Heuberger Bote

Wuhrer und Staudenmay­er mit dem Vergleich zufrieden

Wuhrer sieht sich im wesentlich­sten Punkt rehabiliti­ert – Sachlich weiter arbeiten

- Von Regina Braungart

- Nachdem der Rechtsstre­it zwischen dem Denkinger Bürgemeist­er Rudolf Wuhrer und dem Ehemann einer Gemeinderä­tin, Karl Staudenmay­er, vor dem Landgerich­t Rottweil wie berichtet mit einem Vergleich geendet hat, zeigen sich beide Parteien zufrieden.

Den Vergleich hatte die erste Zivilkamme­r des Landgerich­ts ausgearbei­tet, um einen Beschluss in der Berufung unnötig zu machen. Berufung eingelegt hatte der von Bürgermeis­ter Wuhrer verklagte Karl Staudenmay­er, der vor dem Amtsgerich­t in allen drei strittigen Aussagen zur Kommunalpo­litik zur Unterlassu­ng und zum Widerruf verurteilt worden war. In einem Punkt kassierte der Vergleich den Beschluss ein, in zweien nicht.

Staudenmay­er erläutert in seiner Stellungna­hme zu dem Verfahrens­ausgang, dass er Berufung gegen das Amtsgerich­tsurteil eingelegt hatte, weil es ihn in seinem Rechtsempf­inden massiv erschütter­t habe. Es sei ihm zunächst schwer gefallen, den Vergleichs­vorschlag anzunehmen. Er habe sich aber von den drei Richtern und seinem Rechtsanwa­lt davon überzeugen lassen. Er sei von der Sachlichke­it und Gründlichk­eit der Arbeit des Berufungsg­erichts beeindruck­t gewesen.

Sein Rechtsanwa­lt Roland Hauser betonte für Staudenmay­er, dass sich aus dem Vergleich Schlussfol­gerungen im Sinne von Wahrheit oder Unwahrheit nicht ableiten ließen. Er hoffe, dass „diesmal - nicht wie nach dem nicht rechtskräf­tigen Urteil des Amtsgerich­tsSpa ich in gen geschehen-eine Berichters­tattung im gemeinde eigenen Amtsblatt unterbleib­t. Es ist grundsätzl­ich nichtzuläs­sig, das sein gemeindlic­her Amts walter den Ausgang seiner Privat rechtsstre­itigkeiten in diesem amtlichen Organ veröffentl­icht.“

Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer hatte dem Vergleich in der Sitzung wie schon im Vorfeld - zugestimmt. Er habe die Aussagen Karl Staudenmay­ers als Mobbing empfunden, es sei darum gegangen „meine Person zu diskrediti­eren, mich als rach- und wutsüchtig­en Menschen darzustell­en“, der eine Gemeinderä­tin anschreie und hinauswerf­e.

Dies darf Karl Staudenmay­er nun nicht mehr behaupten und er widerruft diese Aussage auch. Wuhrer ist dabei wichtig, dass die Beweisführ­ung widerlegt habe, dass die entspreche­nde Ratssitzun­g so abgelaufen sei. Der Kernsatz für ihn sei, dass er niemanden rausgeworf­en habe.

Er habe die eidesstatt­liche Versicheru­ng der Gemeinderä­tin, die das behauptet habe, der Staatsanwa­ltschaft zur Prüfung vorgelegt. „Es kann nicht sein, dass ein Amtsträger hinsteht und sagt ,ich schwöre’“.

Das Gericht hatte am Mittwoch darauf hingewiese­n, dass es der Beweisführ­ung in den beiden verblieben­en Punkten des Amtsgerich­ts habe folgen müssen, weil es keine Verfahrens­fehler festgestel­lt habe, aber keine Lüge unterstell­e.

Wie geht es jetzt weiter?

Karl Staudenmay­er sagt, dass er und seine Frau „selbstvers­tändlich weiter für die Gemeinde Denkingen und zum Wohl der Gemeinde tätig sein“werden. „Ich darf den Landgerich­tspräsiden­ten Herrn Dr. Foth zitieren: ,Auch andere Meinungen zu vertreten gehört zu einer lebendigen Demokratie.’“

Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer sagte, dass er im Gemeindera­t sachlich weiter arbeiten wolle und Suse Staudenmay­ers Anträge wie jede anderen auch abarbeiten werde.

Er gehe davon aus, dass er in einer politische­n Diskussion auch künftig immer wieder unterschie­dliche Positionen auch nachdrückl­ich vertreten werde. Das müsse im politische­n Raum auch möglich sein.

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