Kindergarten und Krippe in Gunningen werden teurer
Gemeinderat spricht außerdem über innerörtliche Wegweiser von Firmen und Bestattungskosten
- Die Kindergarten und -krippenbeiträge der Eltern haben die Gunninger Gemeinderäte bei ihrer Sitzung beschäftigt. Vertreter des Städte- und Gemeindetages sowie Vertreter der Kirchen haben sich darauf geeinigt, dass ein Deckungsgrad durch die Elternbeiträge in Höhe von 20 Prozent angestrebt werden soll. In Gunningen liegt dieser derzeit bei unter 15 Prozent. Für das Kindergartenjahr 2017/18 werden für die Eltern, deren Kinder den Kindergarten besuchen, folgende Beiträge fällig:
Familien mit einem Kind müssen 111 Euro bezahlen, Familien mit zwei Kindern 84 Euro, Familien mit drei Kindern 56 Euro und Familien mit vier und mehr Kindern 18 Euro. Die Kinderkrippe kostet Eltern mit einem Kind künftig 325 Euro, Eltern mit zwei Kindern 242 Euro. Wer drei Kinder hat, bezahlt 164 Euro und für Familien mit vier und mehr Kindern kostet der Krippenplatz 65 Euro.
In der Gemeinderatssitzung im April wurde über einen neuen, barrierefreien Zugangsweg zur Kinderkrippe beraten. Die von einem Schwenninger Architekturbüro vorgelegten Pläne wurden besprochen und das Gremium einigte sich auf den Weg im Bogen zur Krippe. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, dass auf dem Weg die selben Pflastersteine verbaut werden wie auf dem Friedhof.
Die Gemeinderäte sprachen auch über die innerörtlichen Wegweiser zu Firmen und Betrieben. Es ging besonders um den Hinweis auf Gewerbetreibende in dem neuen Mischgebiet „Sonnenallee“. Nachdem einige Gewerbetreibende individuelle Schilder unter Straßenschildern befestigt haben. Einheitliche schmale Hinweisschilder sind die bevorzugte Lösung. Als es um die Frage ging, wo die Hinweisschilder befestigt werden, wurde klar, dass zuerst geklärt werden muss, ob sie an den Masten unter den Straßenschilder befestigt werden dürfen, oder ob separate Masten aufgestellt werden müssen. Das wird die Bürgermeisterin Heike Ollech mit der Verkehrsbehörde klären. Ein entsprechender Beschluss wurde daher vertagt.
Intensive Beratungen erforderte das Thema Friedhofsatzung und Gebührenverzeichnis. Beschlossen ist, dass es die Bestattungsform ReihenRasengräger geben soll. Also Gräber zur Erdbestattung, deren Pflege von der Gemeinde übernommen wird. Das muss noch in die Friedhofsatzung mit aufgenommen werden.
Bestattung für 3500 Euro
Weiterhin ging es um die Kosten dieser Bestattungsform. Ute Klukas von der Trossinger Stadtverwaltung war in der Sitzung anwesend und stellte die Kosten vor.
Die geltende Obergrenze der Gebühr für die Überlassung eines Reihengrabes für 25 Jahre liegt bei 1523 Euro. Für die Pflege in diesen 25 Jahren stellte Klukas dar, dass weitere 1525 Euro anfallen. Hinzu kommt der Betrag für die Stele, die auf diesem Feld aufgestellt werden soll, in Höhe von knapp 750 Euro. Somit würde diese Bestattungsform etwa 3800 Euro kosten. Das schien einigen Gemeinderäten recht hoch. Andere argumentierten mit dem Wegfall der Grabpflege und fanden die Summen angemessen. In der Abstimmung wurde mehrheitlich ein fester Betrag in Höhe von 3500 Euro für die Bestattungsform Reihen-Rasengrab festgelegt.