933 Balgheimer stimmen über Windräder ab
Bürger ab 16 Jahren sind am Wahlsonntag auch zum Bürgerentscheid aufgerufen
- Am ●Sonntag stimmen die Balgheimer Bürger nicht nur über die Sitzverteilung im deutschen Bundestag mit ab, sie entscheiden auch, ob die Gemeinde Fläche verpachtet für zwei Windkraftanlagen auf ihrer Gemarkung. Wie in anderen Gemeinden ist auch in Balgheim der Anteil der Briefwähler sehr hoch.
Stand 11 Uhr am Freitag haben 172 Wähler für die Bundestagswahl Briefwahl beantragt, Wahlberechtigte sind es 868 (Briefwahlanträge bei der Landtagswahl 2016: 117).
Beim Bürgerentscheid dürfen bereits ab 16-Jährige miteintscheiden, sodass die Zahl der Wahlberechtigten höher, nämlich bei 933 liegt. Insgesamt haben 173 Berechtigte die Abstimmung für den Bürgerentscheid per Brief beantragt.
So geht die Abstimmung beim Bürgerbegehren: Die Fragestellung lautet: „Sind Sie gegen die Verpachtung von Flächen in den Disktrikten „Seitenried“und „Breite Steig“zur Errichtung von Windkraftwerken?“
Wer mit „Ja“antwortet, will die beiden Anlagen nicht, wer mit „Nein“abstimmt, stimmt ihnen zu.
Rechtsgültig ist der Bürgerentscheid dann, wenn mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten ihre Stimme auch abgeben – also 188. Das ist allein schon fast durch die beantragten Briefwähler erfüllt. Die Frage ist zugunsten der Mehrheit entschieden (über 50 Prozent).
Die Entscheidung der Bürger ist für den Gemeinderat auf drei Jahre hin bindend. Sie könnte nur durch einen weiteren Bürgerentscheid „gekippt“werden.
Das Wahllokal im Rathaus ist für beide Abstimmungen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach 18 Uhr beginnen die öffentlichen Auszählungen. Zuerst werden in Balgheim die Abstimmungen zur Bundestagswahl ausgezählt. Anschließend werden die Abstimmungen zum Windkraft-Bürgerentscheid ausgezählt. Die Gemeinde rechnet damit, dass dies spätestens gegen 20.30 Uhr abgeschlossen sein dürfte.
Jeder darf die Auszählung beobachten.