Musikschüler erhalten mehr Unterstützung
Gemeinderat erhöht Zuschuss auf 19 Euro – Zukunft der Außenstelle Mühlheim ist unsicher
(wlw) - Ein heikles Thema in der jüngsten Mühlheimer Gemeinderatssitzung ist die geänderte Gebührenstruktur für die Musikschul-Außenstelle Mühlheim gewesen. Letztlich entschied sich der Rat, die städtische Unterstützung für Mühlheimer Kinder von monatlich 17 auf 19 Euro zu erhöhen.
Seit 2005 sei keine Erhöhung mehr erfolgt, sagte Bürgermeister Jörg Kaltenbach. Damals habe die Stadt Tuttlingen die Gebührenordnung vollständig umgestellt. Die Gebühren steigen für die Zweigstellengemeinden um happige 20 Prozent. Die bisherige Kostenermäßigung für die Kinder aus Zweigstellengemeinden für die kostenlose Bereitstellung der Übungsräumlichkeiten entfällt und ist ein Hauptgrund für die saftige Erhöhung.
Im März 2012 hat der Mühlheimer Gemeinderat beschlossen, jedem Kind pro Monat eine Unterstützung von 17 Euro zu gewähren. Jetzt lautet der Vorschlag des Mühlheimer Gemeinderats, die Unterstützung von 17 Euro auf 19 Euro zu erhöhen.
Der Elternbeirat der Mühlheimer Außenstelle der Musikschule Tuttlingen, Sabine Merz (war in der Sitzung anwesend) und Martin Bachmann, war mit der angedachten Erhöhung einverstanden. Als das falsche Signal bezeichneten beide, wenn man nach 27 Jahren aussteigen würde.
Ungewisse Zukunft
Bürgermeister Jörg Kaltenbach äußerte sich zur Zukunftsperspektive der Musikschulaußenstelle zurückhaltend: „Wir arbeiten daran, dass wir auch ab dem Wintersemester 2018/19 noch in enger Verbindung zur Musikschule Tuttlingen stehen werden. Versprechen kann ich Ihnen dies nicht. Dies liegt an den Ergebnissen der zu führenden Gespräche mit den politisch Verantwortlichen in Tuttlingen.“
Bei einer Enthaltung befürwortete der Mühlheimer Gemeinderat die Beschlüsse, die monatliche Förderung pro Musikschüler auf 19 Euro zu erhöhen ab dem Wintersemester 2017. Dies entspricht den im Vorfeld abgestimmten zukünftigen Förderbedingungen in Fridingen, Immendingen und Wurmlingen, vorbehaltlich der jeweiligen Beratungen und Beschlussfassungen durch die dortigen Gemeinderäte. Zudem bleibt es bei einer Geschwister-Ermäßigung von 20 Prozent. Beide Beschlüsse sind bis Ende August 2018 befristet.