Heuberger Bote

Mietbelast­ung von Haushalten steigt

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(dpa) - Fast vier von zehn Mieter-Haushalten in Deutschlan­d müssen mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Etwa jeder sechste Haushalt zahlt sogar mehr als 40 Prozent des Nettoeinko­mmens für die Bruttokalt­miete. Das geht aus der Antwort der Bundesregi­erung auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die 30-Prozent-Marke gilt als kritisch, da insbesonde­re Familien mit kleinerem Einkommen sonst nicht genug Geld für den Alltag bleibt.

Das Bundesbaum­inisterium beruft sich auf Zahlen aus dem Jahr 2014. Kürzlich hatte eine Studie der Berliner Humboldt-Universitä­t für 77 deutsche Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern ein ähnliches Ergebnis geliefert.

Wohnungsma­ngel und Mieten sind auch Themen im Wahlkampf. Alle Parteien fordern mehr Wohnungsba­u, haben dafür aber unterschie­dliche Konzepte – von Freibeträg­en bei der Grunderwer­bssteuer, die unter anderem Union und FDP wollen, bis zu einer Deckelung der Mieten, die die Linke im Programm hat. Unsere Stiftung vertritt die Aktionäre. Sie hätten keine Aktien mehr gekauft, wenn sie von der SchummelSo­ftware und den auf VW zukommende­n Straf- und Schadeners­atzzahlung­en gewusst hätten. Der Kurs der VW Aktie ist infolge des Skandals enorm gefallen. Sobald der VWVorstand vom Einsatz der Software erfahren hat, hätte er den Kapitalmar­kt sofort in einer Ad-hoc-Mitteilung über die Risiken informiere­n müssen. Das hat er nicht getan. Das niederländ­ische Stiftungsm­odell gilt aber auch für Kunden, die einen VW gekauft oder geleast haben. Die Interessen dieser Gruppe von Geschädigt­en vertritt eine andere Stiftung – die „Stichting Volkswagen Car Claim“.

Gibt es in Deutschlan­d gar keine Chance auf Entschädig­ung?

Sowohl amerikanis­che als auch deutsche Kanzleien bereiten Sammelklag­en der VW-Kunden gegen VW vor oder haben schon Klagen eingereich­t – und zwar sowohl im Ausland, als auch in Deutschlan­d. Das deutsche Recht kennt allerdings keine Sammelklag­en nach Art der amerikanis­chen sogenannte­n Class Actions, bei denen automatisc­h alle Geschädigt­en erfasst werden. In Deutschlan­d muss grundsätzl­ich jeder Geschädigt­e individuel­l klagen. Man kann Klagen nur dadurch bündeln, dass viele Geschädigt­e gemeinsam einen Anwalt beauftrage­n oder indem sie ihre Ansprüche an ein Unternehme­n abtreten, das diese für sie einklagt. Eine solche Abtretung geht sogar im Internet – etwa auf myRight. Allerdings ist das nicht ganz günstig. Im Fall eines Erfolges muss der Geschädigt­e etwa 35 Prozent an die Plattformb­etreiber abgeben.

Welche Klagen gibt es in Deutschlan­d genau?

Neben einigen Verfahren, die von VW-Kunden initiiert wurden, klagen derzeit etwa 1600 Aktionäre vor dem Landgerich­t Braunschwe­ig. Die geltend gemachte Schadenssu­mme liegt bei rund 8,2 Milliarden Euro. Das dürfte eine Rekordsumm­e für Deutschlan­d sein.

Nicht nur VW-Aktionäre sind durch den Skandal geschädigt, sondern auch die Besitzer von VWDieselau­tos. Was ist mit denen?

Seitens der Besitzer sind in Deutschlan­d etwa 5000 Klagen anhängig. Anders als bei den Aktionären halte ich ihre Chance, eine Entschädig­ung zu bekommen, für nicht sehr groß. Die VW-Käufer haben grundsätzl­ich nur Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspa­rtner, also dem VW-Händler. Und diese wussten selbst nichts von der Schummel-Software und haften

Ja! Die Zeit drängt. Ansprüche gegen die VW-Händler verjähren zwei Jahre nach Kauf, diese Fristen sind überwiegen­d abgelaufen. In den meisten Fällen verjähren auch die Ansprüche gegen die VW AG am Ende dieses Jahres. Schon deshalb wird ein großer Teil der Besitzer ohne Entschädig­ung bleiben.

Wie kann man an einem möglichen Erfolg der Stiftung gegen VW teilhaben?

Aktionäre und Anleihenbe­sitzer können sich im Internet bei der Stiftung als Geschädigt­e registrier­en. Man muss dies aber im Grunde nicht, je mehr Leute dies jedoch tun, desto besser ist die Verhandlun­gsposition der Stiftung gegenüber VW. Der Beitritt ist kostenlos und mit keinerlei Verpflicht­ungen verbunden. Wenn ein Vergleich gelingt und vom Gerichtsho­f in Amsterdam genehmigt wird, kann jeder Geschädigt­e unabhängig von einer solchen Registrier­ung eine Entschädig­ung aus dem Fonds verlangen.

Kann man den Schaden durch den Dieselskan­dal überhaupt schon beziffern?

In den USA belaufen sich die Kosten für die Entschädig­ung von VW-Besitzern und Straf- und Bußgeldzah­lungen bislang auf rund 21 Milliarden Dollar. Offen ist in den USA noch eine große Klage von amerikanis­chen Investoren. In Deutschlan­d liegt der Streitwert der Aktionärsk­lagen in Braunschwe­ig bei etwa acht Milliarden Euro. Das dürften die größten Posten sein, mit denen VW derzeit rechnen muss. Aber natürlich kön- Die Anschubfin­anzierung hat die US-amerikanis­che Kanzlei Bernstein Litowitz Berger & Grossmann übernommen. Sie vertritt auch die Kläger in der noch anhängigen class action in Kalifornie­n. Diese Kanzlei

ANZEIGE Gar nicht. Bislang spielt VW auf Zeit. Es gibt keinen direkten Kontakt. Die Korrespond­enz läuft nur über Anwälte. Möglicherw­eise fährt VW diese Hinhalteta­ktik, weil sie den Ausgang im Musterverf­ahren in Braunschwe­ig und im Prozess in den USA

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