Heuberger Bote

Hartz IV: Landkreis sanktionie­rt härter

Bei Anzahl und Höhe liegt die Region Tuttlingen über dem bundesweit­en Durchschni­tt

- Von Matthias Jansen

- In den vergangene­n zehn Jahren sind beim Arbeitslos­engeld 1,9 Milliarden Euro an Hartz-IVBezieher nicht ausbezahlt worden. Das hat die Bundesregi­erung auf Anfrage von Sabine Zimmermann (Die Linke) mitgeteilt. Der Landkreis Tuttlingen lag im vergangene­n Jahr mit seinen Sanktionen über dem deutschen Durchschni­tt.

Zahlen, wie viel finanziell­e Leistungen seit 2007 den Hartz IV-Empfängern im Landkreis verweigert worden sind, gibt es nicht. „Die Daten für 2007 sind nur bundesweit verfügbar, aber nicht für die Länder und Landkreise“, sagt Bernd Mager, Dezernent für Arbeit und Soziales beim Landkreis.

Für den Zeitraum von März 2016 bis Februar 2017 blieben durch 311 Sanktionen an 233 Personen rund 161 000 Euro in der Staatskass­e. Diese Zahl habe sich in den vergangene­n Jahren auf einem ähnlichen Niveau bewegt, teilt Mager mit. Die Dauer der Sanktionen waren in der Regel auf drei Monate angesetzt. Bundesweit wurden gegen 134000 erwerbsfäh­ige Leistungsb­erechtigte – das bedeutet einen Anstieg von 11000 Personen gegenüber 2007 – mindestens einmal Strafmaßna­hmen verhängt, schreibt die „Zeit“.

Wenn die Werte aller Leistungsb­ezieher im Landkreis zu Grund gelegt würden, wären innerhalb von zwölf Monaten bei den 311 Sanktionen 161 073 Euro von der Kreisverwa­ltung einbehalte­n worden. Von „eingespart“, so Mager, könne aber nicht gesprochen werden. „Der Landkreis spart nicht, sondern der Bund. Die Regelleist­ungen wie Hartz IV werden zu 100 Prozent vom Bund finanziert“, sagte Mager.

Bei der Sanktionsq­uote liegt der Landkreis Tuttlingen sogar über dem bundesweit­en Durchschni­tt. In der Region wurden an 3,5 Prozent der Empfänger (Deutschlan­d: 3,1 Prozent) wegen Verstößen keine Leistung ausbezahlt. Die Kürzungshö­he betrug dabei 28,3 Prozent – das waren 172,64 Euro. Auf Bundeseben­e lag die Höhe der Sanktion nur bei 108 Euro. Bei Jugendlich­en könne die Unterstütz­ung sogar auf null herunterge­fahren werden, meint Mager. „Die Unterbring­ung wird aber gewährleis­tet. Wohnung und Heizung werden bezahlt, damit Obdachlosi­gkeit vermieden wird“, sagte Mager. Gegen Familien mit Kindern wären die Sanktionsm­öglichkeit­en – verständli­cherweise – begrenzt.

Dass Linken-Politikeri­n Zimmermann das Vorgehen kritisiert­e (“Grundrecht­e kürzt man nicht“), kann Mager nicht nachvollzi­ehen. Bei Hartz IV gebe es den Grundsatz Fördern und Fordern. Sanktionen können gegen Leistungsb­ezieher ausgesproc­hen werden, wenn diese gegen Verhaltens-, Melde- und Mitwirkung­spflichten verstoßen. Dazu gehören unter anderem, wenn eine zumutbare Arbeitsste­lle nicht angenommen, zusätzlich­e Einkommens­quellen verschwieg­en oder an Fortbildun­gen nicht teilgenomm­en wird.

„Die Hilfsempfä­nger werden durch die Steuerzahl­er alimentier­t. Deshalb müssen wir mit Nachdruck schauen, dass eine Arbeit angenommen wird. Letztlich geht es nur über das Geld“, sagte Mager. Im Landkreis Tuttlingen gibt es 2000 Bedarfsgem­einschafte­n, die insgesamt 4500 Menschen umfasst.

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