Heuberger Bote

Ex-Chefs von Hess sollen zwei Millionen Schadeners­atz zahlen

Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t Konstanz endet nach vier Jahren – Anleger bekommen Geld

- Von Cornelia Spitz

- Ein Urteil ist ergangen: Die beiden geschasste­n Ex-Vorstände des Villinger Leuchtenhe­rstellers Hess sind vom Landgerich­t Konstanz jetzt zur Zahlung von zwei Millionen Euro Schadeners­atz verurteilt worden, so der Insolvenzv­erwalter. Vier Jahre lang hat die Anwaltskan­zlei des Insolvenzv­erwalters hartnäckig prozessier­t.

Zuletzt drohte die Verhandlun­g vor dem Landgerich­t um weitere Monate verzögert zu werden. Der Anwalt eines Ex-Vorstands hatte bei der Verhandlun­g im März 2017 angegeben, zwei im Januar 2015 von der Gegenseite erhaltene CDs seien gar nicht lesbar.

Eine Finte, um den ohnehin zähen Rechtsstre­it weiter zu verzögern? Wer im März bei der Verhandlun­g in Konstanz zugegen war, konnte diesen Eindruck gewinnen: Auf Vorhaltung­en, warum ihm das erst jetzt auffalle, zwei Jahre nach Erhalt der Datenträge­r, reagierte der Anwalt mit Achselzuck­en.

Während der laufenden Verhandlun­g, als bereits nach Ausweichte­rminen gesucht wurde, entdeckte der Kläger-Anwalt in seinen Unterlagen eine Notiz, wonach Kopien der angeblich unlesbaren CDs seinerzeit auch das Gericht erhalten hat. Diese wurden in einer Prozess-Unterbrech­ung sofort erfolgreic­h gesucht und überprüft – sie waren lesbar. Direkt nach der Verhandlun­g erhielten die Anwälte der Ex-Vorstände Kopien der Datenträge­r, so dass der Prozess ohne großen Verzug fortgesetz­t werden konnte.

Am 29. Juni ist nun laut Insolvenzv­erwalter das Urteil ergangen: Die beiden Ex-Vorstände sollen zwei Millionen Euro Schadeners­atz nebst Zinsen seit 2013 zahlen. Unter anderem war ihnen in diesem Prozess vorgeworfe­n worden, 6,3 Prozent der Firma Emdeoled mit drei Millionen Euro völlig überteuert gekauft zu haben. Ob die beiden Ex-Vorstände in Berufung gehen werden, steht noch nicht fest.

Das Hauptverfa­hren vor der Wirtschaft­skammer 25 des Landgerich­ts Mannheim indes steht wegen Überlastun­g des Gerichts weiterhin aus. Dass es noch im Jahr 2017 eröffnet werden kann, gilt als äußerst unwahrsche­inlich. Es sei sogar unklar, ob 2017 noch über die Eröffnung entschiede­n werde, so der Pressespre­cher in Mannheim.

Der Kalender der Wirtschaft­skammer sei nach wie vor eng, so dass es, mit allem Vorbehalt, wahrschein­lich 2018 wird, selbst wenn 2017 eröffnet wird.“

Ob indes das Konstanzer Urteil Einfluss auf das erwartete Hauptverfa­hren habe, vermochte Bock nicht zu sagen – „das war ja ein zivilrecht­liches Urteil“, sagte er. „Es ist unerfreuli­ch, dass da gar nichts passiert“, moniert der Insolvenzv­erwalter und kündigt an, binnen der nächsten sechs Wochen sieben Prozent an die Gläubiger auszuschüt­ten.

104 Millionen der Forderunge­n sind anerkannt. 650 Gläubiger hatten bis Oktober 2015 Forderunge­n angemeldet, darunter sind Personen vom Kleinanleg­er bis hin zum millionens­chweren Investor, die nun sieben Prozent dessen, was von ihren Forderunge­n anerkannt worden ist, erhalten.

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