Wuhrer und Staudenmayer mit dem Vergleich zufrieden
Wuhrer sieht sich im wesentlichsten Punkt rehabilitiert – Sachlich weiter arbeiten
- Nachdem der Rechtsstreit zwischen dem Denkinger Bürgemeister Rudolf Wuhrer und dem Ehemann einer Gemeinderätin, Karl Staudenmayer, vor dem Landgericht Rottweil wie berichtet mit einem Vergleich geendet hat, zeigen sich beide Parteien zufrieden.
Den Vergleich hatte die erste Zivilkammer des Landgerichts ausgearbeitet, um einen Beschluss in der Berufung unnötig zu machen. Berufung eingelegt hatte der von Bürgermeister Wuhrer verklagte Karl Staudenmayer, der vor dem Amtsgericht in allen drei strittigen Aussagen zur Kommunalpolitik zur Unterlassung und zum Widerruf verurteilt worden war. In einem Punkt kassierte der Vergleich den Beschluss ein, in zweien nicht.
Staudenmayer erläutert in seiner Stellungnahme zu dem Verfahrensausgang, dass er Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil eingelegt hatte, weil es ihn in seinem Rechtsempfinden massiv erschüttert habe. Es sei ihm zunächst schwer gefallen, den Vergleichsvorschlag anzunehmen. Er habe sich aber von den drei Richtern und seinem Rechtsanwalt davon überzeugen lassen. Er sei von der Sachlichkeit und Gründlichkeit der Arbeit des Berufungsgerichts beeindruckt gewesen.
Sein Rechtsanwalt Roland Hauser betonte für Staudenmayer, dass sich aus dem Vergleich Schlussfolgerungen im Sinne von Wahrheit oder Unwahrheit nicht ableiten ließen. Er hoffe, dass „diesmal - nicht wie nach dem nicht rechtskräftigen Urteil des AmtsgerichtsSpa ich in gen geschehen-eine Berichterstattung im gemeinde eigenen Amtsblatt unterbleibt. Es ist grundsätzlich nichtzulässig, das sein gemeindlicher Amts walter den Ausgang seiner Privat rechtsstreitigkeiten in diesem amtlichen Organ veröffentlicht.“
Bürgermeister Rudolf Wuhrer hatte dem Vergleich in der Sitzung wie schon im Vorfeld - zugestimmt. Er habe die Aussagen Karl Staudenmayers als Mobbing empfunden, es sei darum gegangen „meine Person zu diskreditieren, mich als rach- und wutsüchtigen Menschen darzustellen“, der eine Gemeinderätin anschreie und hinauswerfe.
Dies darf Karl Staudenmayer nun nicht mehr behaupten und er widerruft diese Aussage auch. Wuhrer ist dabei wichtig, dass die Beweisführung widerlegt habe, dass die entsprechende Ratssitzung so abgelaufen sei. Der Kernsatz für ihn sei, dass er niemanden rausgeworfen habe.
Er habe die eidesstattliche Versicherung der Gemeinderätin, die das behauptet habe, der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. „Es kann nicht sein, dass ein Amtsträger hinsteht und sagt ,ich schwöre’“.
Das Gericht hatte am Mittwoch darauf hingewiesen, dass es der Beweisführung in den beiden verbliebenen Punkten des Amtsgerichts habe folgen müssen, weil es keine Verfahrensfehler festgestellt habe, aber keine Lüge unterstelle.
Wie geht es jetzt weiter?
Karl Staudenmayer sagt, dass er und seine Frau „selbstverständlich weiter für die Gemeinde Denkingen und zum Wohl der Gemeinde tätig sein“werden. „Ich darf den Landgerichtspräsidenten Herrn Dr. Foth zitieren: ,Auch andere Meinungen zu vertreten gehört zu einer lebendigen Demokratie.’“
Bürgermeister Rudolf Wuhrer sagte, dass er im Gemeinderat sachlich weiter arbeiten wolle und Suse Staudenmayers Anträge wie jede anderen auch abarbeiten werde.
Er gehe davon aus, dass er in einer politischen Diskussion auch künftig immer wieder unterschiedliche Positionen auch nachdrücklich vertreten werde. Das müsse im politischen Raum auch möglich sein.