Gemeinde übernimmt Prozesskosten
Gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Gemeinde Denkingen und Rätin.
- Die Gemeinde Denkingen übernimmt die Prozesskosten bei der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Gemeinderätin Suse Staudenmayer (Bürger für Denkingen) wegen ihres Ausschlusses aufgrund Befangenheit in einer Ratssitzung (wir berichteten wiederholt). Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend. Die Gemeinde übernimmt demnach die Gerichts- und Anwaltkosten Staudenmayers in dem Kommunalverfassungsstreit in Höhe von 2647 Euro.
In dem Verfahren hatte die Ratsfrau „teilweise Recht bekommen“, blickte Bürgermeister Rudolf Wuhrer zurück. Über ihren Anwalt Roland Hauser machte sie nun den Ersatz ihrer Anwalt- und Gerichtskosten geltend. Hauser verwies auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom April 2015: Darin heißt es, dass „kommunale Funktionsträger grundsätzlich von der Ge- meinde die Erstattung solcher Kosten verlangen können, die ihnen gerichtlich oder außergerichtlich im Rahmen eines Streits um die ihnen nach dem Kommunalverfassungsrecht zugewiesenen Rechte entstanden sind. Hintergrund dafür ist die Überlegung, dass der kommunale Funktionsträger auch mit der Pro- zessführung eine Aufgabe der Gemeinde wahrnimmt, die deshalb die Kosten tragen muss“.
Die Gemeinde Denkingen ersuchte die Kommunalaufsicht, das Tuttlinger Landratsamt, um eine Rechtsauskunft. Diese vertrat die „Auffassung, dass ein Anspruch auf Kostenerstattung grundsätzlich besteht“. Und weiter: „Wir stellen der Gemeinde Denkingen anheim, ob sie den Erstattungsanspruch anerkennt oder diesen gegebenenfalls durch einen Rechtsanwalt überprüfen lässt.“Unklar blieb die genaue Höhe der Erstattung.
„Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht lohnt, wegen der mögli- chen Differenz einen neuen anwaltlichen Streit herauf zu beschwören – zumal in der Zwischenzeit bereits wieder weitere Klagen und Beschwerden der Liste Bürger für Denkingen anhängig sind“, meinte Wuhrer. Alexander Kauth (Unabhängige Bürger) wollte wissen, welche Kosten inzwischen für die Gemeinde angefallen seien durch die Klagen der drei Vertreter der Liste. „Ich habe die Übersicht verloren, was die Klagen betrifft“, meinte Wuhrer. „Die kommen inzwischen ja, übertrieben gesagt, im Stundentakt.“Er versprach, einen Überblick 2018 zu liefern.
Eine Stimme gibt den Ausschlag
Staudenmayer hatte die Runde wegen Befangenheit zuvor verlassen. Matthias Zepf (Bürger für Denkingen) sagte, dass die Gemeinde schließlich der Verursacher der Auseinandersetzung vor Gericht gewesen sei. „Deshalb ist es mehr als gerecht, dass die Kosten erstattet werden.“Bei der Abstimmung enthielten sich schließlich sämtliche Räte – bis auf Zepf, der für die Kostenerstattung stimmte. Diese eine Stimme reichte.