Einbrecher gehen fünf Jahre in den Bau
Männer suchen den Landkreis Tuttlingen heim – Auto-Kennzeichen fällt der Polizei auf
- Haben die Serien-Einbrecher, die im vergangenen Herbst vor allem den Kreis Tuttlingen heimgesucht haben, Hintermänner aus der organisierten Kriminalität? Diese Frage konnte die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil auch nach fünf Verhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen nicht klären. Es gebe Hinweise, aber keine Beweise, sagte Karlheinz Münzer am Freitag in seiner Urteilsbegründung.
Das Gericht verurteilte die Täter wegen zehn Wohnungseinbrüchen zwischen Neuhausen ob Eck und Hardt (Kreis Rottweil) zu jeweils fünf Jahren Haft. Sie erbeuteten nach Feststellung der Strafkammer Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 220 000 Euro und richteten einen Schaden von etwa 44 000 Euro an. Im Vorfeld hatten die beiden Männer im Alter von 31 und 46 Jahren ein Geständnis abgelegt und damit den Weg frei gemacht zu einer Verständigung. Das Gericht, der Staatsanwalt und die beiden Verteidiger einigten sich auf eine Haftstrafe zwischen vier und fünf Jahren.
In diesem Fall habe sich die Strafkammer – entgegen sonstigen Gepflogenheiten – für den oberen Strafrahmen entschieden, sagte Münzer. Grund seien unter anderem die zögerlichen und nicht immer glaubhaften Geständnisse gewesen, sagte der Vorsitzende Richter und betonte: „Sie können uns vieles erzählen, aber wir müssen nicht alles glauben.“
Vieles spricht für Hintermänner
Das betreffe vor allem die Tatumstände. Vieles spreche dafür, dass Hintermänner aus mafiösen Strukturen, die Wohnungen ausgespäht und die Autos sowie die Unterkünfte vermittelt hätten, auch wenn es letztlich betont der Vorsitzende Richter angesichts nicht sehr glaubwürdiger Geständnisse des Angeklagten.
keine Beweise dafür gebe. Ähnlich verhalte es sich mit den Angaben zur Beute. Es sei nicht glaubwürdig, dass die Täter alles in Litauen auf dem Schwarzmarkt verhökert hätten. Wahrscheinlich sei ein Teil schon in Deutschland gezielt in professionelle Strukturen gewandert.
Am Ende stellte sich auch eine Frage an die Justiz. Es blieb offen, warum der 46-Jährige nach einem Einbruch in Großhansdorf (Schleswig Holstein) am 26. August 2016 zwar gefasst, aber am nächsten Tag wieder freigelassen wurde. Zwei Wochen später begann er seine Einbruchstour hier in der Region.
Fast wäre die Verständigung noch in letzter Minute geplatzt, weil der 46-Jährige der vereinbarten Bedingung nicht zustimmen wollte, auf alle bei der Festnahme beschlagnahmten Gegenstände zu verzichten. Schließlich wurde ihm unter anderem zugestanden, eine Tasche und einen leeren Geldbeutel behalten zu dürfen.
Das sei bezeichnend, bemerkte Staatsanwalt Markus Wagner. Er verwies darauf, dass schon für einen einzigen Einbruch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängt werden könne. Hier sei die Obergrenze der Verständigung auch deshalb geboten, um Täter abzuschrecken und „ein Signal an die Gesellschaft“zu geben. Dagegen plädierten die beiden Verteidiger auf vier Jahre.
Mahnung von Richter Münzer
„Nutzen Sie die Zeit im Gefängnis“, mahnte Münzer am Ende die Täter, „es gibt da viele Angebote.“Wie es in der Praxis laufen könnte, deutete Verteidiger Brintzinger an: Die Erfahrung zeige, dass die Täter nach der Hälfte der Haft abgeschoben werden.
„Sie können uns viel erzählen, aber wir müssen nicht alles glauben“,