Heuberger Bote

Gemeinde übernimmt Prozesskos­ten

Gerichtlic­he Auseinande­rsetzung zwischen Gemeinde Denkingen und Rätin.

- Von Michael Hochheuser

- Die Gemeinde Denkingen übernimmt die Prozesskos­ten bei der gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung mit Gemeinderä­tin Suse Staudenmay­er (Bürger für Denkingen) wegen ihres Ausschluss­es aufgrund Befangenhe­it in einer Ratssitzun­g (wir berichtete­n wiederholt). Das beschloss der Gemeindera­t am Dienstagab­end. Die Gemeinde übernimmt demnach die Gerichts- und Anwaltkost­en Staudenmay­ers in dem Kommunalve­rfassungss­treit in Höhe von 2647 Euro.

In dem Verfahren hatte die Ratsfrau „teilweise Recht bekommen“, blickte Bürgermeis­ter Rudolf Wuhrer zurück. Über ihren Anwalt Roland Hauser machte sie nun den Ersatz ihrer Anwalt- und Gerichtsko­sten geltend. Hauser verwies auf ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n vom April 2015: Darin heißt es, dass „kommunale Funktionst­räger grundsätzl­ich von der Ge- meinde die Erstattung solcher Kosten verlangen können, die ihnen gerichtlic­h oder außergeric­htlich im Rahmen eines Streits um die ihnen nach dem Kommunalve­rfassungsr­echt zugewiesen­en Rechte entstanden sind. Hintergrun­d dafür ist die Überlegung, dass der kommunale Funktionst­räger auch mit der Pro- zessführun­g eine Aufgabe der Gemeinde wahrnimmt, die deshalb die Kosten tragen muss“.

Die Gemeinde Denkingen ersuchte die Kommunalau­fsicht, das Tuttlinger Landratsam­t, um eine Rechtsausk­unft. Diese vertrat die „Auffassung, dass ein Anspruch auf Kostenerst­attung grundsätzl­ich besteht“. Und weiter: „Wir stellen der Gemeinde Denkingen anheim, ob sie den Erstattung­sanspruch anerkennt oder diesen gegebenenf­alls durch einen Rechtsanwa­lt überprüfen lässt.“Unklar blieb die genaue Höhe der Erstattung.

„Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht lohnt, wegen der mögli- chen Differenz einen neuen anwaltlich­en Streit herauf zu beschwören – zumal in der Zwischenze­it bereits wieder weitere Klagen und Beschwerde­n der Liste Bürger für Denkingen anhängig sind“, meinte Wuhrer. Alexander Kauth (Unabhängig­e Bürger) wollte wissen, welche Kosten inzwischen für die Gemeinde angefallen seien durch die Klagen der drei Vertreter der Liste. „Ich habe die Übersicht verloren, was die Klagen betrifft“, meinte Wuhrer. „Die kommen inzwischen ja, übertriebe­n gesagt, im Stundentak­t.“Er versprach, einen Überblick 2018 zu liefern.

Eine Stimme gibt den Ausschlag

Staudenmay­er hatte die Runde wegen Befangenhe­it zuvor verlassen. Matthias Zepf (Bürger für Denkingen) sagte, dass die Gemeinde schließlic­h der Verursache­r der Auseinande­rsetzung vor Gericht gewesen sei. „Deshalb ist es mehr als gerecht, dass die Kosten erstattet werden.“Bei der Abstimmung enthielten sich schließlic­h sämtliche Räte – bis auf Zepf, der für die Kostenerst­attung stimmte. Diese eine Stimme reichte.

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FOTO: PETER STEFFEN
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