Wurmlinger ärgern sich über Drohne
Fluggerät kreist über Gärten und Häuser und bleibt vor offenen Fenstern stehen
- Es ist schon unangenehm, im Garten oder durch das offene Fenster gefilmt zu werden und nicht zu wissen, was mit dem Material letztlich passiert. So geht es einigen Wurmlingern zurzeit. Gemeinderat Norbert Bacher hat das Problem in der Sitzung am Montag auf den Tisch gebracht.
Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet er, dass er vor drei bis vier, vielleicht auch fünf Wochen, von Bekannten auf das Problem angesprochen worden sei. Am Sonntag habe er die Drohne auch gesehen. „Die war richtig groß“, beschreibt Bacher das Flugmodell. „Ich habe die Drohne deutlich gesehen“, fügt er hinzu. Eine Kennzeichnung habe er aber nicht erkennen können.
Auch Bürgermeister Klaus Schellenberg ist aufgefallen, dass am Sonntag die Drohne unterwegs war. Er ist der Meinung, dass es sich bei der Drohne um ein professionelles Gerät handelt. Schon zweimal habe er es gesehen, aber ebenfalls keine Kennzeichnung erkennen können. Der Radius, in dem die Drohne fliege, sei nicht so groß. Im Wohngebiet im südwestlichen Teil Wurmlingens tauche sie auf.
Bacher wird noch etwas konkreter und schränkt das Gebiet weiter ein, nämlich auf das Wohngebiet von der Talheimer Straße bis zum Wald. Bekannte hätten ihm berichtet, dass die Drohne über Gärten und Häuser fliege oder gar vor offenen Fenstern stehen bleibe. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ohne Kamera unterwegs ist“, sagt Bacher. Für ihn sei es wichtig gewesen, das Problem in der Sitzung anzusprechen, um die Leute zu sensibilisieren.
Das Bundesverkehrsministerium hat klar geregelt, wo eine Drohne fliegen darf und wo nicht. Unter anderem ist es verboten, über Wohngrundstücke zu fliegen, wenn die Drohne mehr als 0,25 Kilogramm wiegt oder „das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen“, heißt es auf der Internetseite.
Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Außer der Betroffene ist einverstanden – die Wurmlinger offensichtlich nicht. „Einige Beschwerden“seien in den vergangenen fünf bis sechs Wochen bei der Gemeinde eingegangen, sagt Schellenberg gegenüber unserer Zeitung. Hauptamtsleiter Rolf Liebermann spricht von zwei bis drei Anrufen in den vergangenen Wochen. Der Polizei ist von den Vorfällen nichts bekannt. Die Tuttlinger Polizeisprecherin Nina Furic sagt: „Auch wenn man merkt, dass man mit einer Drohne gefilmt wird, kann man eigentlich nichts machen.“Erst wenn die Bilder veröffentlicht würden, könne man die Person wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte anzeigen – vorausgesetzt man sei mit der Veröffentlichung der Bilder nicht einverstanden. Bürgermeister Schellenberg hat bereits einen entsprechenden Hinweis im Amtsblatt veröffentlicht.
Wer die Drohne in Wurmlingen fliegt, ist nicht bekannt. „Das sind Spanner. Und es ist eine Verletzung der Privatsphäre, wenn die Drohne vor dem Fenster hält“, sagte Schellenberg in der Gemeinderatssitzung. Nicht jeder darf eine Drohne fliegen. Laut Bundesverkehrsministerium, muss ab 1. Oktober jeder Besitzer eines Flugmodells ab zwei Kilogramm eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Ebenso müssen ab Herbst Flugmodelle von mehr als 0,25 Kilogramm Gewicht mit einer Plakette, die Name und Adresse des Besitzers beinhaltet, gekennzeichnet werden.
Bereits jetzt gilt laut Bundesverkehrsministerium: Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Drohne würden Besitzer erst ab einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen und für den Betrieb bei Nacht. Grundsätzlich keine Erlaubnis würden Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie Feuerwehr, THW oder DRK brauchen.