Familienpass hilft bei Betreuungskosten
Ab heute kann der städtische Familienpass auf dem Bürgerbüro beantragt werden
Ab heute kann der Familienpass auf dem Bürgerbüro beantragt werden.
- Seit dem Schuljahr 1994/95 fördert die Stadt Familien mit geringen Einkommen über den Familienpass. Er wird immer für ein Schuljahr ausgegeben. Ab heute, Montag, kann dieser Pass für das Schuljahr 2017/18 auf dem Bürgerbüro beantragt werden.
Zielrichtung des kommunalen Familienpasses ist vor allem die Betreuung und Bildung. Zusätzlich gibt es einen Landesfamilienpass. Der ist gerade jetzt zur Ferienzeit begehrt, denn damit können Familien mit geringerem Einkommen viele Freizeiteinrichtungen ermäßigt besuchen.
Familien, die den Spaichinger Familienpass haben, bekommen jeweils ein Drittel der Elternbeiträge der Kindergärten ermäßigt (plus U3 35 Euro Zuschuss, Ü3 25 Euro Zuschuss). Außerdem kostet die Tagesbetreuung und die verlässliche Grundschule an der Schillerschule ein Drittel weniger und die Beförderungskosten der Schiller- und der Baldenbergschule verringern sich um ein Drittel. Außerdem – und das ist gerade in den Ferien wichtig – bekommen Kinder und Jugendliche die Jahreskarte im Freibad um die Hälfte. Alle Familien haben zusätzlich einen Anspruch auf Bildungsförderung über die Bildungscard mit 180 Euro. Darauf gibt es noch einmal einen 50prozentigen Zuschlag von 90 Euro. Damit werden Musikunterricht und weitere musische Unterrichtsmöglichkeiten seit 2009 gefördert.
Seit 2008 werden Erziehungsund Elterngeld und auch das Kinderund Pflegegeld nicht mit in die Einkommensgrenzen eingerechnet. Für Familien mit einem Kind liegt die Grenze bei 30 000 Euro brutto, mit zwei Kindern 40 000 Euro und bei Familien mit drei Kindern 50 000 Euro, wobei Wohngeld und sonstige Einkünfte wie Unterhalt oder Zinsund Pachteinnahmen eingerechnet werden. Alleinerziehende Familien dürfen ein Brutto-Jahreseinkommen von 25 000 Euro mit einem Kind, 35 000 Euro mit zwei Kindern und 45 000 Euro mit drei Kindern nicht überschreiten, um ein Anrecht auf den Familienpass zu haben.
Wer Hartz IV bezieht muss sein Einkommen beim Antrag nicht erklären, da prüft ja schon die Sozialbehörde die Einkommensgrenzen.
Den Löwenanteil bei den städtischen Ausgaben für Familienpassinhaber machen die Zuschüsse zu den Kindergartenbeiträgen aus. Die letzte Zahl im Haushaltsplan 2017 stammt von 2015, als von insgesamt 37 000 Euro Zuschüssen für Familienpassinhaber 31 799 für die Kinderbetreuung geflossen sind. Dazu kommen nochmals 4387 Euro für die schulische Ganztagsbetreuung oder Verlässliche Grundschule. Von 2003 bis 2015 lässt sich ein Trend ausmachen: Die Zuschüsse Musikschulförderung nimmt kontinuierlich ab von 2003 3711 Euro auf 878 Euro 2015. Auch was die Gesamtsumme der Familienpass-Zuschüsse angeht, gibt es einen Trend: Flossen 2003 20 331 Euro an Familienpassinhaber, waren es 2015 37 063 Euro. Der Spitzenwert lag zwei Jahre zuvor bei 40 043 Euro.