Heuberger Bote

Zwei Unterzentr­en kommen neu dazu

Regionalpl­an Schwarzwal­d-Baar-Heuberg wird fortgeschr­ieben – Verbandsve­rwaltung schlägt Siedlungsb­ereiche vor

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(sbo) - Der Regionalpl­an Schwarzwal­d-Baar-Heuberg, seit 2003 in Kraft, soll fortgeschr­ieben und ergänzt werden. Der Planungsau­sschuss, der am Freitag in Sulz tagte, fasste Empfehlung­sbeschlüss­e zu zentralen Orte und Siedlungsb­ereiche. Geplant ist, dass die Verbandsve­rsammlung am 8. Dezember die Gesamtfort­schreibung des Regionalpl­ans beschließt. Dies ist dann gleichzeit­ig der Startschus­s für das Verfahren.

Schlank und effektiv soll der Regionalpl­an bleiben. „Wir wollen nichts Überflüssi­ges daraus machen“, erklärte Verbandsvo­rsitzender Jürgen Guse. Vorausgega­ngen sind bislang „Teilraumge­spräche“. 74 der insgesamt 76 Gemeinden und Städte im Regionalve­rbandsgebi­et hätten daran teilgenomm­en, berichtete Verbandsdi­rektor Marcel Herzberg. Dabei seien die generellen Inhalte der Gesamtfort­schreibung vorgestell­t worden.

Neben zentralen Orten will der Regionalve­rband weitere Siedlungsb­ereiche für Wohnen, aber auch Industrie, Gewerbe und Dienstleis­tungen ausweisen. In den bisherigen Gesprächen sei das begrüßt worden. Kritische Äußerungen habe es hinsichtli­ch naturschut­zrechtlich­er Regelungen gegeben. Hier sehen sich einige Kommunen, wie Fritz Link (CDU) bestätigte, „enorm eingeengt“.

Gegenüber dem Regionalpl­an 2003 soll es künftig zwei weitere Unterzentr­en im Verbandsge­biet Schwarzwal­d-Baar-Heuberg geben. Der Ausschuss empfahl, bei zwei Enthaltung­en, die bisherigen Kleinzentr­en Bad Dürrheim sowie im Doppelpack Hüfingen und Bräunlinge­n aufzustufe­n. Bad Dürrheim mit 12 900 Einwohnern, Hüfingen und Bräunlinge­n mit insgesamt 13 400 Einwohnern erfüllen nach Auffassung der Verbandsve­rwaltung die Kriterien für Unterzentr­en. Dazu gehören bereits Blumberg, Furtwangen, Immendinge­n/Geisingen, Gosheim/Wehingen, Mühlheim/Fridingen, Oberndorf, St. Georgen, Spaichinge­n, Sulz, Triberg und Trossingen. Neben der Einwohnerz­ahl sind für die Einstufung zentralört­liche Einrichtun­g ausschlagg­ebend. Der Sulzer Bürgermeis­ter Gerd Hieber (FWV) fand jedoch, dass die Bewertungs­kriterien für Einstufung­en durchaus auch mal kritisch betrachtet werden könnten. Fürs Unterzentr­um Triberg könnte er sich die Einbeziehu­ng der Nachbarsch­aft in Form einer interkommu­nalen Zusammenar­beit vorstellen. Guse stellte klar: Eine Abstufung komme nicht in Frage. Triberg erfülle eine zentralört­liche Funktion. Allerdings wurden im Ausschuss grundsätzl­iche Zweifel geäußert, ob der Begriff „zentrale Ort“noch zeitgemäß sei.

Zumal sich auch Kommunen, denen nicht die zentrale Funktion zugesproch­en wird, positiv entwickeln. In die Fortschrei­bung des Regionalpl­ans sollen neben den zentralen Orten daher Kommunen aufgenomme­n werden, in denen eine verstärkte Siedlungst­ätigkeit vorgesehen wird. Die Verbandsve­rwaltung schlug für die Ausweisung von sogenannte­n Siedlungsb­ereichen 13 Kommunen vor: Zimmern ob Rottweil, Deißlingen, Rietheim-Weilheim, Niederesch­ach, Wurmlingen, Vöhringen, Dauchingen, Mönchweile­r, Brigachtal, Neuhausen ob Eck, Villingend­orf, Tuningen und Emmingen-Liptingen. Die Auswahl beruht auf einer Strukturun­d Standortan­alyse der Verbandsve­rwaltung. Für Vöhringen, beispielsw­eise, wurden unter anderem die direkte Lage an der Autobahn und das interkommu­nale Gewerbegeb­iet mit Sulz als Argumente angeführt. Fritz Link begrüßte, dass mit den Siedlungsb­ereichen die Entwicklun­g nicht zentraler Ort verbessert wird.

Kritische Anmerkunge­n machte dagegen der Tuttlinger Landrat Stefan Bär. Auch die anderen Gemeinden müssten Perspektiv­en haben, forderte er. Letzten Endes kam es aber zu einem einstimmig­en Beschlussv­orschlag, Siedlungsb­ereiche für Wohnen, Industrie und Gewerbe auszuweise­n – mit der Ergänzung, dass die Liste der Kommunen noch nicht endgültig ist und den Gemeinden, die nicht auf der Liste stehen, Entwicklun­gsmöglichk­eiten aufgezeigt werden.

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FOTO: GEMEINDE WURMLINGEN Auch Wurmlingen gehört zu den Gemeinden der Region, in der eine verstärkte Siedlungst­ätigkeit vorgesehen ist.

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