Die Gründe für die Notariatsreform
Das Ziel der Notariatsreform ist es, dass alle notariellen Aufgaben im BadenWürttemberg von selbstständigen Notaren ausgeführt werden – so wie auch im übrigen Bundesgebiet. Die historisch gewachsene Struktur des Grundbuchwesens und der Notariate in Baden-Württemberg gibt es sonst nirgends mehr in Deutschland oder Europa. Im badischen Landesteil gab es Richternotare, Volljuristen im Landesdienst. In Württemberg gab es Bezirksnotare im gehobenen Dienst. Im Zuge der 2008 beschlossenen
werden alle staatlichen Notariate aufgelöst. Beurkundungen können dann nur noch von freiberuflichen Notaren wahrgenommen werden. (pm)