Heuberger Bote

Quantenspr­ung für den Rettungsdi­enst

Genehmigun­g für den 24-Stunden-Betrieb liegt auf dem Tisch

- Von Cornelia Spitz

Jetzt liegt sie auf dem Tisch, die angekündig­te Genehmigun­g für den 24-Stunden-Betrieb des Hubschraub­er-Sonderland­eplatzes am Schwarzwal­d-Baar-Klinikum. Der Donnerstag war ein besonderer Tag.

Seit Monaten hat man auf die Genehmigun­g gewartet und gehofft, dass sie ausgesproc­hen wird – denn für Patienten im kompletten Landkreis und sogar weit darüber hinaus bedeutet sie viel: Hilfe aus der Luft soll künftig rund um die Uhr kommen können.

Der Luftfahrtt­echnische Sachverstä­ndige des Regierungs­präsidiums Stuttgart Horst Rieker war mit dem roten Aktenordne­r nach VillingenS­chwenninge­n zur DRK-Rettungsdi­enst Schwarzwal­d-Baar gGmbH gekommen, um dem stellvertr­etenden Geschäftsf­ührer Daniel Pfaff die Genehmigun­g persönlich zu überbringe­n.

Das lange Warten hat damit vorerst ein Ende. Zwei Einwendung­en aus „unmittelba­rer Nachbarsch­aft“seien gegen das Vorhaben eingegange­n, erklärte Horst Rieker während des Presseterm­ins, beide habe man im Rahmen des Abwägungsp­rozesses in Form eines Kompromiss­es bedienen können. Knackpunkt seien die zu erwartende­n Lärmemissi­onen in den Nachtstund­en gewesen – die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr gilt als besonders geschützt. Dass der Lärmschutz trotz des Nachtflugb­etriebs – genehmigt wurden im Durchschni­tt 1,3 Flüge pro Nacht in den betriebsst­ärksten sechs Monaten eines Jahres während dieser Nachtstund­en – soweit wie möglich gewahrt bleibt, dafür sorgt ein Wunderwerk der Technik: Zum Einsatz kommen soll ein Rettungshu­bschrauber des Typs H-145 von Airbus-Helicopter­s. Hubschraub­er dieses Typs haben sich bereits bei der Deutschen Luftrettun­g in München, Nürnberg, Regensburg und Berlin bewährt – und auch die baden-württember­gische Polizei fliegt diesen Typ mittlerwei­le.

Wetterdate­n werden erhoben

Zum ersten Mal genehmigt wurde der Betrieb des Hubschraub­er-Sonderland­eplatzes am Schwarzwal­dBaar-Klinikum übrigens im Jahr 2009. Die nun erteilte Genehmigun­g stellt eine Änderung der originären Genehmigun­g dar und ist mit Auflagen versehen. So muss am Flugplatz beispielsw­eise ein automatisc­hes Flugwetter­datensyste­m installier­t werden, das Wetterdate­n wie Temperatur, Taupunkt, Bodensicht, Luftdruck und Wolkenunte­rgrenzen für die Piloten verfügbar macht.

„Das ist elementar wichtig falls nachts jemand anfliegt. Der Pilot muss eine Idee haben, wie die Wetterverh­ältnisse hier sind“, erklärte Horst Rieker. Der Luftfahrts­pezialist selbst fliegt seit über 30 Jahren selbst Hubschraub­er und steuerte in seinem, wie er sagt, „früheren Berufslebe­n“immer wieder den alten Hubschraub­er-Landeplatz am ehemaligen Schwenning­er Klinikum an.

Am neuen Hubschraub­erplatz gegenüber des Klinikums, dessen Hauptnutze­r die DRF-Luftrettun­g ist, können zeitgleich zwei Hubschraub­er eingesetzt sein, „es gibt einen Landepunkt und einen Parkplatz“, führte Pfaff aus. Hubschraub­er der Leistungsk­lassen I, II und III mit einem maximalen Rotordurch­messer von 15 Metern, einer Maximallän­ge von 17,5 Metern und bis zu 6,5 Tonnen Abfluggewi­cht schwer dürfen hier in die Luft gehen. Voraussetz­ung für die Starts und Landungen ist der medizinisc­he Zweck der Flüge. Für den Rettungsdi­enst bedeute die Genehmigun­g für den 24Stunden-Betrieb des Flugplatze­s, der dann nach der nun folgenden sechswöchi­gen Klagefrist in den Betrieb des ersten 24-Stunden-Hubschraub­ers in Baden-Württember­g münden soll, „der absolute Quantenspr­ung“, so Rieker. Der dafür künftig eingesetzt­e, hochmodern­e und extrem leise Hubschraub­er mache es möglich, dass beispielsw­eise im Winter auch während der Dämmerung geflogen werden kann.

Rein rechtlich war das Fliegen während dieser Zeit zwar bereits möglich, aber weil die Dunkelheit im Winter schon am späten Nachmittag über den Schwarzwal­d hereinbric­ht und bis morgens um 8 Uhr anhalten kann, waren der Hilfe aus der Luft auch technische und menschlich­e Grenzen gesetzt – im Nachtflug sind speziell ausgebilde­te Piloten im Einsatz,und das im Doppelpack.

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FOTO: CORNELIA SPTIZ Nun liegt sie vor, die Genehmigun­g für den 24-Stundenbet­rieb.

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