Mann verliert Job wegen unentschuldigten Fehlens
Wegen psychischer Probleme habe er sich nicht krank melden können
- Weil ein Mitarbeiter mehrere Male unentschuldigt nicht zur Arbeit gekommen ist, gab es Abmahnungen und schließlich die Kündigung. Bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht machte er nun geltend, dass er seinerzeit nicht handlungsfähig gewesen sei, um sich rechtzeitig zu entschuldigen.
Zum Hintergrund: Der junge Mann machte zunächst eine Lehre in dem Betrieb der Metallbranche im Raum Spaichingen. Im August vergangenen Jahres erschien er mehrmals nicht zur Arbeit. Eine Entschuldigung gab es nicht. So folgte nach Abmahnungen die Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht in Villingen klagte er dagegen. Er sei seinerzeit wegen psychischer Probleme nicht fähig gewesen, sich rechtzeitig krank zu melden.
Drei Auskünfte von drei verschiedenen Ärzten, befragt, ob das seinerzeit möglich gewesen sein könnte, ergaben keine eindeutige Antwort. Zwei Ärzte, darunter ein Hausarzt und ein Facharzt, meinten in ihren Stellungnahmen, dass hier nicht hundertprozentig eine eindeutige Aussage zu treffen sei. Es könnte so oder so sein.
Ein Gutachter schilderte den ganzen Fall dezidiert, sodass das Gericht dieser Aussage große Bedeutung zumaß. Dieser Bericht besagte, dass der Patient wohl krank sei, jedoch die Symptome eher dahin gingen, dass er seinerzeit nicht handlungsfähig gewesen sei.
So gab es für das Gericht die Frage, ob noch ein weiteres Gutachten einzuholen sei, oder ob man sich trennen sollte.
Nach kurzer Beratung der Parteien einigte man sich auf Trennung mit einer kleinen vierstelligen Abfindung.
Die als Zeugen geladenen Eltern des jungen Mannes konnten mit ihrem Sohn das Gerichtsgebäude verlassen, ohne aussagen zu müssen