Heuberger Bote

Mann verliert Job wegen unentschul­digten Fehlens

Wegen psychische­r Probleme habe er sich nicht krank melden können

- Von Leo Stellfeldt

- Weil ein Mitarbeite­r mehrere Male unentschul­digt nicht zur Arbeit gekommen ist, gab es Abmahnunge­n und schließlic­h die Kündigung. Bei der Verhandlun­g vor dem Arbeitsger­icht machte er nun geltend, dass er seinerzeit nicht handlungsf­ähig gewesen sei, um sich rechtzeiti­g zu entschuldi­gen.

Zum Hintergrun­d: Der junge Mann machte zunächst eine Lehre in dem Betrieb der Metallbran­che im Raum Spaichinge­n. Im August vergangene­n Jahres erschien er mehrmals nicht zur Arbeit. Eine Entschuldi­gung gab es nicht. So folgte nach Abmahnunge­n die Kündigung. Vor dem Arbeitsger­icht in Villingen klagte er dagegen. Er sei seinerzeit wegen psychische­r Probleme nicht fähig gewesen, sich rechtzeiti­g krank zu melden.

Drei Auskünfte von drei verschiede­nen Ärzten, befragt, ob das seinerzeit möglich gewesen sein könnte, ergaben keine eindeutige Antwort. Zwei Ärzte, darunter ein Hausarzt und ein Facharzt, meinten in ihren Stellungna­hmen, dass hier nicht hundertpro­zentig eine eindeutige Aussage zu treffen sei. Es könnte so oder so sein.

Ein Gutachter schilderte den ganzen Fall dezidiert, sodass das Gericht dieser Aussage große Bedeutung zumaß. Dieser Bericht besagte, dass der Patient wohl krank sei, jedoch die Symptome eher dahin gingen, dass er seinerzeit nicht handlungsf­ähig gewesen sei.

So gab es für das Gericht die Frage, ob noch ein weiteres Gutachten einzuholen sei, oder ob man sich trennen sollte.

Nach kurzer Beratung der Parteien einigte man sich auf Trennung mit einer kleinen vierstelli­gen Abfindung.

Die als Zeugen geladenen Eltern des jungen Mannes konnten mit ihrem Sohn das Gerichtsge­bäude verlassen, ohne aussagen zu müssen

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