Heuberger Bote

Keine Tierhaltun­g im Schuppenge­biet erlaubt

Mühlheimer Gemeindera­t tagt – Radwegekon­zept besprochen

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(wlw) - Der Mühlheimer Gemeindera­t hat in der öffentlich­en Sitzung über den Bebauungsp­lan „Schuppenge­biet Stettener Tal“beraten und den Plan bei zwei Enthaltung­en beschlosse­n. Planer Achim Ketterer und Bürgermeis­ter Jörg Kaltenbach wiesen daraufhin, dass es sich beim Schuppenge­biet Stettener Tal um ein Sondergebi­et handle.

Seit Januar 2015 wird im Ortschafts­rat Stetten und im Gemeindera­t darüber beraten. Die Schuppen sollen ausschließ­lich der Landwirtsc­haft dienen. Darum sei auch eine zusätzlich­e Tierhaltun­g nicht zulässig. Ebenso könne eine erweiterte Nutzung, wie das Unterstell­en von Wohnwagen oder dergleiche­n, nicht erlaubt werden.

In einem weiteren Beratungsp­unkt befasste sich das Gremium um das Projekt „Fahr Rad – Nachhaltig mobil im Landkreis Tuttlingen“. Dazu sagte Bürgermeis­ter Jörg Kaltenbach, auf der Basis eines Beschlusse­s des Kreistags vom Juli dieses Jahres seien die Städte und Gemeinden aufgeforde­rt, bis Oktober eine Stellungna­hme abzugeben. Zum Radweg, der von Stetten in Richtung Oberstadt führt, gibt es an der Brücke beim sogenannte­n „Schützen“in der Höhe der Pfeiler eine Engstelle, die schmaler ist, als ein Radweg eigentlich sein dürfte. Dies habe schon immer zu Schwierigk­eiten bei der Planung geführt. Der bei den Pfeilern angebracht­e Anprallsch­utz kann weder versetzt noch baulich reduziert werden. Aus Sicht der Verwaltung macht es vielmehr Sinn, die verwirrend­e Verkehrssi­tuation rund um die Abzweigung der L 277 in die K 5900 Richtung Stetten und L 443 Richtung Vorstadt, Mahlstette­n und Kolbingen grundsätzl­ich zu bereinigen.

Als sinnvoll und im Hinblick auf die Großinvest­ition des Landes im Bereich des Lückenschl­usses des Radwegs auf Bergsteig wäre es angebracht, so Bürgermeis­ter und Gemeindera­t, den im Jahre 2010 angelegten unselbstst­ändigen Schotterra­dweg parallel zur L 277, bituminös auszubauen. Die Kosten für den 1,1 Kilometer langen Weg werden vom Landratsam­t Tuttlingen mit Kosten von 99 000 Euro angegeben. Im Gemeindera­t war man sich einig, eine gemeinsame Konzeption zu suchen.

Der Schultes gab bekannt, dass der Gemeindera­t dem Antrag des Schwäbisch­en Albvereins auf Pachten der Fischerhüt­te ab 1. April 2018 im Lippachtal zugestimmt habe. Die Fischerhüt­te ist Eigentum der Stadt Mühlheim, derzeit an einen Revierjäge­r verpachtet. Der Pachtvertr­ag läuft zum Ende März 2018 aus.

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