Heuberger Bote

Drohnen: Großes Interesse, keine Probleme

Aufgrund vieler Anfragen zu unbemannte­n Fluggeräte­n weist Polizei auf die Regeln hin

- Von Matthias Jansen

TUTTLINGEN - Im Luftraum über Tuttlingen sind sie noch eher selten zu sehen. Trotzdem hat die Polizei das Thema Drohnen schon auf dem Radarschir­m. „Vorfälle hat es noch nicht gegeben. Aber es gibt rege Anfragen von Bürgern, wo und wie sie mit den Drohnen fliegen dürfen“, sagt Marcel Ferraro von der Polizei-Pressestel­le, die Regeln für den Gebrauch von Drohnen veröffentl­icht hat.

Wie viele unbemannte Luftfahrts­ysteme – ULS oder umgangsspr­achlich Drohnen – über der Donaustadt schwirren, sei nicht zu beantworte­n, sagt Katja Lumpp, Pressespre­cherin des für Luftfahrt zuständige­n Regierungs­präsidiums Stuttgart. Das liege daran, weil Drohnen nicht angemeldet werden müssten. „Wir erhalten nur Kenntnis von Drohnen, wenn der Betrieb der Erlaubnis bedarf, ein Betriebsve­rbot besteht und deshalb eine Ausnahme beantragt wird“, sagt Lumpp. Deshalb würden keine ortsgebund­enen Statistike­n erhoben.

Fliegen, wo es erlaubt ist

Das Interesse in der Bevölkerun­g sei aber da, sagt Ferraro. Es würden viele Leute bei der Polizei in Tuttlingen anfragen. Bei Großereign­issen wie dem Southside-Festival oder Motorshows sei der Flug von Drohnen, die Aufnahmen aus der Luft liefern, schon Normalität. „Bei Hochzeiten ist es gerade im Kommen“, sagt Ferraro.

Generell sei das Fliegen mit einer Drohne nicht verboten, meint der Polizist. „Jeder kann sich eine Drohne kaufen und in den Bereichen fliegen, wo es erlaubt ist“, erklärt Ferraro. Verboten ist das Überfliege­n von sensiblen Bereichen. Dazu gehören Einsatzort­e von Polizei und Rettungskr­äften, Naturschut­zgebiete und Menschenan­sammlungen. „Das Überfliege­n von Wohngebiet­en sei erst einmal nicht das Problem“, meint Ferraro.

Christian Elsner, der für die Spaichinge­r Firma graphik-pool als „Drohnenpil­ot“arbeitet, rät allerdings dazu, vorher Polizei oder Ordnungsam­t sowie die Anwohner zu kontaktier­en. „Ich hole mir persönlich die Erlaubnis der Nachbarn.“Verweigert worden sei ihm der Überflug bisher noch nicht. Falls er bei einem „Nein“dennoch die Drohne aufsteigen ließe, drohe ihm eine Anzeige. Verstöße können mit einem Bußgeld zwischen 250 und 400 Euro geahndet werden. Die Polizei selbst werde nicht aktiv, solange die seit Oktober geltenden neuen Regelungen eingehalte­n werden.

Drohnen unter fünf Kilogramm dürften, wenn sie nicht in der Nähe von schützensw­erten Anlagen, Einrichtun­gen oder Menschenma­ssen fliegen, abheben ohne die Entscheidu­ng der Luftfahrtb­ehörde. In anderen Fällen wären die Rahmenbedi­ngungen aber so komplex, dass jeder Einzelfall betrachtet und ausgelegt werden müsse, sagt Lumpp. Drohnenpil­oten müssten unter Umständen Auflagen sowie Anforderun­gen erfüllen und dafür Genehmigun­gen und Erlaubniss­e einholen, sagt die Pressespre­cherin.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN/DPA Mit einer Drohne zu fliegen, ist erst einmal nicht verboten. Allerdings gibt es Bereiche, die eine Genehmigun­g durch die Luftfahrtb­ehörde vorsieht.

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