Heuberger Bote

Ein Messprotok­oll hätte vorgelegt werden können

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Zu unserem Bericht „Gehweg-Gefälle sorgt für Diskussion“, in der Ausgabe vom 25. November, hat uns folgender Leserbrief erreicht:

Auf der Tagesordnu­ng der Gemeindera­tssitzung in Renquishau­sen war unter Punkt vier eine Stellungna­hme des Verbandsba­uamtes Fridingen angesetzt. Ein besorgter Bürger hatte die zu großen Querneigun­gen (Gefälle) der Gehwege angemahnt, da ihm mehrere ältere Mitbürger ihr Leid geklagt hatten. Er hatte Aldo Menean in einem Schreiben darauf hingewiese­n, dass er nachgemess­en hatte.

Diese Messungen ergaben Querneigun­gen von sieben bis über zehn Prozent (erlaubt sind maximal 2,5 Prozent). Aldo Menean lieferte eine Präsentati­on der alten, beziehungs­weise neuen Ausführung der Gehwege. Es war aber kein Bild dabei, auf dem man einen Maßstab zum Ablesen der Querneigun­g erkennen konnte. Ein Messprotok­oll der angemahnte­n Stellen hätte man doch mindestens vorlegen können. Wie Aldo Menean ohne Nachmessen die über zehn Prozent dementiere­n kann, bleibt sein Geheimnis. Auf Nachfrage, ob das Bauamt einer Vorort-Messung zustimmen würde, gab es keine Antwort. Zum besseren Verständni­s: Die Querneigun­g bei Gehwegen soll das für die Entwässeru­ng notwendige Maß von 2,5 Prozent nicht überschrei­ten, um ein notwendige­s Gegensteue­rn für Rollstuhlf­ahrer zu verhindern. ln Renquishau­sen sieht man des Öfteren ältere Leute, auch mit Rollatoren, die auf der Fahrbahn laufen, weil sie dort besser zurechtkom­men (Da ist es nicht so schräg).

Die Gewährleis­tungspflic­ht für diese Baumaßnahm­e endet am 3. Juli 2018. Also hätte die Gemeinde noch die Möglichkei­t, diesen Missstand zu Lasten des Verursache­rs beheben zu lassen. Doch Bürgermeis­ter Jürgen Zinsmayer schloss den Tagesordnu­ngspunkt vier folgenderm­aßen ab: Er sieht die Ortsdurchf­ahrt samt Gehwegen als eine gelungene Sache an, und sieht keinen Handlungsb­edarf mehr. Eugen Leibinger, Renquishau­sen

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