Polizei warnt vor neuen Betrugsmaschen
Unbekannte gehen besonders dreist vor: Geschädigte machen sich selbst strafbar
(pm) - In letzter Zeit hat das Polizeipräsidium Tuttlingen mehrfach vor falschen Polizeibeamten gewarnt, die sich immer wieder Neues einfallen lassen, um an das Geld von älteren Menschen zu kommen. „Leider werden die Betrüger nicht müde, neue Begehungsweisen zu kreieren“, so eine Pressemitteilung des Tuttlinger Polizeipräsidiums.
Vor zwei neuen Maschen warnen die Beamten: Bei einer werden die Betrugsopfer von Tätern als sogenannte Finanzagenten benutzt und machen sich dadurch selbst strafbar.
Während ein 80-Jähriger bei der Polizei war, um Anzeige wegen eines falschen Polizeibeamten zu erstatten, erhielt seine Frau zu Hause einen Anruf von eben diesem Betrüger. Diesem teilte sie mit, dass der Ehemann gerade bei der Polizei sei. Kurze Zeit später, als der 80-Jährige wieder zu Hause war, klingelte erneut das Telefon und der Anrufer gab sich als der Polizeibeamte aus, bei dem der Senior kurz zuvor Anzeige erstattet habe. Er habe hierbei angeblich eine falsche Aussage gemacht und müsse sich nun beim Bundeskriminalamt dafür entschuldigen. Eine telefonische Erreichbarkeit des angeblich zuständigen Beamten beim BKA wurde dem Senior gleich mitgeteilt. Der erschrockene Mann rief den vermeintlichen Beamten beim BKA an, der ihn per Androhung eines Haftbefehls und anstehender Auslieferung in die Türkei dermaßen unter Druck setzte, dass der Senior eine fünfstellige Summe überwies.
Nach dieser Überweisung erhielt der Senior seinerseits eine größere fünfstellige Summe auf sein Konto überwiesen und wurde telefonisch von einem angeblichen Polizeibeamten aufgefordert, diese Summe weiter in die Türkei zu überweisen. Auch diesem kam der eingeschüchterte Senior aus Angst vor Konsequenzen nach. „Das Tragische daran ist, dass sich der 80-Jährige nun selbst strafbar gemacht hat und zum sogenannte Finanzagenten geworden ist“, so die Polizei. Neben dem emotionalen und finanziellen Schaden werde nun auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet. Als Geldwäsche bezeichnet man die Verschleierung der Herkunft von illegal erwirtschaftetem Geld. Die auf das Konto des Finanzagenten eingehenden Gelder stammen meistens von Opfern betrügerischer Handlungen.
Mitarbeiter von Inkassobüros
Eine weitere Masche besteht darin, dass sich die Betrüger als Mitarbeiter von Inkassobüros vorstellen und den Geschädigten telefonisch glaubhaft machen, dass diese Schulden in Höhe von mehrstelligen Eurobeträgen hätten und bereits Mahngebühren erhoben worden seien. Sollten diese Beträge nicht umgehend bezahlt werden, würde die Polizei mit dem Gerichtsvollzieher zur Wohnanschrift kommen. Kurze Zeit später meldet sich schließlich ein angeblicher Polizeibeamter beim Geschädigten und rät, den Betrag schnellstmöglich zu bezahlen, um weitere Kosten und Folgen zu vermeiden. Häufig kommt es infolge dessen zu Überweisung von Geldbeträgen an die Betrüger. „Denken Sie bitte daran: Die Polizei wird Anzeigenerstatter oder Geschädigte niemals unter Druck setzen. Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Überweisungen zu tätigen. Die Polizei wird Ihnen niemals drohen, Sie abzuschieben oder auszuliefern.“
Die Polizei rät: „Vertrauen Sie den angezeigten Rufnummern auf dem Telefondisplay nicht – sie können leicht manipuliert werden.“Im Zweifel sollte eine Vertrauensperson oder die Polizei zu Rate gezogen werden. Wer von angeblichen Polizeibeamten telefonisch kontaktiert werden, soll zunächst auflegen und sofort die zuständige Polizeidienststelle unter deren offizieller Nummer oder über die Notrufnummer 110 an.