Weiter Streit um Methadon
Ulmer Rechtsmediziner stellt Strafanzeige
- Im Streit um die Wirksamkeit von Methadon im Kampf gegen Krebs verhärten sich die Fronten: Der Ärztliche Direktor des Instituts für Rechtsmedizin im Universitätsklinikum Ulm, Professor Erich Miltner, hat jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachtes auf fahrlässige Tötung stellen lassen. Ein ärztlicher Behandlungsfehler soll den Tod einer 57-Jährigen verursacht haben, die mit Methadon behandelt wurde. Miltner stellt sich damit vor seine Mitarbeiterin Claudia Friesen.
Das „Deutsche Ärzteblatt“hatte über die Anwendung von Methadon ein Fallbeispiel veröffentlicht, in dem eine Patientin aufgrund einer Behandlung mit dem Wirkstoff L-Methadon angeblich verstorben sein soll. Sechs Mediziner hatten sich im „Ärzteblatt“unter der Überschrift „Methadon in der Onkologie: ,Strohhalmfunktion‘ ohne Evidenz“kritisch mit der Methadon-Behandlung auseinandergesetzt.
Der Ansturm auf Methadon hatte vor Monaten mit TV-Berichten über die Ulmer Chemikerin Claudia Friesen vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Ulm begonnen. Einer breiten Öffentlichkeit ist Methadon bekannt als Drogenersatz für den Weg aus der Sucht. Friesen hatte Methadon in Zellkulturen und Tierversuchen getestet und brachte es als möglichen Wirkverstärker für Chemotherapien ins Gespräch. Friesens Forschung fand auch deshalb früh Aufmerksamkeit, weil es Patienten gibt, bei denen eine Besserung durch Methadon beobachtet worden sein soll.
Allerdings haben Experten mehrerer Fachrichtungen in den vergangenen Monaten auf eine sehr dünne Studienlage hingewiesen. Sie rieten klar vom Einsatz des Schmerzmittels in der Tumortherapie ab. Schwere Verläufe und ein Todesfall waren angeblich die Folge, wie das „Ärzteblatt“berichtete.
Der Ulmer Rechtsmediziner Miltner überprüft den Fall. Sein Anwalt Stephan Mathé meint, „dass nach den Angaben des besagten Fallbeispiels tatsächlich eine erhebliche Medikamentenüberdosierung für den Tod verantwortlich war“. Die behandelnden Ärzte hätten „einen groben ärztlichen Behandlungsfehler begangen“. Da die Verfasser des „Ärzteblatt“-Artikels keine Angaben zu dem Fall abgeben, habe er Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.