Ortschaftsrat Eßlingen stimmt für Naturschutzgebiet
Umweltbeauftragter Hensch klärt über Krähenbachtal auf – Keine Nachteile für Grundstücksbesitzer
(clst) Michael Hensch, Umweltbeauftragter der Stadt Tuttlingen, hat am Mittwochabend die Ortschaftsräte in Eßlingen über die geplante Ausweisung des Krähenbachtals als Naturschutzgebiet informiert. Einstimmig stimmten sie dafür, dass die Verwaltung beauftragt wird das Verfahren des Regierungspräsidiums Freiburg zur Ausweisung des Krähenbachtals als Naturschutzgebiet fachlich zu begleiten und zu unterstützen.
In den 90er-Jahren war der Krähenbach zwischen der Eßlinger Mühle und Möhringen renaturiert worden. „Damals wurden detaillierte Pflegepläne erstellt, die jedoch nicht realisiert und eingehalten wurden“, sagte Hensch. „Teilweise sind die Flächen in eine natürliche Verwilderung übergegangen, es entstand eine ökologische Verschlechterung.“Das widerspreche den Vorgaben.
16 seltene Libellenarten
Seitens des Ortschaftsrates Möhringen gibt es einen Beschluss, dass für das Krähenbachtal die Ausweisung als Naturschutzgebiet angestrebt wird. Dass die schutzwürdig ist, stellte der Umweltbeauftragte mit der Tatsache fest, dass es dort unterschiedliche Heuschrecken und 16 seltene Libellenarten sowie Pflanzen gebe, Tendenz steigend.
Auf die Frage aus dem Ortschaftsrat, ob es für die Verbindungsstraße nach Möhringen Einschränkungen oder Nachteile für die Grundstücksbesitzer geben würde, verneinte Hensch. „Die Rechte am Eigentum werden nicht aufgehoben. Die Straße und rechtmäßig ausgeübte Nutzungen wie Angeln oder Jagd genießen Bestandschutz“, erklärte Michael Hensch.
„Allerdings darf nur noch auf ausgewiesenen Wegen durch das Naturschutzgebiet gelaufen werden. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung einzelner Flächen ist eine künftige Nutzungsintensivierung nicht möglich. Sollte der Verkehr auf der Straße zunehmen, könnte ein Konflikt entstehen und es müsste neu diskutiert werden, bemerkte der Umweltschutzbeauftragte.
Der Schutz von Tieren und Pflanzen sind von immenser Bedeutung. Doch die Nutzung der Verbindungsstraße ist die Voraussetzung für die Zustimmung zum Naturschutzgebiet. Darin waren sich die Ortschaftsräte einig.
Für die zukünftig vermehrt notwendig werdende Pflege des ersten Naturschutzgebietes der Stadt Tuttlingen ist übrigens diese zuständig, da die meisten Flächen im Krähenbachtal in städtischem Eigentum sind.