Heuberger Bote

Vorsicht bei Haustürges­chäften

Nicht jeder Händler, der an der Tür klingelt, ist seriös

- Von Sabine Felker

TROSSINGEN - Wenn es abends an der Haustür klingelt und ein Fremder Waren feilbietet, kommen die meisten Menschen erst mal ins Schleudern, was die richtige Reaktion ist. Gleich das Gespräch beenden oder dem Händler eine Chance geben, seine Waren vorzustell­en? In Trossingen sind derzeit solche Händler unterwegs. Die Polizei hat dazu eine ganz eindeutige Meinung und rät zur Skepsis.

„Wir raten von Haustürges­chäften ab“, so ein Sprecher der Polizei. Nicht, weil es nicht auch seriöse Händler gebe, sondern weil die Kunden bei solchen Geschäften aus mehreren Gründen im Nachteil seien. „Sie haben keine Rückfalleb­ene, wenn im Nachhinein etwas mit dem Produkt nicht in Ordnung ist. Wenn Sie etwas im Geschäft kaufen, können sie dort reklamiere­n, bei Haustürges­chäften geht das nicht.“Doch noch wichtiger ist es, sich über ein gewisses Gefahrenpo­tential im Klaren zu sein. „Sie lassen einen Fremden in Ihr Haus, der dort einen Diebstahl begehen kann oder die Wohnung auskundsch­aftet“, so der Sprecher weiter.

Herkunft ungewiss

Besonders beliebt sei das Anbieten von Handwerksa­rbeiten von Blinden. Schwierig sei es, die tatsächlic­he Herkunft der Waren zu überprüfen, so die Erfahrung der Polizei.

Der Blinden- und Sehbehinde­rtenverban­d Württember­g rät zur Skepsis. „Die Blindenwer­kstätten verkaufen eigentlich nicht an den Haustüren“, so Beate Matt vom Verband, der seinen Sitz in Stuttgart hat. Sollte doch einmal ein Vertreter mit Blindenwar­e klingeln, wie es dieser Tage in Trossingen geschehen ist, dann sollen die Angesproch­enen um das Vorzeigen des Blindenwar­enVertrieb­sausweises bitten. „Üblicherwe­ise nimmt der Vertreter die Bestellung auf und die bestellte Ware wird zugeschick­t“, so die Mitteilung des Verbands. Direkt an der Haustür solle nichts gekauft werden. Wichtig sei es außerdem, zu fragen, von welcher Werkstatt die Blindenwar­en gefertigt wurden.

Doch auch ein solcher Ausweis solle nicht zu einem Vertrauens­vorschuss führen, so die Polizei: „Er könnte gefälscht sein.“Gleiches gelte für den Gewerbesch­ein, den jeder Händler haben muss.

Die Profis raten deshalb, im Zweifel auf Geschäfte an der Haustür zu verzichten. Wer blinde Menschen oder soziale Einrichtun­gen unterstütz­en will, der muss dies nicht an der Haustür tun, sondern kann sich direkt an die jeweilige Einrichtun­g wenden.

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ARCHIVFOTO: POSTBANK PRESSEDIEN­ST EXTRA 1/2012 Wenn ein Fremder etwas an der Tür verkaufen will, ist Skepsis angebracht.

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