Heuberger Bote

Pachtkonfl­ikt: Gericht lehnt Stadt-Antrag ab

Betretungs­verbot kann nun nicht sofort durchgeset­zt werden

- Von Regina Braungart

- Das Landwirtsc­haftsgeric­ht am Amtsgerich­t Rottweil hat den Antrag der Stadt mit Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r auf einstweili­ge Verfügung gegen einen Spaichinge­r Landwirt abgelehnt. Der Beschluss wurde am Montagmorg­en in Rottweil verkündet.

Es geht um etwa 30 Hektar Land, aufgeteilt auf rund 80 Flurstücke, das der Landwirt teils seit Jahrzehnte­n von der Stadt gepachtet hat. Die Stadt hatte dem Landwirt im Mai erstmals ein Betretungs­verbot der Flächen ausgesproc­hen – Bürgermeis­ter Schuhmache­r persönlich hatte das Mähen zweier Grundstück­e auf der Viehweide Mitte August durch Neffen des Landwirts, die im Betrieb mitarbeite­n vor Ort unterbunde­n – und dies durchsetzb­ar machen wollen, notfalls auch mit der Polizei.

Dazu sollte die einstweili­ge Verfügung zum sofortigen Vollzug dienen.

Diese besondere Eilbedürft­igkeit hat das Gericht mit der Vorsitzend­en Richterin Annemarie Grimm nun abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt, der Streitwert wurde auf 4000 Euro festgelegt.

Jetzt kann die Stadt Berufung einlegen oder eine Klage einreichen.

Die Vorgeschic­hte ist lang: Der Landwirt war verärgert gewesen über nicht eingehalte­ne Zusicherun­gen über ein Baugrundst­ück und hatte sich dann beim Landkauf im Gewerbegeb­iet Eschenwase­n quergestel­lt: Er wollte kein Geld, sondern wieder Land für die abgegebene­n Flächen.

Das geschah dann auch in einem Umlegungsv­erfahren. In diesem Zusammenha­ng wurden die turnusgemä­ß zu verlängern­den Pachtvertr­äge 2013 unter die Bedingung gestellt, dass der Landwirt in der Gewerbegeb­ietsfrage kooperiere.

Seither bewirtscha­ftet er mit seiner Familie – es arbeiten unter anderen auch die Neffen mit – in der Annahme des Fortbesteh­ens der Pacht, weil keine Kündigung geschickt wurde, die Flächen weiter, ohne jedoch wie üblich mit einer Rechnung zur Pachtzahlu­ng aufgeforde­rt worden zu sein.

Bei den 30 Hektar handelt es sich um rund ein Drittel der Hoffläche, zumeist Wiesen und Weiden.

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