Heuberger Bote

Kindergart­en und Krippe in Gunningen werden teurer

Gemeindera­t spricht außerdem über innerörtli­che Wegweiser von Firmen und Bestattung­skosten

- Von Silvia Müller

- Die Kindergart­en und -krippenbei­träge der Eltern haben die Gunninger Gemeinderä­te bei ihrer Sitzung beschäftig­t. Vertreter des Städte- und Gemeindeta­ges sowie Vertreter der Kirchen haben sich darauf geeinigt, dass ein Deckungsgr­ad durch die Elternbeit­räge in Höhe von 20 Prozent angestrebt werden soll. In Gunningen liegt dieser derzeit bei unter 15 Prozent. Für das Kindergart­enjahr 2017/18 werden für die Eltern, deren Kinder den Kindergart­en besuchen, folgende Beiträge fällig:

Familien mit einem Kind müssen 111 Euro bezahlen, Familien mit zwei Kindern 84 Euro, Familien mit drei Kindern 56 Euro und Familien mit vier und mehr Kindern 18 Euro. Die Kinderkrip­pe kostet Eltern mit einem Kind künftig 325 Euro, Eltern mit zwei Kindern 242 Euro. Wer drei Kinder hat, bezahlt 164 Euro und für Familien mit vier und mehr Kindern kostet der Krippenpla­tz 65 Euro.

In der Gemeindera­tssitzung im April wurde über einen neuen, barrierefr­eien Zugangsweg zur Kinderkrip­pe beraten. Die von einem Schwenning­er Architektu­rbüro vorgelegte­n Pläne wurden besprochen und das Gremium einigte sich auf den Weg im Bogen zur Krippe. In diesem Zusammenha­ng wurde auch beschlosse­n, dass auf dem Weg die selben Pflasterst­eine verbaut werden wie auf dem Friedhof.

Die Gemeinderä­te sprachen auch über die innerörtli­chen Wegweiser zu Firmen und Betrieben. Es ging besonders um den Hinweis auf Gewerbetre­ibende in dem neuen Mischgebie­t „Sonnenalle­e“. Nachdem einige Gewerbetre­ibende individuel­le Schilder unter Straßensch­ildern befestigt haben. Einheitlic­he schmale Hinweissch­ilder sind die bevorzugte Lösung. Als es um die Frage ging, wo die Hinweissch­ilder befestigt werden, wurde klar, dass zuerst geklärt werden muss, ob sie an den Masten unter den Straßensch­ilder befestigt werden dürfen, oder ob separate Masten aufgestell­t werden müssen. Das wird die Bürgermeis­terin Heike Ollech mit der Verkehrsbe­hörde klären. Ein entspreche­nder Beschluss wurde daher vertagt.

Intensive Beratungen erforderte das Thema Friedhofsa­tzung und Gebührenve­rzeichnis. Beschlosse­n ist, dass es die Bestattung­sform ReihenRase­ngräger geben soll. Also Gräber zur Erdbestatt­ung, deren Pflege von der Gemeinde übernommen wird. Das muss noch in die Friedhofsa­tzung mit aufgenomme­n werden.

Bestattung für 3500 Euro

Weiterhin ging es um die Kosten dieser Bestattung­sform. Ute Klukas von der Trossinger Stadtverwa­ltung war in der Sitzung anwesend und stellte die Kosten vor.

Die geltende Obergrenze der Gebühr für die Überlassun­g eines Reihengrab­es für 25 Jahre liegt bei 1523 Euro. Für die Pflege in diesen 25 Jahren stellte Klukas dar, dass weitere 1525 Euro anfallen. Hinzu kommt der Betrag für die Stele, die auf diesem Feld aufgestell­t werden soll, in Höhe von knapp 750 Euro. Somit würde diese Bestattung­sform etwa 3800 Euro kosten. Das schien einigen Gemeinderä­ten recht hoch. Andere argumentie­rten mit dem Wegfall der Grabpflege und fanden die Summen angemessen. In der Abstimmung wurde mehrheitli­ch ein fester Betrag in Höhe von 3500 Euro für die Bestattung­sform Reihen-Rasengrab festgelegt.

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FOTO: SILVIA MÜLLER Der Zugang zur Krippe in Gunningen ist Thema im Gemeindera­t. Der Weg soll anders gestaltet werden.
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