Arbeitszeit muss begrenzt sein
Zum Artikel „Kritik an strengen Ladenschlusszeiten“(4.11.): Es spricht nichts gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten, so lange gewisse Bedingungen erfüllt sind. Es muss Zuschläge geben für Nachtarbeit oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Es muss gesetzlich geregelt sein, wie groß diese Zuschläge mindestens sein müssen. Die Zuschläge sollten mindestens in der Größenordnung vom Faktor zwei liegen. Aber zu welchen Bedingungen jemand arbeitet, muss individuell verhandelt werden. Denn: Arbeit in der Nachtschicht oder an Sonn- und Feiertagen muss freiwillig sein. Es muss eine Begrenzung der Arbeitstage geben. Arbeit am Sonntag bedeutet ein freier Tag unter der Woche.
Die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit muss begrenzt sein. Auch der Chef darf nur begrenzt viele Stunden an Sonn- und Feiertagen leisten. Diese Regelungen gelten auch für Leiharbeiter und auch für Angestellte aus anderen Ländern. Es darf nicht sein, dass diese Bedingungen ausgehebelt werden. Es gibt sicherlich noch andere Punkte, die zu beachten sind, meine Aufzählung ist nicht erschöpfend. Ob ein Laden an Sonn- und Feiertagen oder rund um die Uhr geöffnet hat, liegt dann in der Entscheidung des Chefs. Irgendwann muss er seinen Angestellten so viele Zuschläge zahlen, dass es sich für ihn nicht mehr lohnt. Auf diese Weise regeln sich dann die Öffnungszeiten von selber.
Holger Maier, Aulendorf Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir für die Veröffentlichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalten müssen. Leserzuschriften stellen keine redaktionellen Beiträge dar. Anonyme Zuschriften können wir nicht veröffentlichen. Schwäbische Zeitung Karlstraße 16 88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebische-zeitung.de