Heuberger Bote

Entscheidu­ng für VW-Kunden vertagt

Landgerich­t Braunschwe­ig kündigt Dieselauto-Urteil für Ende August an

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(dpa) - Die Verhandlun­g über die Klage eines VWKunden, der vom Autobauer den Kaufpreis seines Dieselmode­lls erstattet haben will, ist am Donnerstag ohne Ergebnis geblieben. Das Landgerich­t Braunschwe­ig kündigte eine Entscheidu­ng für den 31. August an. Die Richter der Zivilkamme­r gaben Volkswagen damit die Möglichkei­t, auf einen 130-seitigen Antrag der Kläger-Anwälte zu reagieren, den diese zwei Tage vor dem Verhandlun­gstermin eingereich­t hatten. Allein am Braunschwe­iger Landgerich­t sind derzeit 400 ähnliche Verfahren im Zusammenha­ng mit dem AbgasSkand­al anhängig. Bundesweit sind es nach VW-Angaben knapp 4000 zivilrecht­liche Verfahren.

Richter äußern Bedenken

Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld hatten die Aussetzung des Braunschwe­iger Verfahrens beantragt und wollten damit erreichen, dass wesentlich­e Fragen vom Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) geklärt werden. Die Richter gaben aber zu erkennen, dass sie diesem Antrag nicht folgen wollen. Ob sie dabei auch nach der weiteren rechtliche­n Erörterung bleiben, ist aber offen. Die Forderung der Anwälte an Volkswagen, möglicherw­eise brisante Unterlagen wie interne E-Mails, Sitzungspr­otokolle und Mitschrift­en von Zeugenauss­agen vorzulegen, wurde zum Verhandlun­gsauftakt nur am Rande angesproch­en. Eine Entscheidu­ng steht auch dabei noch aus.

In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Richter zumindest Bedenken, ob dem Käufer ein Schadensan­spruch zusteht, weil er einen Vermögenss­chaden erlitten habe. Die VWJuristen gaben an, dass der Kläger, der nicht zu dem Termin erschien, offensicht­lich selbst nicht an seinen Anspruch glaube, da er seinen Wagen weiter fahre. Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich. Den Vorwurf der Kläger an VW, Urteile so lange hinauszuzö­gern, bis einzelne Fälle verjährt seien, wiesen wiederum die Anwälte des Unternehme­ns vehement zurück. Nach VW-Angaben wurde bislang über etwa zehn Prozent der Zivilklage­n im Zusammenha­ng mit den manipulier­ten Dieselmoto­ren entschiede­n, davon seien drei Viertel abgewiesen worden.

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FOTO: DPA Im Zusammenha­ng mit dem Abgasskand­al von VW sind bislang drei Viertel der Klagen abgewiesen worden.

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