Keine Tierhaltung im Schuppengebiet erlaubt
Mühlheimer Gemeinderat tagt – Radwegekonzept besprochen
(wlw) - Der Mühlheimer Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung über den Bebauungsplan „Schuppengebiet Stettener Tal“beraten und den Plan bei zwei Enthaltungen beschlossen. Planer Achim Ketterer und Bürgermeister Jörg Kaltenbach wiesen daraufhin, dass es sich beim Schuppengebiet Stettener Tal um ein Sondergebiet handle.
Seit Januar 2015 wird im Ortschaftsrat Stetten und im Gemeinderat darüber beraten. Die Schuppen sollen ausschließlich der Landwirtschaft dienen. Darum sei auch eine zusätzliche Tierhaltung nicht zulässig. Ebenso könne eine erweiterte Nutzung, wie das Unterstellen von Wohnwagen oder dergleichen, nicht erlaubt werden.
In einem weiteren Beratungspunkt befasste sich das Gremium um das Projekt „Fahr Rad – Nachhaltig mobil im Landkreis Tuttlingen“. Dazu sagte Bürgermeister Jörg Kaltenbach, auf der Basis eines Beschlusses des Kreistags vom Juli dieses Jahres seien die Städte und Gemeinden aufgefordert, bis Oktober eine Stellungnahme abzugeben. Zum Radweg, der von Stetten in Richtung Oberstadt führt, gibt es an der Brücke beim sogenannten „Schützen“in der Höhe der Pfeiler eine Engstelle, die schmaler ist, als ein Radweg eigentlich sein dürfte. Dies habe schon immer zu Schwierigkeiten bei der Planung geführt. Der bei den Pfeilern angebrachte Anprallschutz kann weder versetzt noch baulich reduziert werden. Aus Sicht der Verwaltung macht es vielmehr Sinn, die verwirrende Verkehrssituation rund um die Abzweigung der L 277 in die K 5900 Richtung Stetten und L 443 Richtung Vorstadt, Mahlstetten und Kolbingen grundsätzlich zu bereinigen.
Als sinnvoll und im Hinblick auf die Großinvestition des Landes im Bereich des Lückenschlusses des Radwegs auf Bergsteig wäre es angebracht, so Bürgermeister und Gemeinderat, den im Jahre 2010 angelegten unselbstständigen Schotterradweg parallel zur L 277, bituminös auszubauen. Die Kosten für den 1,1 Kilometer langen Weg werden vom Landratsamt Tuttlingen mit Kosten von 99 000 Euro angegeben. Im Gemeinderat war man sich einig, eine gemeinsame Konzeption zu suchen.
Der Schultes gab bekannt, dass der Gemeinderat dem Antrag des Schwäbischen Albvereins auf Pachten der Fischerhütte ab 1. April 2018 im Lippachtal zugestimmt habe. Die Fischerhütte ist Eigentum der Stadt Mühlheim, derzeit an einen Revierjäger verpachtet. Der Pachtvertrag läuft zum Ende März 2018 aus.