Drohnen: Großes Interesse, keine Probleme
Aufgrund vieler Anfragen zu unbemannten Fluggeräten weist Polizei auf die Regeln hin
TUTTLINGEN - Im Luftraum über Tuttlingen sind sie noch eher selten zu sehen. Trotzdem hat die Polizei das Thema Drohnen schon auf dem Radarschirm. „Vorfälle hat es noch nicht gegeben. Aber es gibt rege Anfragen von Bürgern, wo und wie sie mit den Drohnen fliegen dürfen“, sagt Marcel Ferraro von der Polizei-Pressestelle, die Regeln für den Gebrauch von Drohnen veröffentlicht hat.
Wie viele unbemannte Luftfahrtsysteme – ULS oder umgangssprachlich Drohnen – über der Donaustadt schwirren, sei nicht zu beantworten, sagt Katja Lumpp, Pressesprecherin des für Luftfahrt zuständigen Regierungspräsidiums Stuttgart. Das liege daran, weil Drohnen nicht angemeldet werden müssten. „Wir erhalten nur Kenntnis von Drohnen, wenn der Betrieb der Erlaubnis bedarf, ein Betriebsverbot besteht und deshalb eine Ausnahme beantragt wird“, sagt Lumpp. Deshalb würden keine ortsgebundenen Statistiken erhoben.
Fliegen, wo es erlaubt ist
Das Interesse in der Bevölkerung sei aber da, sagt Ferraro. Es würden viele Leute bei der Polizei in Tuttlingen anfragen. Bei Großereignissen wie dem Southside-Festival oder Motorshows sei der Flug von Drohnen, die Aufnahmen aus der Luft liefern, schon Normalität. „Bei Hochzeiten ist es gerade im Kommen“, sagt Ferraro.
Generell sei das Fliegen mit einer Drohne nicht verboten, meint der Polizist. „Jeder kann sich eine Drohne kaufen und in den Bereichen fliegen, wo es erlaubt ist“, erklärt Ferraro. Verboten ist das Überfliegen von sensiblen Bereichen. Dazu gehören Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen. „Das Überfliegen von Wohngebieten sei erst einmal nicht das Problem“, meint Ferraro.
Christian Elsner, der für die Spaichinger Firma graphik-pool als „Drohnenpilot“arbeitet, rät allerdings dazu, vorher Polizei oder Ordnungsamt sowie die Anwohner zu kontaktieren. „Ich hole mir persönlich die Erlaubnis der Nachbarn.“Verweigert worden sei ihm der Überflug bisher noch nicht. Falls er bei einem „Nein“dennoch die Drohne aufsteigen ließe, drohe ihm eine Anzeige. Verstöße können mit einem Bußgeld zwischen 250 und 400 Euro geahndet werden. Die Polizei selbst werde nicht aktiv, solange die seit Oktober geltenden neuen Regelungen eingehalten werden.
Drohnen unter fünf Kilogramm dürften, wenn sie nicht in der Nähe von schützenswerten Anlagen, Einrichtungen oder Menschenmassen fliegen, abheben ohne die Entscheidung der Luftfahrtbehörde. In anderen Fällen wären die Rahmenbedingungen aber so komplex, dass jeder Einzelfall betrachtet und ausgelegt werden müsse, sagt Lumpp. Drohnenpiloten müssten unter Umständen Auflagen sowie Anforderungen erfüllen und dafür Genehmigungen und Erlaubnisse einholen, sagt die Pressesprecherin.