Mietbelastung von Haushalten steigt
(dpa) - Fast vier von zehn Mieter-Haushalten in Deutschland müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Etwa jeder sechste Haushalt zahlt sogar mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die 30-Prozent-Marke gilt als kritisch, da insbesondere Familien mit kleinerem Einkommen sonst nicht genug Geld für den Alltag bleibt.
Das Bundesbauministerium beruft sich auf Zahlen aus dem Jahr 2014. Kürzlich hatte eine Studie der Berliner Humboldt-Universität für 77 deutsche Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern ein ähnliches Ergebnis geliefert.
Wohnungsmangel und Mieten sind auch Themen im Wahlkampf. Alle Parteien fordern mehr Wohnungsbau, haben dafür aber unterschiedliche Konzepte – von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer, die unter anderem Union und FDP wollen, bis zu einer Deckelung der Mieten, die die Linke im Programm hat. Unsere Stiftung vertritt die Aktionäre. Sie hätten keine Aktien mehr gekauft, wenn sie von der SchummelSoftware und den auf VW zukommenden Straf- und Schadenersatzzahlungen gewusst hätten. Der Kurs der VW Aktie ist infolge des Skandals enorm gefallen. Sobald der VWVorstand vom Einsatz der Software erfahren hat, hätte er den Kapitalmarkt sofort in einer Ad-hoc-Mitteilung über die Risiken informieren müssen. Das hat er nicht getan. Das niederländische Stiftungsmodell gilt aber auch für Kunden, die einen VW gekauft oder geleast haben. Die Interessen dieser Gruppe von Geschädigten vertritt eine andere Stiftung – die „Stichting Volkswagen Car Claim“.
Gibt es in Deutschland gar keine Chance auf Entschädigung?
Sowohl amerikanische als auch deutsche Kanzleien bereiten Sammelklagen der VW-Kunden gegen VW vor oder haben schon Klagen eingereicht – und zwar sowohl im Ausland, als auch in Deutschland. Das deutsche Recht kennt allerdings keine Sammelklagen nach Art der amerikanischen sogenannten Class Actions, bei denen automatisch alle Geschädigten erfasst werden. In Deutschland muss grundsätzlich jeder Geschädigte individuell klagen. Man kann Klagen nur dadurch bündeln, dass viele Geschädigte gemeinsam einen Anwalt beauftragen oder indem sie ihre Ansprüche an ein Unternehmen abtreten, das diese für sie einklagt. Eine solche Abtretung geht sogar im Internet – etwa auf myRight. Allerdings ist das nicht ganz günstig. Im Fall eines Erfolges muss der Geschädigte etwa 35 Prozent an die Plattformbetreiber abgeben.
Welche Klagen gibt es in Deutschland genau?
Neben einigen Verfahren, die von VW-Kunden initiiert wurden, klagen derzeit etwa 1600 Aktionäre vor dem Landgericht Braunschweig. Die geltend gemachte Schadenssumme liegt bei rund 8,2 Milliarden Euro. Das dürfte eine Rekordsumme für Deutschland sein.
Nicht nur VW-Aktionäre sind durch den Skandal geschädigt, sondern auch die Besitzer von VWDieselautos. Was ist mit denen?
Seitens der Besitzer sind in Deutschland etwa 5000 Klagen anhängig. Anders als bei den Aktionären halte ich ihre Chance, eine Entschädigung zu bekommen, für nicht sehr groß. Die VW-Käufer haben grundsätzlich nur Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner, also dem VW-Händler. Und diese wussten selbst nichts von der Schummel-Software und haften
Ja! Die Zeit drängt. Ansprüche gegen die VW-Händler verjähren zwei Jahre nach Kauf, diese Fristen sind überwiegend abgelaufen. In den meisten Fällen verjähren auch die Ansprüche gegen die VW AG am Ende dieses Jahres. Schon deshalb wird ein großer Teil der Besitzer ohne Entschädigung bleiben.
Wie kann man an einem möglichen Erfolg der Stiftung gegen VW teilhaben?
Aktionäre und Anleihenbesitzer können sich im Internet bei der Stiftung als Geschädigte registrieren. Man muss dies aber im Grunde nicht, je mehr Leute dies jedoch tun, desto besser ist die Verhandlungsposition der Stiftung gegenüber VW. Der Beitritt ist kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Wenn ein Vergleich gelingt und vom Gerichtshof in Amsterdam genehmigt wird, kann jeder Geschädigte unabhängig von einer solchen Registrierung eine Entschädigung aus dem Fonds verlangen.
Kann man den Schaden durch den Dieselskandal überhaupt schon beziffern?
In den USA belaufen sich die Kosten für die Entschädigung von VW-Besitzern und Straf- und Bußgeldzahlungen bislang auf rund 21 Milliarden Dollar. Offen ist in den USA noch eine große Klage von amerikanischen Investoren. In Deutschland liegt der Streitwert der Aktionärsklagen in Braunschweig bei etwa acht Milliarden Euro. Das dürften die größten Posten sein, mit denen VW derzeit rechnen muss. Aber natürlich kön- Die Anschubfinanzierung hat die US-amerikanische Kanzlei Bernstein Litowitz Berger & Grossmann übernommen. Sie vertritt auch die Kläger in der noch anhängigen class action in Kalifornien. Diese Kanzlei
ANZEIGE Gar nicht. Bislang spielt VW auf Zeit. Es gibt keinen direkten Kontakt. Die Korrespondenz läuft nur über Anwälte. Möglicherweise fährt VW diese Hinhaltetaktik, weil sie den Ausgang im Musterverfahren in Braunschweig und im Prozess in den USA