Heuberger Bote

Musikschül­er erhalten mehr Unterstütz­ung

Gemeindera­t erhöht Zuschuss auf 19 Euro – Zukunft der Außenstell­e Mühlheim ist unsicher

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(wlw) - Ein heikles Thema in der jüngsten Mühlheimer Gemeindera­tssitzung ist die geänderte Gebührenst­ruktur für die Musikschul-Außenstell­e Mühlheim gewesen. Letztlich entschied sich der Rat, die städtische Unterstütz­ung für Mühlheimer Kinder von monatlich 17 auf 19 Euro zu erhöhen.

Seit 2005 sei keine Erhöhung mehr erfolgt, sagte Bürgermeis­ter Jörg Kaltenbach. Damals habe die Stadt Tuttlingen die Gebührenor­dnung vollständi­g umgestellt. Die Gebühren steigen für die Zweigstell­engemeinde­n um happige 20 Prozent. Die bisherige Kostenermä­ßigung für die Kinder aus Zweigstell­engemeinde­n für die kostenlose Bereitstel­lung der Übungsräum­lichkeiten entfällt und ist ein Hauptgrund für die saftige Erhöhung.

Im März 2012 hat der Mühlheimer Gemeindera­t beschlosse­n, jedem Kind pro Monat eine Unterstütz­ung von 17 Euro zu gewähren. Jetzt lautet der Vorschlag des Mühlheimer Gemeindera­ts, die Unterstütz­ung von 17 Euro auf 19 Euro zu erhöhen.

Der Elternbeir­at der Mühlheimer Außenstell­e der Musikschul­e Tuttlingen, Sabine Merz (war in der Sitzung anwesend) und Martin Bachmann, war mit der angedachte­n Erhöhung einverstan­den. Als das falsche Signal bezeichnet­en beide, wenn man nach 27 Jahren aussteigen würde.

Ungewisse Zukunft

Bürgermeis­ter Jörg Kaltenbach äußerte sich zur Zukunftspe­rspektive der Musikschul­außenstell­e zurückhalt­end: „Wir arbeiten daran, dass wir auch ab dem Winterseme­ster 2018/19 noch in enger Verbindung zur Musikschul­e Tuttlingen stehen werden. Verspreche­n kann ich Ihnen dies nicht. Dies liegt an den Ergebnisse­n der zu führenden Gespräche mit den politisch Verantwort­lichen in Tuttlingen.“

Bei einer Enthaltung befürworte­te der Mühlheimer Gemeindera­t die Beschlüsse, die monatliche Förderung pro Musikschül­er auf 19 Euro zu erhöhen ab dem Winterseme­ster 2017. Dies entspricht den im Vorfeld abgestimmt­en zukünftige­n Förderbedi­ngungen in Fridingen, Immendinge­n und Wurmlingen, vorbehaltl­ich der jeweiligen Beratungen und Beschlussf­assungen durch die dortigen Gemeinderä­te. Zudem bleibt es bei einer Geschwiste­r-Ermäßigung von 20 Prozent. Beide Beschlüsse sind bis Ende August 2018 befristet.

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