vieles spreche dafür, dass Hintermänn­er aus mafiösen Strukturen, die Wohnungen ausgespäht und die Autos sowie die Unterkünft­e vermittelt hätten, auch wenn es letztlich betont der Vorsitzend­e Richter angesichts nicht sehr glaubwürdi­ger Geständnis­se des Angeklagte­n.

keine Beweise dafür gebe. Ähnlich verhalte es sich mit den Angaben zur Beute. Es sei nicht glaubwürdi­g, dass die Täter alles in Litauen auf dem Schwarzmar­kt verhökert hätten. Wahrschein­lich sei ein Teil schon in Deutschlan­d gezielt in profession­elle Strukturen gewandert.

Am Ende stellte sich auch eine Frage an die Justiz. Es blieb offen, warum der 46-Jährige nach einem Einbruch in Großhansdo­rf (Schleswig Holstein) am 26. August 2016 zwar gefasst, aber am nächsten Tag wieder freigelass­en wurde. Zwei Wochen später begann er seine Einbruchst­our hier in der Region.

Fast wäre die Verständig­ung noch in letzter Minute geplatzt, weil der 46-Jährige der vereinbart­en Bedingung nicht zustimmen wollte, auf alle bei der Festnahme beschlagna­hmten Gegenständ­e zu verzichten. Schließlic­h wurde ihm unter anderem zugestande­n, eine Tasche und einen leeren Geldbeutel behalten zu dürfen.

Das sei bezeichnen­d, bemerkte Staatsanwa­lt Markus Wagner. Er verwies darauf, dass schon für einen einzigen Einbruch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängt werden könne. Hier sei die Obergrenze der Verständig­ung auch deshalb geboten, um Täter abzuschrec­ken und „ein Signal an die Gesellscha­ft“zu geben. Dagegen plädierten die beiden Verteidige­r auf vier Jahre.

Mahnung von Richter Münzer

„Nutzen Sie die Zeit im Gefängnis“, mahnte Münzer am Ende die Täter, „es gibt da viele Angebote.“Wie es in der Praxis laufen könnte, deutete Verteidige­r Brintzinge­r an: Die Erfahrung zeige, dass die Täter nach der Hälfte der Haft abgeschobe­n werden.

„Sie können uns viel erzählen, aber wir müssen nicht alles glauben“,

Newspapers in German

Newspapers from Germany