Friedhof erhält neues Urnenfeld
Denkinger Gemeinderat macht den Weg frei für neue Bestattungsform
(al) – Mit der Anlegung eines neuen Urnenfeldes ist auf dem Denkinger Friedhof eine neue zusätzliche Bestattungsform geschaffen worden. Schon im Juli des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, ein neues Urnenfeld anzulegen. Hierbei wurde an ein Gräberfeld in einer Grabhügelform um einen Baum gedacht.
In der Zwischenzeit haben die Bauhofmitarbeiter das Grabfeld angelegt. Es handelt sich um ein einheitliches Urnenfeld, bestehend aus einer einheitlichen Grabplatte von 40 mal 45 mal sechs Zentimeter und umfasst 38 Gräber. Die Platten werden mit Bodendeckern umgeben – ein Blumenschmuck oder eine sonstige Bepflanzung entfällt. Mit der Gebühr sind alle künftigen Pflegemaßnahmen abgegolten. In der Mitte des Hügelfelds steht ein Baum. Die Fläche zwischen Baumscheibe und Bodendeckern wird als Rasenfläche gestaltet. Die in diesem Bereich geplanten anonymen Baumbestattungen werden nach Rücksprache mit der Firma Hertkorn nicht angeboten.
Dieses neue Urnengrabfeld in Grabhügelform machte eine Änderung der Friedhofsordnung und der Bestattungsgebührensatzung notwendig, die vom Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung beschlossen wurde.
Es können jeweils eine Urne oder wahlweise auch zwei Urnen in einem Grab bestattet werden, wobei BioUrnen vorgeschrieben sind. Bei Doppelbelegung muss das Grab als Doppelgrab extra erworben werden. Es wird ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen, das durch Verleihung an eine entsprechende Person begründet wird. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren verliehen und können nur anlässlich eines Todesfalls gegeben werden. Im Falle einer Nachbelegung ist der Nacherwerb des Nutzungsrechts wieder auf die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen erforderlich. Das Nutzungsrecht kann dafür um jeweils fünf Jahre nacherworben werden.
Auf den Grabplatten werden in einer einheitlichen Schrift Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbedatum angebracht. Diese Kosten für die Beschriftung werden direkt vom Steinmetz dem Käufer des Grabes in Rechnung gestellt. Falls ein Ornament auf der Grabplatte gewünscht wird, werden auch diese Kosten direkt vom Steinmetz dem Käufer des Grabes in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Ruhezeiten beziehungsweise des Nutzungsrechts wird das Grab von der Gemeinde geräumt.
Pflanzen und Blumen nicht erlaubt
Das gesamte Grabfeld wird von der Gemeinde oder einem von der Gemeinde Beauftragten gepflegt, wobei die Grabgestaltung Angelegenheit der Gemeinde ist. Pflanzungen auf dem Grab durch Angehörige sind nicht gestattet. Das Grab selbst darf nicht betreten werden. Ebenso ist das Ablegen von Blumen oder Kerzen nicht gestattet. Bei einer Bestattung wird die Grabplatte dann entfernt und beschriftet. Während dieser Zeit kann der Blumenschmuck der Trauerfeier auf der Grabstätte abgelegt werden.
Für ein Urnenwahlgrab in der Grabhügelform einschließlich Grabpflege und unbeschrifteter Platte belaufen sich die Gebühren auf 1200 Euro. Der Nacherwerb eines Nutzungsrechts auf fünf Jahre kostet 350 Euro. Die neue Bestattungsgebührensatzung und Friedhofsordnung tritt per 1. Oktober 2017 in Kraft.