Heuberger Bote

Mauerwerk des „Rößle“soll neuen Putz bekommen

Nach einem Vor-Ort-Termin wollen Gunninger Räte über weiteres Vorgehen entscheide­n

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(smü) - Zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr ist der Gemeindera­t von Gunningen zusammenge­kommen und hat sich mit dem „Rößle“beschäftig­t. Bei diesem Thema wurden sofort Erinnerung­en an den Einsturz eines Wohnhauses wach, der sich in der Gemeinde vor einem Jahr ereignet hat.

Doch der Architekt Steffen Halder, der die derzeit laufenden Sanierungs­maßnahmen plant, konnte Bürgermeis­terin Heike Ollech und die Räte beruhigen. Die Situation ist so, dass wohl in der Vergangenh­eit einmal der Kellerbode­n tiefer gelegt wurde, um mehr Raumhöhe zu erhalten. Dabei entstand ein Sockel aus Lehm, auf dem das Bruchstein­mauerwerk steht. Dieses Mauerwerk soll einen neuen Putz erhalten, und der würde auf dem Lehmsockel nicht haften.

Zunächst wurden drei Beschlussv­orschläge dargestell­t. Entweder das Mauerwerk verputzen und den Lehmsockel belassen wie er ist. Oder den Lehmsockel in einer Tiefe von zehn Zentimeter­n ausgraben und durch einen Betonsocke­l ersetzen, Kostenpunk­t rund 4500 Euro. Oder aber den Lehm aus der gesamten Mauerstärk­e ausgraben und ebenfalls durch Beton ersetzen, Kostenpunk­t etwa 25 000 Euro.

Statik des Gebäudes ist unproblema­tisch

Das Fazit der Beratungen war: Wenn die Statik des Gebäudes nicht das Problem ist, sondern es lediglich darum geht, dass ein neuer Putz auf dem Lehmsockel nicht haftet, könnte die Situation belassen werden wie sie ist, und man könnte mit Naturmater­ialien arbeiten. Bürgermeis­terstellve­rtreter Steffen Haller, der von Beruf Statiker ist, brachte den Gedanken auf, dass es zunächst wichtig ist, sich ein genaues Bild von der Stärke des Lehmsockel­s und des Mauerwerke­s zu machen, ehe eine Entscheidu­ng getroffen wird.

Das könnte mit einigen Probebohru­ngen recht einfach bewerkstel­ligt werden, sagte er. Abschließe­nd verständig­ten sich alle Beteiligte­n darauf, dass Steffen Halder und Steffen Haller sich bei einem Ortstermin kundig machen und die Entscheidu­ng über das weitere Vorgehen bis nach diesem Vor-Ort-Termin vertagt wird.

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