Heuberger Bote

Wurmlingen hat die meisten Erstwähler

Die Bundestags­wahl in Wurmlingen, Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim in Zahlen

- Von Alexandra Schneid

WURMLINGEN/SEITINGEN-OBERFLACHT/RIETHEIM-WEILHEIM Noch gut fünf Wochen sind es bis zur Bundestags­wahl am Sonntag, 24. September. Im Wahlkreis Tuttlingen-Rottweil stehen unter anderem folgende Kandidaten zur Wahl: Volker Kauder (CDU), Georg Sattler (SPD), Laura Halding-Hoppenheit (Die Linke), Hubert Nowack (Bündnis 90/Die Grünen), Marcel Aulila (FDP) und August Reimond Hoffmann (AfD).

Einem Kandidaten dieser Parteien oder einem einer anderen kleineren Partei können 2966 Wahlberech­tigte aus Wurmlingen ihre Stimme bei der Bundestags­wahl geben. In Rietheim-Weilheim sind 2084 wahlberech­tigt, in Seitingen-Oberflacht sind es 1811. Im Vergleich zu den anderen zwei Gemeinden verzeichne­t Wurmlingen die meisten Erstwähler. Insgesamt 164 junge Leute sind es. Seitingen-Oberflacht (104) und Rietheim-Weilheim (102) sind fast gleich auf. Vor vier Jahren, bei der vergangene­n Bundestags­wahl, haben mit 79,1 Prozent die meisten Bürger aus Wurmlingen ihre Stimme abgegeben. Knapp darunter liegen die Wahlbeteil­igungen in RietheimWe­ilheim (77 Prozent) und Seitingen-Oberflacht (76,4 Prozent).

Gewählt werden kann in Wurmlingen im Rathaus. Bürger, die zum Wahlbezirk I östlich der Bahnlinie, gehören, wählen im Obergescho­ss des Rathauses. Diejenigen, die zum Bezirk II westlich der Bahnlinie zählen, wählen im Sitzungssa­al. Insgesamt 22 ehrenamtli­che Wahlhelfer werden am Tag der Bundestags­wahl in Wurmlingen von 8 bis 18 Uhr im Einsatz sein. In Rietheim-Weilheim helfen 21 Leute bei der Wahl. Stimmen können im Rathaus in Rietheim und im alten Schulhaus in Weilheim, im rechten Klassenzim­mer, zwischen 8 und 18 Uhr abgegeben werden. In der gleichen Zeitspanne können die Seitingen-Oberflacht­er im Gemeindeze­ntrum ihr Kreuzchen setzen. Insgesamt 13 Helfer engagieren sich.

Wahlschein beantragen

Die Unterlagen für die Briefwahl können Bürger in der Gemeinde beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Bundestags­wahl um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegange­n oder abgegeben worden sein. Hauptamtsl­eiterin der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Sandra Neubauer, schreibt auf Anfrage: „Dies erfolgt idealerwei­se mit der Rückseite der Wahlbenach­richtigung, auf welcher ein Wahlschein­antrag abgedruckt ist. Diese Rückseite einfach ausfüllen, das Datum, die Unterschri­ft und das Geburtsdat­um nicht vergessen und der Gemeinde, in der man im Wählerverz­eichnis eingetrage­n ist, zusenden beziehungs­weise abgeben.“

Außerdem könne der Wahlschein mit Briefwahlu­nterlagen per E-Mail, Telegramm, Fernschrei­ben oder Telefax beantragt werden. Dazu sind folgende Angaben nötig: Familienna­men, Vornamen, Geburtsdat­um und Wohnanschr­ift. „Lediglich die telefonisc­he Antragstel­lung ist ausdrückli­ch ausgeschlo­ssen“, schreibt Neubauer. Den Antrag stellen kann man bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 22. September, 18 Uhr.

„Im Falle nachweisli­ch plötzliche­r Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigk­eiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden“, teilt die Hauptamtsl­eiterin schriftlic­h mit. „Versichert ein Wahlberech­tigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.“

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