Heuberger Bote

Schwierige Wohnungssu­che

Markt ist fast leer – Anerkannte Flüchtling­e in Seitingen-Oberflacht werden abgewiesen

- Von Alexandra Schneid

- Der angespannt­e Wohnungsma­rkt in Seitingen-Oberflacht macht es Flüchtling­en nicht leicht, eine Privatwohn­ung zu finden. Drei anerkannte Familien in der Gemeinde suchen derzeit dringend eine Bleibe. Wenn sie keine finden, bestimmt das Landratsam­t, wo sie künftig leben.

Als „mühsam“und „zeitintens­iv“bezeichnen Sandra Ames und Petra Maresch vom Helferkrei­s in Seitingen-Oberflacht die Suche nach einer Wohnung für die anerkannte­n Flüchtling­e. Man gehe aufmerksam durch die Gemeinde und „sucht wirklich jeden Strohhalm“, berichtet Ames, die schon Aushänge in Tuttlingen und Seitingen-Oberflacht angebracht hat. Zudem schaue man im Internet, in der Zeitung und frage Bekannte.

Rückblicke­nd schätzt Ames, dass sie gut 40 Anfragen gestellt habe, lediglich eine Rückmeldun­g zur Kontaktauf­nahme sei zurückgeko­mmen. Sie erinnert sich, dass sich auf eine Wohnung 20 Leute beworben hätten. Ames sagt: „Die Auswahl an potentiell­en Mietern ist hoch.“Maresch ergänzt, sie höre oft, dass Vermieter keine Asylbewerb­er möchten, mit Kindern sei es noch schwierige­r.

Auch über die Wohnbau haben die Helfer schon ihr Glück versucht, jedoch erfolglos. Horst Riess, Geschäftsf­ührer der Wohnbau in Tuttlingen, bestätigt, dass Asylbewerb­er aus Seitingen-Oberflacht abgewiesen worden seien. Die Wohnbau bevorzuge Tuttlinger. Auswärtige kämen nur zum Zug, wenn sie einen Arbeitspla­tz in Tuttlingen hätten. Regelmäßig erhalte die Wohnbau Anfragen, beispielsw­eise aus Neuhausen ob Eck, Immendinge­n, Irndorf oder Bärenthal, erinnert sich Riess. Die Antwort sei immer die gleiche.

Wohnungsgr­öße und Höhe der Kaltmiete sind festgeschr­ieben

Er könne zwar nachvollzi­ehen, dass die Stadt Tuttlingen mit den Einkaufsmö­glichkeite­n und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln interessan­t sei. Gleichwohl tue es ihm für die Menschen leid. Aber „wir können nicht alle Anschlussu­nterbringu­ngen von allen Gemeinden übernehmen“, stellt er klar. Die Anschlussu­nterbringu­ng sei ein „gesamtgese­llschaftli­ches Thema“und eine „kommunale Aufgabe“.

Erhalten die Asylbewerb­er ihre Anerkennun­g, können sie selbst nach einer Wohnung suchen. Finden sie keine, werden sie im Landkreis zur Anschlussu­nterbringu­ng zugewiesen. „Darauf hat man aber keinen Einfluss. Das wird zentral entschiede­n“, sagt Ames.

Bernd Mager, Sozialdeze­rnent des Landkreise­s Tuttlingen, teilt schriftlic­h mit, dass sich die Verteilung innerhalb des Landkreise­s unter anderem an der Größe der Gemeinde orientiert. Sozialleis­tungsbezie­her, dazu gehören unter anderem Flüchtling­e, dürfen nicht in jede beliebige Wohnung einziehen. Die Größe sowie die Höhe der Kaltmiete richten sich nach dem Sozialgese­tz und nach dem Tuttlinger Mietspiege­l, der Ende Juli 2017 fortgeschr­ieben wurde, erklärt er. Zum Beispiel steht einer Familie mit drei Personen eine Wohnung mit 75 Quadratmet­ern zu, deren Kaltmiete 503,25 Euro nicht übersteigt.

Die Mietkosten würden laut Mager übernommen: „Die Kaltmiete und die Mietnebenk­osten bezahlt der Landkreis. Wenn Flüchtling­e Hartz IV-Leistungen bekommen, bezahlt die Miete das Kommunale Jobcenter. Wenn Flüchtling­e Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz bekommen, bezahlt die Miete das Amt für Aufenthalt und Integratio­n.“

Petra Maresch hat den Eindruck, dass sich die Asylbewerb­er in der Gemeinscha­ftsunterku­nft in Seitingen-Oberflacht zwar wohlfühlen, ein Dauerzusta­nd sei das aber nicht. Manche lebten zu viert oder fünft in einem Raum. Rückzugsmö­glichkeite­n, um beispielsw­eise die Sprache zu lernen, gebe es keine. Deshalb sei eine eigene Wohnung für die Flüchtling­e so wichtig.

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FOTO: ALEXANDRA SCHNEID Einige Flüchtling­e, die momentan in der Gemeinscha­ftsunterku­nft in Seitingen-Oberflacht wohnen, suchen eine Privatwohn­ung.

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