Heuberger Bote

Im Obstkorb hat Wuffis Nase nix zu suchen

Auf dem Wochenmark­t herrscht Hundeverbo­t – Auch Fahrräder stehen auf der roten Liste

- Von Cornelia Spitz

Mittwochs und samstags das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und den Morgenspaz­iergang mit dem Hund mit dem Einkauf auf dem Wochenmark­t verbinden? Nicht in Villingen-Schwenning­en, denn hier sind die Vierbeiner auf dem Markt strikt verboten.

Manchmal steht es sogar schwarz auf weiß auf Tafeln an den Eingängen zum Wochenmark­t. Als das neulich wieder einmal der Fall war, wunderte sich ein aufgebrach­ter Hundebesit­zer, gingen sie doch „schon immer“jeden Samstag mit ihrem Freund auf vier Pfoten samstagmor­gens auf den Markt. Andere pflichtete­n ihm bei. Da waren die Hundefreun­de dem Marktmeist­er wohl zuvor gekommen. Und auch wer zu späterer Stunde über den Wochenmark­t bummelt, kann mittwochs wie auch samstags häufig Hundehalte­r mit ihren Tieren beobachten – ob aus Unwissenhe­it oder Ignoranz des Verbots sei dahingeste­llt.

Das Hundeverbo­t auf dem Wochenmark­t indes ist keine neumodisch­e Erscheinun­g, sondern wurde bereits in der städtische­n Marktordnu­ng im November des Jahres 2005 festgehalt­en. „Es ist insbesonde­re unzulässig (...) Tiere auf den Marktplatz zu bringen, ausgenomme­n Blindenhun­de sowie Tiere, die zum Verkauf auf dem Wochenmark­t zugelassen und bestimmt sind“, heißt es darin.

Die Verbotssch­ilder kommen nur ausnahmswe­ise zum Einsatz, erklärt die Pressestel­le der Stadtverwa­ltung. Meist suche der Marktmeist­er das Gespräch mit den Besuchern, die ihren Hund mitbringen, und er werbe um Verständni­s bei den Besitzern. „In der Vergangenh­eit gab es schon mal vereinzelt Markttage, an dem sehr viele Hunde mitgebrach­t wurden, so dass der Marktmeist­er die Hinweissch­ilder verwendet hat.“Lediglich ein- bis zweimal im Jahr müsse der Marktmeist­er zu diesem Mittel greifen. „In den allermeist­en Fällen, zeigen die Bürger Verständni­s“, sagt Oxana Brunner von der Pressestel­le, so dass noch nie ein Bußgeld oder Platzverwe­is notwendig geworden sei.

Dass Hunde verboten sind, hat im übrigen nichts mit einer generellen Abneigung gegen des Menschen besten Freund zu tun. Oxana Brunner erklärt, wo der Hund begraben ist: Es seien hygienisch­e Gründe, die Villingen-Schwenning­en zu diesem Hundeverbo­t auf dem Wochenmark­t bewogen habe. Damit steht die Doppelstad­t im übrigen nicht alleine da. Auch viele andere Städte haben ein solches Hundeverbo­t erlassen. Zu groß ist vielen Ausrichter­n der Märkte die Gefahr, dass Hunde ihre Nase in am Boden stehende Obst- und Gemüsekist­en stecken,daran lecken oder gar ihr Geschäft verrichten.

Die Marktsatzu­ng des Oberzentru­ms hat noch eine Vielzahl weiterer Verbote zu bieten – und manche sind auf den ersten Blick gewöhnungs­bedürftig, während sich andere von selbst verstehen. Dass der Wochenmark­t kein geeigneter Platz für Schlachtun­gen ist, leuchtet beispielsw­eise vielen ein. Andere Verbote jedoch kommen vielen gar nicht in den Sinn und dürften daher tatsächlic­h regelmäßig missachtet werden. Etwa, dass es verboten ist, Fahrräder mitzuführe­n, aber auch, dass unverpackt­e Nahrungs-und Genussmitt­el nicht berührt werden dürfen. Wer kennt ihn nicht, den Mango-Test mit dem Daumen?

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