Verhandlungen sind gefragt
Die Tage der Separatistenregierung Puigdemont in der spanischen Region Katalonien sind gezählt – und das ist gut so. Nachdem sie wochenlang die spanische Verfassung mit den Füßen getreten und Gerichtsurteile missachtet hatte, leitete Madrid die Zwangsabsetzung der Rebellen ein. Bis zu den Neuwahlen wird die spanische Regierung die Kontrolle in der abtrünnigen Region übernehmen.
Das Gleiche gilt für das katalanische Parlament, das ebenfalls an die Kette kommt und keine verfassungsfeindlichen Beschlüsse mehr fassen kann. In einem letzten Akt des Ungehorsams brachte die Kammer am Freitag noch per Resolution die „katalanische Republik“auf den Weg. Doch Spaniens Verfassungsgericht kündigte bereits an, dass man auch diese rechtswidrige Unabhängigkeitserklärung umgehend annullieren werde. Es wird also keine Abspaltung Kataloniens geben. Doch damit ist die Krise nicht beendet. Im Gegenteil, nun könnte es erst richtig losgehen. Harte Konfrontationen und auch Gewaltausbrüche können nicht ausgeschlossen werden.
Die von Spaniens Regierung angestrebte Rückkehr zur Normalität in Katalonien wird somit nicht einfach sein. Denn auch wenn die Separatisten in Kürze nicht mehr am Ruder sind: Sie haben rund die Hälfte der 7,5 Millionen Katalanen hinter sich. Es ist gut möglich, dass sich auch mit der im kommenden Jahr angestrebten Neuwahl das Meinungspanorama nicht verschieben wird.
Das könnte sich höchstens ändern, wenn Spaniens Regierungschef Mariano Rajoy den Katalanen ein politisches Angebot macht. Umfragen lassen wenig Zweifel daran, dass die Unabhängigkeitsfront nur deswegen so stark wurde, weil Rajoy alle Wünsche nach mehr Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ablehnte: mehr Steuerhoheit, weniger Bevormundung, vielleicht auch irgendwann ein legales Referendum über mehr Autonomie oder Unabhängigkeit. Warum soll man Katalonien nicht gestatten, was in anderen europäischen Regionen möglich ist? Dialog und Verhandlungen werden weiterhin gefragt sein. Wobei klar sein muss: Gespräche können nur auf dem Boden des Gesetzes stattfinden.