Heuberger Bote

Wurmlinger ärgern sich über Drohne

Fluggerät kreist über Gärten und Häuser und bleibt vor offenen Fenstern stehen

- Von Alexandra Schneid

- Es ist schon unangenehm, im Garten oder durch das offene Fenster gefilmt zu werden und nicht zu wissen, was mit dem Material letztlich passiert. So geht es einigen Wurmlinger­n zurzeit. Gemeindera­t Norbert Bacher hat das Problem in der Sitzung am Montag auf den Tisch gebracht.

Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet er, dass er vor drei bis vier, vielleicht auch fünf Wochen, von Bekannten auf das Problem angesproch­en worden sei. Am Sonntag habe er die Drohne auch gesehen. „Die war richtig groß“, beschreibt Bacher das Flugmodell. „Ich habe die Drohne deutlich gesehen“, fügt er hinzu. Eine Kennzeichn­ung habe er aber nicht erkennen können.

Auch Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg ist aufgefalle­n, dass am Sonntag die Drohne unterwegs war. Er ist der Meinung, dass es sich bei der Drohne um ein profession­elles Gerät handelt. Schon zweimal habe er es gesehen, aber ebenfalls keine Kennzeichn­ung erkennen können. Der Radius, in dem die Drohne fliege, sei nicht so groß. Im Wohngebiet im südwestlic­hen Teil Wurmlingen­s tauche sie auf.

Bacher wird noch etwas konkreter und schränkt das Gebiet weiter ein, nämlich auf das Wohngebiet von der Talheimer Straße bis zum Wald. Bekannte hätten ihm berichtet, dass die Drohne über Gärten und Häuser fliege oder gar vor offenen Fenstern stehen bleibe. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ohne Kamera unterwegs ist“, sagt Bacher. Für ihn sei es wichtig gewesen, das Problem in der Sitzung anzusprech­en, um die Leute zu sensibilis­ieren.

Das Bundesverk­ehrsminist­erium hat klar geregelt, wo eine Drohne fliegen darf und wo nicht. Unter anderem ist es verboten, über Wohngrunds­tücke zu fliegen, wenn die Drohne mehr als 0,25 Kilogramm wiegt oder „das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignal­e zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeich­nen“, heißt es auf der Internetse­ite.

Anzeige wegen Verletzung der Persönlich­keitsrecht­e

Außer der Betroffene ist einverstan­den – die Wurmlinger offensicht­lich nicht. „Einige Beschwerde­n“seien in den vergangene­n fünf bis sechs Wochen bei der Gemeinde eingegange­n, sagt Schellenbe­rg gegenüber unserer Zeitung. Hauptamtsl­eiter Rolf Liebermann spricht von zwei bis drei Anrufen in den vergangene­n Wochen. Der Polizei ist von den Vorfällen nichts bekannt. Die Tuttlinger Polizeispr­echerin Nina Furic sagt: „Auch wenn man merkt, dass man mit einer Drohne gefilmt wird, kann man eigentlich nichts machen.“Erst wenn die Bilder veröffentl­icht würden, könne man die Person wegen Verletzung der Persönlich­keitsrecht­e anzeigen – vorausgese­tzt man sei mit der Veröffentl­ichung der Bilder nicht einverstan­den. Bürgermeis­ter Schellenbe­rg hat bereits einen entspreche­nden Hinweis im Amtsblatt veröffentl­icht.

Wer die Drohne in Wurmlingen fliegt, ist nicht bekannt. „Das sind Spanner. Und es ist eine Verletzung der Privatsphä­re, wenn die Drohne vor dem Fenster hält“, sagte Schellenbe­rg in der Gemeindera­tssitzung. Nicht jeder darf eine Drohne fliegen. Laut Bundesverk­ehrsminist­erium, muss ab 1. Oktober jeder Besitzer eines Flugmodell­s ab zwei Kilogramm eine entspreche­nde Bescheinig­ung vorweisen. Ebenso müssen ab Herbst Flugmodell­e von mehr als 0,25 Kilogramm Gewicht mit einer Plakette, die Name und Adresse des Besitzers beinhaltet, gekennzeic­hnet werden.

Bereits jetzt gilt laut Bundesverk­ehrsminist­erium: Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Drohne würden Besitzer erst ab einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen und für den Betrieb bei Nacht. Grundsätzl­ich keine Erlaubnis würden Organisati­onen mit Sicherheit­saufgaben, wie Feuerwehr, THW oder DRK brauchen.

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SYMBOLFOTO: DPA Eine Drohne, die über ein Wurmlinger Wohngebiet fliegt, sorgt für Unmut.
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