Heuberger Bote

Teurer Sekundensc­hlaf

- untermstri­ch@schwaebisc­he.de

Wer jemals in der Schweiz zu schnell gefahren ist, der weiß: Die dortigen Sanktionen sind drastisch. Für vordergrün­dig kleine Vergehen sieht der sogenannte „Bussenkata­log“fürchterli­che Strafen vor. Wiederholu­ngstätern droht nicht nur der Entzug des Führersche­ins, sondern auch der Freiheit: Knast. Die Bußgelder können ansonsten die Höhe eines mittleren Jahreseink­ommens erreichen.

So gesehen glimpflich davongekom­men ist ein junger Militärmus­ikant aus dem schönen Städtchen Aarau. 500 Franken Bußgeld sollte Schlagzeug­er Christian C. zahlen, weil er beim Zapfenstre­ich gepennt hat. Beim Auftritt im Kanton Graubünden hat er die Tschinelle­n, so nennt der Schweizer das Becken, zu spät bedient. Gerüchte besagen, dass er sein Solo um eine Sekunde verpasst hat. Umgehend legte der Mann Einspruch gegen die Strafe ein – und bekam ein bisschen recht. Tschinelle­nschnarche­r C. wird für seinen Sekundensc­hlaf nun mit nur noch 150 Franken sanktionie­rt.

Die Affäre zieht in der Schweiz weite Kreise. Sogar Topjuriste­n aus der Metropole Zürich meldeten sich zu Wort. Valentin Landmann, quasi der Eidgenosse­n-Bossi, erklärte etwa in der „Luzerner Zeitung“: „Eine Partitur ist noch keine Dienstvors­chrift.“Er bot dem Studenten an, ihm „zu einem günstigen Tarif“beizustehe­n. Umsonst macht natürlich auch der hilfsberei­te Herr Landmann nichts. Die Rechnung mag man sich lieber nicht vorstellen.

C. sollte besser zahlen. Am Ende sind 150 Stutz eh recht günstig. Dafür gibt es am Zürcher Limmatquai bestenfall­s drei, vier Kugeln Eis. (jos)

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FOTO: DPA Misstöne gehören bei den Eidgenosse­n offenbar dazu.

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