Ein Messprotokoll hätte vorgelegt werden können
Zu unserem Bericht „Gehweg-Gefälle sorgt für Diskussion“, in der Ausgabe vom 25. November, hat uns folgender Leserbrief erreicht:
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung in Renquishausen war unter Punkt vier eine Stellungnahme des Verbandsbauamtes Fridingen angesetzt. Ein besorgter Bürger hatte die zu großen Querneigungen (Gefälle) der Gehwege angemahnt, da ihm mehrere ältere Mitbürger ihr Leid geklagt hatten. Er hatte Aldo Menean in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass er nachgemessen hatte.
Diese Messungen ergaben Querneigungen von sieben bis über zehn Prozent (erlaubt sind maximal 2,5 Prozent). Aldo Menean lieferte eine Präsentation der alten, beziehungsweise neuen Ausführung der Gehwege. Es war aber kein Bild dabei, auf dem man einen Maßstab zum Ablesen der Querneigung erkennen konnte. Ein Messprotokoll der angemahnten Stellen hätte man doch mindestens vorlegen können. Wie Aldo Menean ohne Nachmessen die über zehn Prozent dementieren kann, bleibt sein Geheimnis. Auf Nachfrage, ob das Bauamt einer Vorort-Messung zustimmen würde, gab es keine Antwort. Zum besseren Verständnis: Die Querneigung bei Gehwegen soll das für die Entwässerung notwendige Maß von 2,5 Prozent nicht überschreiten, um ein notwendiges Gegensteuern für Rollstuhlfahrer zu verhindern. ln Renquishausen sieht man des Öfteren ältere Leute, auch mit Rollatoren, die auf der Fahrbahn laufen, weil sie dort besser zurechtkommen (Da ist es nicht so schräg).
Die Gewährleistungspflicht für diese Baumaßnahme endet am 3. Juli 2018. Also hätte die Gemeinde noch die Möglichkeit, diesen Missstand zu Lasten des Verursachers beheben zu lassen. Doch Bürgermeister Jürgen Zinsmayer schloss den Tagesordnungspunkt vier folgendermaßen ab: Er sieht die Ortsdurchfahrt samt Gehwegen als eine gelungene Sache an, und sieht keinen Handlungsbedarf mehr. Eugen Leibinger, Renquishausen